Steuerberater

Steuerberater sind Angehörige eines freien Berufs, die in steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen beraten. Die Tätigkeit eines Steuerberaters ist umfassend im Steuerberatungsgesetz und in der Durchführungsverordnung geregelt, wobei bestimmt wird, dass viele Tätigkeiten zu den Vorbehaltsaufgaben gehören, was bedeutet, dass sie nur von einem zugelassenen Steuerberater ausgeführt werden dürfen.

Inhaltsverzeichnis

Tätigkeitsfelder eines Steuerberaters

Dieser übt vorwiegend die folgenden Tätigkeitsfelder aus: Rechnungslegung nach nationalen und internationalen Vorgaben, steuerlicher Rechtsschutz, Steuerberatung, Beratung in privaten Vermögensangelegenheiten, betriebswirtschaftliche Beratung und die Durchführung von gesetzlichen oder freiwilligen Prüfungen. Eine weitere Unterteilung der Tätigkeit lässt sich wie folgt vornehmen in die Erstellung der Buchführung, Jahresabschlüssen und Steuererklärungen, Erstellung von Lohn- und Gehaltsabrechnung für Arbeitgeber, Beratung für die optimale Steuergestaltung, die anschließende Überprüfung von Steuerbescheiden und der Vertretung des Mandanten vor dem Finanzamt und Finanzgericht. Ein Steuerberater ist hierbei aber nicht zur Rechtsberatung auf anderen Gebieten zugelassen, da dies zu den Vorbehaltsaufgaben der Rechtsanwälte gehört und ebenso wenig zur Prüfung von Jahres- und Konzernabschlüssen, was zu den Vorbehaltsaufgaben der Wirtschaftsprüfer zu rechnen ist.

Voraussetzungen für eine Zulassung als Steuerberater

Steuerberater kann nur sein, wer die Steuerberaterprüfung bestanden hat, sodass diese sich danach von der Steuerberaterkammer als solche bestellen lassen können. Hinsichtlich der Zulassung zur Steuerberaterprüfung sind drei Wege zu unterscheiden: zum Einen kann eine Zulassung nach erfolgreichem Abschluss eines wirtschaftswissenschaftlichen oder rechtswissenschaftlichen Hochschulstudiums erreicht werden, wobei nach Abschluss des Studiums eine 2- oder 3-jährige praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuerrechts abgehalten werden muss. Zum Anderen kann man zur Prüfung durch eine kaufmännische Berufsausbildung zugelassen werden, wobei eine 10-jährige (7 Jahre, wenn die Prüfung zum geprüften Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirt erfolgreich abgelegt wird) praktische Tätigkeit vorzuweisen ist. Schließlich haben auch Beamte der gehobenen Dienste der Finanzverwaltung die Möglichkeit zur Prüfung zugelassen zu werden, wenn sie mindestens eine 7-jährige Praxistätigkeit abgelegt haben.

Die Steuerberaterprüfung besteht hierbei aus einem schriftlichen Teil bestehend aus drei Aufsichtsarbeiten und einem mündlichen Teil. Geprüft werden die angehenden Steuerberater z.B. in den Gebieten des Steuerrechts (steuerlichen Verfahrensrechts, Steuern von Einkommen und Ertrag, Verbrauchsteuern und Verkehrssteuern etc.), der Betriebswirtschaftslehre und dem Rechnungswesen und auch den Grundzügen des Rechts (Handelsrecht, Bürgerliches Recht, Gesellschaftsrecht etc.). Die Prüfung ist bestanden, wenn der Durchschnitt aus schriftlicher und mündlicher Note mindestens 4,15 Punkte beträgt.

Nach der erfolgreichen Teilnahme an der Steuerberaterprüfung ist die Bestellung zum Steuerberater möglich, erst danach ist er befugt diese Berufsbezeichnung zu führen. Hindernisse für die Bestellung zum Steuerberater können aber in der Person des angehenden Steuerberaters selbst liegen, sodass eine Bestellung nicht vorgenommen wird, so z.B. wenn er nicht in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt oder infolge strafgerichtlicher Verurteilung keine öffentlichen Ämter bekleiden darf.

Steuerberater können mittlerweile auch als Syndikus-Steuerberater, also z.B. für Industrieunternehmen, tätig werden, zudem besteht die Möglichkeit sich mit anderen Steuerberatern oder anderen sozietätsfähigen Berufen (insbesondere Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälte) zusammenzuschließen.

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