13.06.2016Sonstiges

Aktienfonds Verlust, Schaden? DEKA, DWS, Union Investment, Allianz Global Investors – Klage auf Schadensersatz möglich, Verjährung Ende 2011!

Seit dem Börsencrash 2001 misstrauen deutsche Anleger dem Finanzmarktprodukt Aktienfonds und legen ihr Geld lieber in konventionelleren Anlageformen wie Renditefonds an. Dies war aber nicht immer so, vor allem 1999 und 2000 war die Nachfrage nach Aktienfonds verschiedenster Anbieter wie DEKA Investmentfonds, DWS Investment, Union Investment, Allianz Global Investors sehr groß: in diesen Jahren investierten deutsche Anleger rund 30 Milliarden Euro in Aktienfonds. Ein Jahr darauf, im Jahr 2001, folgte dann der Börsencrash, sodass der Absatz von Aktienfonds nur noch 13 % seiner Vorjahressumme betrug. Im Zuge des Börsen-Crash wird geschätzt, dass Anleger rund 160 Milliarden Euro verloren haben.

Die Angst der deutschen Anleger vor Verlusten bezüglich Aktienfonds von z.B. DEKA Investmentfonds, DWS Investment, Union Investment, Allianz Global Investors ist jedoch nicht ganz unbegründet: im Vergleich erzielten viele Aktienfonds in den vergangenen Jahren eine deutlich geringere Performance als andere Fondsarten. Weiterhin nehmen viele Anbieter wie DEKA Investmentfonds, DWS Investment, Union Investment, Allianz Global Investors Hunderte ihrer Aktienfonds vom Markt, entweder weil diese mit anderen Investmentfonds fusionieren oder weil sie aufgelöst werden. Allein im Jahr 2009 wurden mehr Aktienfonds aufgelöst, als neu aufgelegt wurden, so teilt das BVI mit.

Aus diesem Grunde kann man sagen, dass Aktienfondsanbieter wie DEKA Investmentfonds, DWS Investment, Union Investment, Allianz Global Investors auch heute noch unter den Spätfolgen des Börsencrashs leiden. Obwohl es an den Börsen wieder aufwärts geht, sinkt die Zahl der Aktionäre weiter: Alleine im Vergleich des ersten und zweiten Halbjahres 2010 sank die Zahl der Anleger von 8,6 Mio. auf 8,2 Mio. Nimmt man hierzu noch Vergleichszahlen aus den Jahren zu Zeiten des Börsenbooms 2000-2001 hinzu, wo die Zahl der Aktionäre und Aktienfondsanleger fast auf 13 Mio. geklettert ist, so lässt sich deutlich erkennen, dass zwischen Anbietern von Aktienfonds wie DEKA Investmentfonds, DWS Investment, Union Investment, Allianz Global Investors ein harter Kampf um die Anleger entfacht ist.

Geschädigte Anleger von Aktienfonds von z.B. Anbietern wie DEKA Investmentfonds, DWS Investment, Union Investment, Allianz Global Investors sollten allerdings nicht länger zögern, sondern ihre Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung gegenüber Banken und Beratern geltend machen, da dies eine Möglichkeit darstellt, sich schadlos zu stellen. Es bestehen zudem gute Aussichten auf Erfolg einer Klage, da erst kürzlich das OLG Stuttgart (Urteil vom 16. März 2011, Aktenzeichen: 9 U 129/10) einer Anlegerin des Aktienfonds DEKA-Technologie CF vollumfänglichen Schadensersatz zugesprochen hat und die Argumentation des OLG Stuttgart durchaus auch auf andere Aktienfonds wie der der DEKA Investmentfonds, DWS Investment, Union Investment, Allianz Global Investors übertragbar ist.

In dem dem OLG Stuttgart zugrundeliegenden Sachverhalt erwarb die Klägerin den Aktienfonds DEKA-Technologie CF im Jahr 2000. Der Anspruch auf Schadensersatz war hiernach begründet, da die Sparkasse, die der Anlegerin den Aktienfonds vermittelt hatte, diese vorsätzlich nicht über die Rückvergütungen (Kick-Backs) aufgeklärt hatte, welche sie von der Emittentin für die Vermittlung der Anlage erhalten hatte. Obwohl die 3-jährige Verjährungsfrist eigentlich schon abgelaufen war, konnte der Anspruch hier trotzdem durchgesetzt werden, da das OLG Stuttgart Vorsatz der Bank bejahte, wobei eine längere Verjährungsfrist gilt.

Folglich können auch noch Anleger in Aktienfonds der DEKA Investmentfonds, DWS Investment, Union Investment, Allianz Global Investors, die durch den Börsen-Crash 2001 geschädigt wurden, vielfach ihre Ansprüche vor Gericht geltend machen, da es damals durchaus üblich war, dass Banken Kick-Back-Zahlungen kassierten, ohne diese dem Anleger offen zu legen. Zu beachten ist allerdings, dass im Jahr 2002 das Verjährungsrecht grundlegend neu gestaltet wurde und deswegen Ansprüche aus Aktienfonds der DEKA Investmentfonds, DWS Investment, Union Investment, Allianz Global Investors, die vor dem Jahr 2002 erworben wurden, zum 31.12.2011 endgültig verjähren! Anleger sollten also schnell handeln und ihre Ansprüche noch vor dem Ende des Jahres 2011 von einem im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen, da bei Verstreichenlassen dieser Zeit die Ansprüche nicht mehr durchgesetzt werden können und Anleger somit auf ihrem Schaden sitzen bleiben.