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Verbraucher fordert von Musical-Veranstalter Vaddi Concerts Geld zurück
Keine Sitzerhöhung: „Eiskönigin“-Besuch wird für Kinder zur Qual

Was als schöner Familienabend beim Musical „Die Eiskönigin auf Eis“ im Freiburger Konzerthaus gedacht war, entwickelte sich am 20. Februar 2024 zu einer Qual für Familien. Da der Veranstalter Vaddi Concerts keine Sitzerhöhungen für Kinder zur Verfügung stellte, konnte beispielsweise eine Dreijährige nichts von ihrem Sitzplatz aus vom Musical sehen. Für einen Mandanten der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer eine absolute Frechheit und Abzocke durch den Veranstalter – zumal die „Eiskönigin“ überhaupt nicht auf dem Eis stattfand, sondern auf stumpfen Holzboden. Der Veranstalter versprach mehr, als er halten konnte. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fordert mit Schreiben vom 21. Februar 2024 die Rückerstattung von fünf Eintrittskarten in Höhe von über 400 Euro. Die Kanzlei empfiehlt Verbrauchern, denen Ähnliches passiert ist, die kostenlose Erstberatung im Online-Check. Hier werden die rechtlichen Möglichkeiten geprüft.

Vorwurf: Für Kinder ungeeignete Sitzplätze verkauft

Die Empörung von Familien war schon groß. Am 20. Februar 2024 bot die Vaddi Concerts GmbH im Konzerthaus in Freiburg das Musical „Die Eiskönigin auf Eis“ an. Zahlreiche Kinder konnten die Darbietung auf der großen Bühne gar nicht verfolgen, weil die Sitze für Erwachsene gedacht sind. Die meisten Eltern mussten sich als Sitzerhöhung für die Kleinen anbieten. Ein schöner Familienausflug in das Land der Eiskönigin hatte sich viele anders vorgestellt. Was trug sich bei der Veranstaltung zu und welche Vorwürfe und Forderungen werden gegen den Veranstalter erhoben: 

Fehlende Sitzerhöhung

  • Eine Dreijährige konnte nichts von der „Eiskönigin“ sehen, wenn sie auf ihrem Platz gesessen wäre. Eine Achtjährige musste sich immer nach oben strecken, um überhaupt etwas sehen zu können. Dies führte dazu, dass die Dreijährige sowohl abwechselnd bei dem Vater oder als auch bei der Mutter auf dem Schoß oder auf der Lehne saß. Dadurch war den Eltern ein Verfolgen der Veranstaltung nicht möglich. 
  • Vaddi Concerts hat diese Plätze im Konzerthaus Freiburg verkauft, obwohl klar war, dass sie für Kinder nicht geeignet sind. Auf Rückfrage bei dem Personal wurde mitgeteilt, dass Sitzerhöhungen nicht vorhanden gewesen seien. Es wurde lediglich die Antwort erteilt, man könne nichts machen und man hätte selbst eine Sitzerhöhung mitbringen können.
  • Dr. Stoll & Sauer fordert die Rückzahlung der Ticketpreise in Höhe von über 400 Euro. Geschieht dies bis 28. Februar 2024 nicht, wird unverzüglich Klage eingereicht.

Irreführende Werbung

  • Darüber hinaus versprach der Veranstalter mehr, als er erfüllen konnte. Das Musical wird ausdrücklich mit dem Namen „auf Eis“ bezeichnet und beworben. Da können die Verbraucher schon davon ausgehen, dass sich auf der Bühne eine Eisfläche befindet. Tatsächlich war keine Eisfläche vorhanden, obwohl einige Darsteller mit Schlittschuhen auf der Bühne unterwegs waren. Dr. Stoll & Sauer hat daher bei der Staatsanwaltschaft Freiburg mit Schreiben vom 23. Februar 2024 Strafanzeige wegen Betrugs erstattet. Die Veranstaltung wird deutschlandweit mit einem irreführenden Slogan beworben. Da zahlreiche weitere Geschädigte sich noch während der Veranstaltung beschwerten, ist davon auszugehen, dass ein Betrug in mehreren Fällen vorliegt.

Abmahnung wegen unlauterer Werbemethoden

  • Dr. Stoll & Sauer lässt derzeit auch die Möglichkeit einer Abmahnung nach dem Unterlassungsklagegesetz prüfen. Mit unlauteren Methoden bewirbt die Vaddi Concerts GmbH die Veranstaltung: Eiskönigin auf Eis. Eis gibt es bei dieser Veranstaltung jedoch nicht. Dr. Stoll & Sauer hat dazu die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg eingeschaltet.

Fazit der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer

  • Der Fall unterstreicht die Wichtigkeit des Verbraucherschutzes bei Veranstaltungen und die Notwendigkeit, dass Anbieter ihre Versprechen einhalten und für eine angemessene Erfahrung aller Besucher, einschließlich Kinder, sorgen. Betroffene Familien sollten ernsthafte Schritte unternehmen, um ihre Rechte zu verteidigen. Dieser Fall könnte potenziell weitreichende Folgen für die Veranstaltungsbranche haben, indem er die Bedeutung klarer und ehrlicher Kommunikation mit dem Publikum sowie die Bereitstellung angemessener Einrichtungen für alle Besucher, insbesondere für Kinder, hervorhebt. Er könnte auch als Präzedenzfall für ähnliche Beschwerden in der Zukunft dienen. Die Kanzlei empfiehlt Verbrauchern die kostenlose Erstberatung im Online-Check.

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