17.12.2019Abgasskandal

VW-Abgasskandal: OLG Düsseldorf sieht 25 Prozent Wertverlust plus Zinsen bei einem Seat

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat im Diesel-Abgasskandal der Volkswagen AG ein bemerkenswertes Urteil gefällt. Ein Autohändler muss einem Verbraucher 25 Prozent des Kaufpreises für einen Seat Altea XL als Minderungsbetrag bezahlen. Das Fahrzeug des VW-Tochterunternehmens Seat sei mit einem manipulierten Motor ausgerüstet, daher mangelhaft und nicht für die gewöhnliche Verwendung geeignet gewesen, urteilte das OLG am 12. Dezember 2019. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu. In dem von der Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr erstrittenen Urteil (Az. I-13 U 84/19) gestand das Gericht dem geschädigten Verbraucher auch noch Verzugszinsen zu.  

Dr. Stoll & Sauer: Chancen für Verbraucher gegen VW steigen

„Der Hinweisbeschluss des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe vom 8. Januar 2019 wirkt mittlerweile in die Instanzen hinein“, freute sich Dr. Ralf Stoll über das Urteil aus Düsseldorf. Der BGH hatte festgestellt, dass ein vom Diesel-Abgasskandal betroffenes Fahrzeug mit einem Mangel behaftet ist. Das OLG Düsseldorf bezog sich explizit auf den Beschluss (VII ZR 225/17). Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Kanzleien im Diesel-Abgasskandal und verhilft den Verbrauchern gegen Daimler, VW und Opel zu ihrem Recht. „Denn die Diesel-Fahrzeuge sind durch die Manipulation am Motor in ihrem Wert gemindert“, betonte Stoll, der mit seinem Partner, Ralph Sauer, in einer Spezialgesellschaft auch die Musterfeststellungsklage gegen die VW AG anführt. Das OLG in Düsseldorf stellte einen Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises fest und zwar in Höhe eines errechneten Minderungsbetrages. „Für die Verbraucher sind solche Urteile wichtig, weil sie die Chancen auf Schadensersatz oder Rückabwicklung des Kaufvertrages erhöhen.“ Im kostenfreien Online-Check (hier) der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal von VW herausfinden. Die Fälle werden kostenlos und individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen die VW AG einigt.

 

Vertrauensverhältnis durch Diesel-Abgasskandal zu VW zerstört

Im vorliegenden Fall war der Autohändler im Mittelpunkt des Verfahrens. Am 1. April 2015 hat der geschädigte Verbraucher einen Seat Altea XL mit einem Dieselmotor der Baureihe EA 189 Euro 5 gekauft. Der Motor manipulierte die Abgasreinigung. Das OLG sah beim Händler allerdings kein Verschulden am Einbau eines manipulierten Motors. Hier müsse die Schuld beim Motorenhersteller VW gesucht werden. Das Vertrauensverhältnis zum einzig zur Nachbesserung fähigen Hersteller des Motors sei so zerstört, dass es für den Verbraucher unzumutbar gewesen wäre, auf Nacherfüllung – sprich Beseitigung des Mangels – durch VW zu warten. Der Händler hat nach Ansicht des Gerichts jedoch ein mangelhaftes Auto verkauft und daher bestehe für den geschädigten Käufer ein Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises. Den Wertverlust des Fahrzeuges sah das Gericht als enorm an: „Die Auswirkungen des Abgasskandals auf die Wertbemessung gebrauchter Dieselfahrzeuge mit dem Motor EA 189 sind beträchtlich“, führt das Gericht in seinem Urteil aus. „Erst recht dann, wenn man berücksichtigt, dass die von Händlern angebotenen Fahrzeuge alle ein Update aufweisen dürften.“

 

Welche juristischen Möglichkeiten hat der Verbraucher, auf den Diesel-Abgasskandal bei VW zu reagieren?

Der Verbraucher kann drei Möglichkeiten für sich in Anspruch nehmen, um seine Rechte durchzusetzen.

  1. Der Autoinhaber kann vom Kaufvertrag zurücktreten, weil das gelieferte Auto im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) einen Sachmangel aufwies. Der Bundesgerichtshof hat in einem Beschluss festgehalten, dass Fahrzeuge mit einer Manipulationssoftware mangelhaft sind. Zahlreiche Gerichte haben auch daraufhin entschieden, dass das Fahrzeug ohne eine Fristsetzung zur Nachbesserung zurückgegeben werden kann. Der Kaufvertrag wird dann rückabgewickelt. Der Käufer muss letztlich das Auto mit dem manipulierten Motor zurückgeben, kann aber im Gegenzug den bereits bezahlten Kaufpreis zurückverlangen. Im Abgasskandal bei VW gibt es beispielsweise zahlreich Urteile, bei denen die Rückabwicklung des Kaufvertrags angeordnet worden ist. Möglicherweise muss der Verbraucher jedoch eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer bezahlen. Zur Berechnung eine möglichen Nutzungsentschädigung bietet die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer einen Nutzungsentschädigungsrechner (hier) an.
     
  2. Der Verbraucher kann sein Fahrzeug auch behalten und die VW AG auf Schadensersatz verklagen. Dieser Anspruch folgt aus der vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung des Konzerns nach § 826 BGB. Volkswagen muss dann den Minderwert ersetzen, der durch die Manipulation entstanden ist. Verschiedene Gerichte haben hier Beträge bis zu 25 Prozent des Kaufpreises ausgeurteilt. Das OLG Düsseldorf hat diese Vorgehensweise erneut bestätigt.
     
  3. Eine dritte Option hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe erstritten: Wer sich einen Neuwagen gekauft hat, kann auch die Neulieferung eines neuen Fahrzeuges ohne Manipulationssoftware verlangen - natürlich gegen die Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs. Für die gefahrenen Kilometer des alten Fahrzeugs muss der Verbraucher keine Nutzungsentschädigung bezahlen.
    Nachdem der Bundesgerichtshof in einem Hinweisbeschluss, den Weg für die Nachlieferung geebnet hat, erstritt die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH am 24. Mai 2019 drei Urteile des Oberlandesgerichts Karlsruhe, durch die die Kläger Neuwagen erhalten und die alten Fahrzeuge über Jahre kostenlos gefahren sind. Mit anderen Worten: Ein neues Auto, ohne für das alte Fahrzeug etwas bezahlt zu haben.

 

Gute Aussichten auf Schadensersatz im VW-Abgasskandal

Für die Volkswagen AG wird es im Diesel-Abgasskandal immer enger. Die Zahl der Gerichte, die den Konzern mit seinen Tochterunternehmen Skoda, Audi, Porsche und Seat wegen sittenwidriger Täuschung verurteilen, nimmt dramatisch zu. 14 von 24 Oberlandesgerichten haben den Autobauer wegen der Manipulation seiner Motoren zu Schadensersatz verurteilt. Zudem verurteilen laut dem Projekt „Dieselskandal“ der Universität Regensburg 97 von 115 Landgerichten VW.

Auch in der Musterfeststellungsklage vor dem OLG Braunschweig hat der Vorsitzende Richter klargemacht, dass ein Vergleich mit den rund 450.000 Verbrauchern der bessere Weg für VW ist, als das Verfahren zu Ende zu führen. Kurz um: Die Zeichen stehen auch in Braunschweig für VW auf Niederlage (hier). Die Inhaber der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertreten bei der Musterfeststellungklage die Verbraucherinteressen in der Spezialgesellschaft RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Scheitert ein Vergleich und wird der Autobauer VW verurteilt, kommt auf das Unternehmen eine Prozesslawine ungeahnten Ausmaßes zu. Denn jeder einzelne Teilnehmer der Musterfeststellungsklage kann und muss nach einem für ihn positiven MFK-Urteil Einzelklage gegen VW einreichen.

Dr. Stoll & Sauer: Spezialist im VW-Musterfeststellungsverfahren

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018 und 2018/2019 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG.