13.06.2016Sonstiges

DFH Beteiligungsangebot 76

Im Jahr 2005 vertrieben Banken und Sparkassen Anteile des vom Stuttgarter Emissionshaus Deutsche Fonds Holding (DFH) aufgelegten Immobilienfonds DFH Beteiligungsangebot 76 Büro- und Verwaltungscenter Bundesrepublik Deutschland. Der geschlossene Immobilienfonds investierte in ein kleeblattförmiges, 1994 und 1995 fertiggestelltes Verwaltungsgebäudeensemble in Bonn.

Die Mindestbeteiligungssumme des DFH Beteiligungsangebot 76 betrug 10.000 Euro. Bislang boten die Ausschüttungen des Immobilienfonds für dessen Anleger wenig Grund zur Klage. Doch was können Anleger des DFH Beteiligungsangebot 76 tun, die sich dessen ungeachtet von ihrer Investition in den Immobilienfonds trennen möchten? Denn die reguläre Laufzeit endet erst im Jahr 2023.

Der Ausstieg aus geschlossenen Immobilienfonds wie dem DFH Beteiligungsangebot 76 Büro- und Verwaltungscenter Bundesrepublik Deutschland ist wegen der langen Laufzeit mit gewissen Schwierigkeiten verbunden. Eine Möglichkeit ist der Verkauf der Anteile auf dem Zweitmarkt. Dort wird mit „gebrauchten“ Fondsanteilen gehandelt. Allerdings müssen Anleger einkalkulieren, dass ein Verkauf auf dem Zweitmarkt mit Verlusten verbunden sein kann. Der Zweitmarktkurs des DFH Beteiligungsangebot 76 ist nicht gerade berauschend. Anfang Juli 2012 liegt der Kurs ca. 1/3 unter dem Wert einer Beteiligung. Auch ist nicht immer ein sofortiger Verkauf gewährleistet, da sich ein Käufer für die Beteiligung finden muss.

Eine Alternative hierzu kann die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht eröffnen. Im Rahmen einer rechtlichen Beratung kann überprüft werden, ob Anlegern des DFH Beteiligungsangebot 76 ein verlustfreier Ausstieg ermöglicht werden kann. Ein Ansatzpunkt hierfür kann beispielsweise die Anlageberatung bieten. Oftmals passierten bei Anlageberatungsgesprächen Fehler. So müssen Anleger neben den Chancen auch die Risiken, die mit einer Investition in einen Immobilienfonds verbunden sind, erläutert werden. Ein stets brisantes Thema sind Vermittlungsprovisionen (kick backs), über die Anleger nicht immer ordnungsgemäß aufgeklärt wurden. Den Anlegern musste auch ein Verkaufsprospekt, in dem der Immobilienfonds DFH Beteiligungsangebot 76 ausführlich beschrieben wird, ausgehändigt werden.

Wurde gegen eine solche oder eine ähnliche Pflicht der Anlageberatung verstoßen, wurden Anleger fehlerhaft beraten. Im Fall einer Falschberatung können Anleger sich von ihren Fondsanteilen trennen und Schadensersatz fordern. Auf diese Weise kann Anlegern des DFH Beteiligungsangebots 76 Büro- und Verwaltungscenter Bundesrepublik Deutschland der vorzeitige Ausstieg aus der Kapitalanlage ermöglicht werden. Anleger, die sich von ihrer Beteiligung an dem geschlossenen Immobilienfonds trennen möchten, sollte nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden.