13.06.2016Sonstiges

AXA Immoselect – Abwicklung des Fonds beschlossen, Anwälte informieren, Anspruch auf Schadensersatz möglich

Wie die Geschäftsführung des AXA Immoselect nun mitteilen ließ, wird der offene Immobilienfonds AXA Immoselect ordentlich abgewickelt werden. Er gesellt sich damit zu bereits vier anderen offenen Immobilienfonds, die derzeit liquidiert werden – Morgan Stanley P2 Value, KanAm US-Grundinvest, DEGI Europa und TMW Immobilien Weltfonds.

Es ist nun also amtlich, dass sich auch der AXA Immoselect nicht gegen die Nachwirkungen der Immobilien- und Finanzkrise behaupten konnte. Was das Management aber vor allem zu einer ordentlichen Abwicklung des AXA Immoselect bewogen hat, ist die Tatsache, dass der Fonds nach einer Wiedereröffnung erhebliche Mittelabflüsse ausgleichen müsste, welche entstehen, da viele Anleger ihre Anteile an dem AXA Immoselect zurücktauschen wollen. Um diese Rückgabeverlangen der Anleger bedienen zu können, hatte der AXA Immoselect bis zuletzt nicht genügend liquide Mittel aufgebaut, sodass eine nachhaltige Wiedereröffnung nicht gewährleistet werden konnte.

In der Zeit der Abwicklung des AXA Immoselect wird das Management nun versuchen, die Immobilien des Fonds zu angemessenen Preisen zu veräußern. Aus diesen Verkaufserlösen sollen die Anleger des AXA Immoselect in Tranchen ausbezahlt werden. Allerdings hängt die Höhe der Tranchen immer davon ab, wie viele Objekte des AXA Immoselect verkauft werden konnten und vor allem zu welchem Preis. Dass sich ein offener Immobilienfonds, der aber gerade abgewickelt wird, wohl nicht in der besten Verhandlungsposition befindet, liegt auf der Hand, sodass Anleger des AXA Immoselect mit Abschlägen zu rechnen haben.

Anleger, die bis zuletzt hofften und glaubten, eine Abwicklung bleibe ihrem Fonds AXA Immoselect erspart, sind derzeit schockiert und wissen nicht, was sie nun am besten machen sollen. Da aber mit erheblichen Verlusten für die Anleger des AXA Immoselect zu rechnen ist, sollten diese schnell handeln und ihre Schadensersatzansprüche gegen Banken und Berater von einem im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt überprüfen lassen.

Solche Schadensersatzansprüche entstehen aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung, also wenn der Anleger nicht ordnungsgemäß über die Risiken des AXA Immoselect aufgeklärt wurde. Hierbei mussten sie über die Möglichkeit der Schließung und der Abwicklung des Fonds Bescheid wissen. Weiterhin konnte ihnen die Anlage an dem AXA Immoselect nicht als risikolos und sicher empfohlen werden, vor allem wenn bereits vier offene Immobilienfonds abgewickelt werden und dies nun auch dem AXA Immoselect droht. Aber auch das Verschweigen von Provisionen (Kick-Backs), die die Anlageberater von der Fondsgesellschaft für die Vermittlung der Anteile erhalten haben, gegenüber dem Anleger führt nach der Rechtsprechung des BGH zu einem Schadensersatzanspruch.

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH teilt hierzu mit: „Unsere Erfahrung hat uns gezeigt, dass in vielen Fällen nicht über Kick-Backs aufgeklärt wurde. Anleger des AXA Immoselect haben somit gute Chancen von ihren Verlusten loszukommen, da bei Bestehen eines Anspruchs gegen die Banken, diese zur Rückabwicklung der Anlage verpflichtet sind.“ Anleger sollten also umgehend handeln, vor allem auch, da eine Verjährung der Ansprüche jederzeit drohen kann.