30.04.2011Sonstiges

MPC MS Santa P-Schiffe GmbH & Co. KG – Schadensersatz

Auch wenn das Emissionshaus MPC Capital wieder mit dem Vertrieb von neuen Schiffsfonds begonnen hat, wie Anfang dieses Jahres mit der Platzierung des Capesize Bulkers MS Rio Manaus, bei welchem die Fondsinitiatoren aus der Krise gelernt haben und der MS Rio Manaus einem erhöhten Sicherheitsbedürfnis Rechnung trägt, ist die Krise bei den Containerschiffen der MPC Capital noch längst nicht ausgestanden.

Die Anleger der MPC MS Santa P-Schiffe wurden mit Schreiben vom 4. Februar 2011 der Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH aufgefordert bis zum 4. März 2011 über die Zahlung von weiteren Einlagen abzustimmen. Zur Sanierung der in Schieflage geratenen sechs Einschiffsgesellschaften der MPC MS Santa P-Containerschiffe werden 10,8 % neues Kapital bezogen auf das Kommanditkapital benötigt. Wie bekannt wurde, reichten die Charterraten insbesondere der drei MPC MS Santa P-Schiffe - MS Santa Paola, MS Santa Patricia und MS Santa Philippa - nicht aus um die laufenden Verbindlichkeiten aus den Bankdarlehen zu bedienen. Hinzu kommt, dass seitens der Banken signalisiert wurde, dass man dieses Jahr keiner weiteren Aussetzung der Tilgung zustimmen würde und man zudem die Tilgungsaussetzungen des Jahres 2010 umgehend nachfordern würde. Insgesamt beläuft sich der Liquiditätsbedarf der sechs MPC MS Santa P-Containerschiffsfonds auf rund 12 Millionen Euro, die von den Anlegern der MPC MS Santa P-Schiffe zu tragen sein werden.

Anleger der MPC MS Santa P-Containerschiffsfonds wissen nun nicht wie sie sich verhalten sollen und befinden sich in einer äußerst schwierigen Lage: zahlen sie das Neukapital weiterhin ein, könnte auch dieses Geld verloren sein, wenn die MPC MS Santa P-Schiffe es nicht aus der Krise schaffen. Andererseits, zahlen sie das Geld nicht ein, so könnte das bereits investierte Kapital ebenso verloren sein, müssten die Einschiffsgesellschaften der MPC MS Santa P-Reihe Insolvenz anmelden. Eine dritte Möglichkeit bietet sich Anlegern der MPC MS Santa P-Containerschiffsfonds, wenn sie von den Banken und Sparkassen bei dem Erwerb der Beteiligung falsch beraten wurden. In diesem Fall kann auf Rückabwicklung der Beteiligung geklagt werden. Eine Falschberatung liegt vor allem dann vor, wenn Anleger der MPC MS Santa P-Schiffe nicht ordnungsgemäß über die Risiken solcher Schiffsfonds aufgeklärt wurden, ihnen auch vor allem das Risiko eines Totalverlusts nicht deutlich gemacht wurde. Schon längere Zeit ist nun bekannt, dass Schiffsfonds/Schiffsbeteiligungen nicht zur Altersvorsorge geeignet sind, sodass bei einer solchen Empfehlung ebenfalls eine Falschberatung vorliegt.

Weiterhin kann ein Schadensersatzanspruch auf Rückabwicklung begründet werden, wenn den Anlageberatern Provisionen von den Fondsinitiatoren zugeflossen sind und diese dem Anleger aber nicht offen gelegt wurden, sogenannte Kick-Backs. Nach der Rechtsprechung des BGH müssen die Banken diese dem Anleger aber ungefragt nennen, da ansonsten das Risiko besteht, dass die Anlageempfehlung nicht allein im Interesse des Kunden durchgeführt wird. Anleger der MPC MS Santa P-Schiffsfonds sollten deshalb handeln und ihre Ansprüche von einem im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt überprüfen lassen, sodass die Möglichkeit besteht ohne Schaden von der Anlage an den MPC MS Santa P-Schiffen loszukommen.

Besuchen Sie unser Schiffsfondsportal unter http://www.schiffsfonds.eu.