13.06.2016Sonstiges

Apollo Medienfonds (Apollo Media, Apollo Proscreen, Apollo Promovie – Verjährung droht!

Apollo Medienfonds/Filmfonds wurden in den Jahren von 1999 bis 2001 mit einem Gesamtzeichnungskapital von 155 Mio. € von der ApolloMedia GmbH und der Chorus GmbH aufgelegt. Von den Banken wurde die Anlage an den Apollo Medienfonds/Filmfonds als ideales Steuersparmodell angepriesen, welches sich als bestens geeignet zur Altersvorsorge darstellt. Von diesen Versprechungen ist allerdings nicht viel übrig geblieben außer der Erkenntnis grober Beratungsfehler der Banken und Vermittler.

Die Apollo Medien- und Filmfonds stellten sich für ihre Anleger als finanzielles Fiasko dar: die produzierten Filme, in welche die Apollo Fonds investierten, hatten niedrige Einspielergebnisse, hinzu kamen hohe Verwaltungskosten. In den letzten Tagen/Wochen haben Anleger der Apollo Medienfonds/Filmfonds zusätzlich Post bekommen, in denen die Schlussausschüttungen mitgeteilt wurden. Hierbei müssen Anleger der Apollo Medienfonds/Filmfonds mit einem erheblichen Verlust ihres Kapitals rechnen, trotz der Steuervorteile. Überraschen kann dies die geschädigten Anleger der Apollo Fonds nicht mehr, da diese von ihrer Anlage schon seit Langem sehr enttäuscht sind.

Abhilfe kann für Anleger der Apollo Medienfonds/Filmfonds aber durch eine Schadensersatzklage gegen Anlegerberater und Banken geschaffen werden, womit es möglich ist, ohne Schaden von der Anlage loszukommen. Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH teilt hierbei mit, dass die meisten der von ihm vertretenen Anleger nicht ordnungsgemäß über die Risiken der Apollo Medienfonds/Filmfonds aufgeklärt wurden: „Von besonderer Bedeutung in den Beratungsgesprächen waren meist nur Ausführungen zu dem außerordentlich sicheren Investment, der garantierten Rendite und dass Medienfonds hervorragende Steuersparmodelle seien. Die Risiken wurden hierbei aber unter den Tisch gekehrt.“

Die Risiken stellen sich aber wie folgt dar: es besteht zum einen ein Totalverlustrisiko des gesamten einbezahlten Kapitals, da die Apollo Medienfonds/Filmfonds eine unternehmerische Beteiligung darstellen. Hinzu kommen Steuerrisiken, das Zweitmarktrisiko, sowie Nachschussrisiken. Vor allem auch die Risiken einer eventuellen Nachschusspflicht sind erheblich, da viele Anleger nicht die gesamte Einlage sofort einbezahlt haben. Schließlich müssen die Banken und Berater auch über ihnen zugeflossene Rückvergütungen und Provisionen für die Vermittlung der Apollo Medienfonds/Filmfonds aufgeklärt haben – Kick-Backs. Fehlt diese Aufklärung wie in den meisten Fällen, so machen sich die Banken auch hiernach schadensersatzpflichtig.

Wie oben gesehen bestehen also gute Aussichten auf Erfolg einer Schadensersatzklage gegen die beratenden Banken und Anlagevermittler, da in vielen Fällen eine Falschberatung vorgelegen haben dürfte. Damit Anleger der Apollo Medienfonds/Filmfonds somit nicht auf ihrem Schaden sitzen bleiben, sollten sie schnellstmöglich ihre Ansprüche von einem im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt überprüfen lassen, da die Schadensersatzansprüche jederzeit verjähren können und am Besten durch eine Klageerhebung gehemmt werden sollten.

Dies ist vor allem im Hinblick darauf sehr wichtig, dass alle Ansprüche der Anleger der Apollo Medienfonds/Filmfonds absolut zum Ende dieses Jahres, also zum 31.12.2011 verjähren. Diese absolute Verjährungsfrist gründet sich auf eine Änderung des Verjährungsrechts im Jahr 2002 durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz, in dem die Verjährung grundlegend neu geregelt wurde. Eine Neuerung dieses Verjährungsrechts war die Einführung dieser absoluten Verjährung, die für Ansprüche aus einer fehlerhaften Anlageberatung kenntnisunabhängig in 10 Jahren von ihrer Entstehung an abläuft. Durch eine spezielle Übergangsregelung vom alten zum neuen Recht bedeutet dies also für die Anleger der Apollo Medienfonds/Filmfonds, da diese ihre Anteile vor dem Jahr 2002 erworben haben, dass ihre Ansprüche aus einer Falschberatung zum 31.12.2011 absolut verjähren. Machen geschädigte Anleger der Apollo Medienfonds/Filmfonds ihre Ansprüche also nicht bis zum Ende diesen Jahres geltend, so bleiben sie auf ihren gesamten Verlusten sitzen, da die Ansprüche danach nicht mehr durchgesetzt werden können.

Um den Eintritt der Verjährung, die für den Anleger der Apollo Medienfonds/Filmfonds verheerende Folgen haben würde, zu verhindern, ist Anlegern zu raten, sich wenigstens im Rahmen einer anwaltlichen Kurzberatung über ein Bestehen ihrer Ansprüche zu informieren und Möglichkeiten der Verjährungshemmung zu besprechen. Es muss nicht immer Klage erhoben werden, die Verjährung kann auch durch Verhandlungen mit dem Anspruchsgegner über die geltend gemachten Ansprüche gehemmt werden. Zu langes Zögern wäre aber ein fataler Fehler, da die absolute Verjährungsfrist zum 31.12.2011 von Anlegern der Apollo Medienfonds/Filmfonds dringend zu beachten ist.