13.06.2016Sonstiges

Abwarten oder jetzt schon Rechte sichern? Bei zahlreichen vom Abgasskandal betroffenen Autobesitzern sprechen rechtliche Argumente gegen weiteres Abwarten

Es ist eine der Kernfrage, die zahlreiche Autofahrer, deren VW, Audi, Seat oder Skoda einen „optimierten“ EA 189-Motor hat bewegt. Sollten sie bereits jetzt handeln und ihre Rechte sichern und einfordern? Müssen Fahrzeugrückgaben, Schadensersatzansprüche oder die Schadensabwendung bereits jetzt eingefordert werden? Oder ist das verfrühter Aktionismus und sollten betroffen Autobesitzer besser das Ergebnis der Nachbesserungsaktion abwarten?

Diese Frage ist in den vergangenen Tagen zu einem Zankapfel der VW Abgasaffäre geworden. Verschiedenen Autoexperten und auch Autohändlern raten in den Medien immer wieder, dass die betroffenen Autobesitzer die Ruhe bewahren sollten und sich auf die Nachbesserungsaktion konzentrieren sollten. Andere – unter anderem auch die Fachanwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer – raten dagegen zum raschen Handeln.

Autobesitzer, bei deren Fahrzeugen noch Gewährleistungsrechte bestehen, können und sollten bereits jetzt ihre Recht einfordern – denn die Verjährungsfristen laufen weiter

Diese Empfehlung zum sofortigen Handeln beruht auf einem wichtigen rechtlichen Argument, das von der Öffentlichkeit und verschiedenen Autoexperte bislang wenig beachtet wird. Die Autokäufer, bei deren Verträgen noch die Gewährleistungsfristen laufen, können bereits jetzt die Nachbesserung fordern.

Dass der Maßnahmenplan von Volkwagen erst im kommenden Jahr Nachbesserungen vorsieht, hat keinen Einfluss darauf, dass die Gewährleistungsrechte der Kunden bereits jetzt bestehen und erfüllt werden müssen. Der Gesetzgeber mutet es dem Käufer einer mangelhaften Ware nicht zu, dass dieser sich mehrere Monate vom Verkäufer „hinhalten“ lassen muss. Mit anderen Worten: Bereits jetzt können Autokäufer auf der Grundlage ihrer gesetzlichen Gewährleistungsrechte die Nachbesserung einfordern. Wenn die Nachbesserung dann nicht gelingt, können die Käufer die Rückgabe ihres EA 189-Autos oder Schadensersatz fordern und durchsetzen.

Ein weiteres Argument für rasches Handeln ist, dass während des Abwartens auf die Nachbesserungskation die Fristen weiterlaufen. Jenen Autokäufern, denen von Gesetzes wegen noch ein Recht auf Rückgabe oder Schadensersatz zustehen kann, können diese Rechte durch Verjährung verlieren, während sie auf die Nachbesserung warten.

Vor diesem Hintergrund sollten insbesondere Autokäufer, die in den vergangenen zwei Jahren ihr Auto kauften, sich an Fachanwälte wenden, um die relevanten Fristen prüfen zu lassen. Denn die rechtliche Position der betroffenn Autobesitzer wird durch weiteres Abwarten nicht verbessert - wenn bei dem Warten auf die Nachbesserungsaktion sogar Gewährleistungsrechte ablaufen, dann haben die Autokäufer sogar Rechte verloren.