
KGAL BA 214 SeaClass 11 – Schadensersatz bei falscher Anlageberatung
Schiffsbeteiligungen wohnen verschiedene Risiken inne, die sich für die Altersvorsorge ungeeignet machen
Wurde den Anlegern der KGAL BA 214 SeaClass 11 als „sicher“ empfohlen, handelt es sich um eine falsche Empfehlung. Denn geschlossene Schiffsfonds sind Unternehmen und die Beteiligung an einem solchen Fonds ist eine Unternehmensbeteiligung mit sämtlichen Risiken. Zu diesen Risiken zählen auch das Insolvenzrisiko oder das Totalverlustrisiko. Letzteres steht aber im Widerspruch zu dem Konzept einer sicheren Altersvorsorge. Wurden Anleger falsch beraten, können sie Schadensersatz fordern.
Da nicht jedes Anlagegespräch den hohen Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung hinsichtlich der Beratung der Anleger gerecht wird, ist die Überprüfung des Anlageberatungsgesprächs auf Fehler ein immer wieder lohnender Ansatzpunkt. Neben der Aufklärung über die verschiedenen Risiken mussten die Anleger des Schiffsfonds KGAL BA 214 SeaClass 11auch auf diverse weitere Risiken hingewiesen werden, wie zum Beispiel den ungeregelten Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt. Erhielten die Berater für die Vermittlung der Schiffsbeteiligung – wie so oft – hohe Provisionen, mussten sie die Anleger ungefragt darüber aufklären.
Falsche Empfehlungen bei der Anlageberatung führen zu Ansprüchen auf Schadensersatz
Für Anleger des Schiffsfonds KGAL BA 214 SeaClass 11, die bei ihrem Anlageberatungsgespräch falsch beraten wurden, bestehen gute Chancen, dass sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen können und Schadensersatz fordern können. Die Anleger des KGAL BA 214 SeaClass 11 sollten daher gerade angesichts der nicht unbedingt rosigen Lage des Schiffsfonds nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Anleger können so ihre individuellen Chancen ausloten lassen, ob sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen und erfolgreich Schadensersatz fordern können.