Biergarten
Weiter
20.05.2020

Gastronomie in der Corona-Krise: Versicherungen wollen nicht zahlen

165.000 Restaurant-, Imbiss oder Café-Betreiber sind von der Corona-Pandemie in ihrer Existenz bedroht. Neben den existentiellen Nöten liegen viele Unternehmen zudem mit ihrer Versicherung im Clinch.

Viele haben eine sogenannte Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen. Doch die Assekuranzen weigern sich in Teilen oder komplett, die entstandenen Umsatzverluste auszugleichen. Und so wird sich jetzt ums Kleingedruckte gestritten, weil es keine allgemeingültigen Formulierungen gibt. Einige Versicherer sind dazu übergegangen, Leistungen in Höhe nur eines geringen Prozentsatzes als „Hilfe“ anzubieten. Dr. Stoll & Sauer rät, die Leistungsablehnung prüfen zu lassen und unter Umständen dagegen vorzugehen. Auf keinem Fall sollten als „Hilfsangebot“ getarnte Vergleichsangebote vorschnell angenommen werden.

Betriebsschließungsversicherung, was ist das? 

Der Branchenverband Dehoga schätzt, dass zwischen 25.000 bis 40.000 Betriebe eine Betriebsschließungsversicherung abgeschlossen haben. Dabei handelt es sich um eine Versicherung, die eintreten soll, wenn auf Anordnung ein Betrieb geschlossen werden muss. Die Einnahmen fallen weg. Die Kosten laufen teilweise weiter. Die Versicherung soll den Bestand des Betriebes. Der Leistungsumfang der Versicherung ist im Vertrag bis zu einer festgelegten Obergrenze vereinbart. Letztlich handelt es sich um eine Versicherung, die im aktuellen Corona-Fall greifen sollte.

Versicherungen erkennen Corona nicht an

Die Versicherung sehen das aber zum Teil komplett anders, als ihre Kunden. Die Signal Iduna vertritt die Ansicht, dass die Corona-Betriebsschließungen wegen des Coronavirus nicht aufgrund des Infektionsschutzgesetzes erfolgten, sondern weil einzelnen Bundesländer Allgemeinverfügungen getroffen haben. Und bei Allgemeinverfügungen leistet prinzipiell keine Betriebsschließungsversicherung. Die Allianz geht noch einen Schritt weiter. Sie ist der Meinung, dass von den Betrieben keine unmittelbare Gefahr ausgehe. Die Schließung erfolge nur aus generalpräventiven Gründen. Zudem sei das Coronavirus ein neuer Krankheitserreger, der nicht unter die versicherten Krankheiten falle. Und schließlich böten viele Gastrobetriebe ihre Produkte zum Abholen oder Liefern weiterhin an.

Wie sieht die Rechtslage bei Gastro-Versicherungen aus?

Das Versicherungsrecht ist nicht bis in jedes Detail in komplexen Gesetzen geregelt. Das wichtigste findet sich deshalb in den Versicherungsbedingungen. Diese müssen dann juristisch ausgelegt werden. Gerichte haben eine Reihe von Grundsätzen aufgestellt. In der Regel kommt es nicht darauf an, was der Versicherer in den Vertrag hineinlesen will, sondern darauf, wie der Versicherungsnehmer die einzelnen Formulierungen verstehen konnte. Diese Unübersichtlichkeit nutzen die Versicherer aus, um Zahlungen zu verweigern oder den Versicherten nur ein reduziertes „Angebot“ zu unterbreiten. Dieses Angebot pendelt zwischen 10 bis 15 Prozent der Summe, die der Gastronom von seiner Versicherung erwarten hätte können. Wir raten Ihnen dieses „Angebot“ nicht vorschnell anzunehmen, sondern sich juristischen Beistand zu holen.

Versicherer hoffen, dass die Politik ihnen aus der Klemme hilft

Die Versicherer spekulieren darauf, dass die Politik und damit der Steuerzahler den in Not geratenen Gastronomen unter die Arme greifen wird. Das bayerische Wirtschaftsministerium, der Hotel- und Gaststättenverband Bayern und die Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft mit einigen Versicherern haben sich bereits Anfang April 2020 auf einen Kompromiss geeinigt. Demnach wollen die Konzerne bis zu 15 Prozent des Schadens übernehmen. Etwa 70 Prozent der Schäden, so die Annahme, würden den Gastronomen durch staatliche Hilfen wie Kurzarbeitergeld erstattet. Bislang haben die Versicherungskammer Bayern, die Allianz, die Haftpflichtkasse Darmstadt, die Nürnberger Versicherung, der HDI und Signal Iduna erklärt, etwaige Ansprüche auf Basis des Münchner Kompromisses regeln zu wollen.

Welche Pläne zur Gastronomie-Hilfe werden von staatlicher Seite aus diskutiert?

Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) warnte laut “Bild am Sonntag”, den gut 223.000 Betrieben der Branche gingen bis Ende April rund 10 Milliarden Euro Umsatz verloren. “Ohne zusätzliche staatliche Unterstützung, steht jeder dritte Betrieb vor der Insolvenz”, sagte Dehoga-Hauptgeschäftsführerin Ingrid Hartges der Zeitung. “Das sind 70.000 oft inhabergeführte Unternehmen, die die gastronomische Vielfalt unseres Landes ausmachen.” In der Politik werden derzeit zahlreiche Maßnahmen diskutiert. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) hat den von der Corona-Pandemie besonders betroffenen Hoteliers und Restaurantbetreibern finanzielle Unterstützung in Aussicht. Ein späteres Konjunkturpaket soll steuerliche Investitionsanreize für Unternehmen enthalten, damit dann “jeder, der noch zögert, das Geld schnell in die Hand nimmt”. Zudem könne es Schritte geben, um die “Konsumfreude der Bürgerinnen und Bürger anzufachen”, sagte der Vizekanzler. Der bayerische Ministerpräsident und CSU-Vorsitzende Markus Söder pocht auf eine Mehrwertsteuersenkung für Hotels und Gastronomie auf sieben Prozent. Bisher sind jedoch noch keine Entscheidungen über die Hilfe gefallen.

Wie kann Dr. Stoll & Sauer helfen, wenn die Gastronomie-Versicherung sich weigert zu zahlen?

In einem solchen Fall sollte der Vertrag durch einen spezialisierten Rechtsanwalt geprüft werden. Denn es handelt sich um eine komplexe versicherungsrechtliche Materie. Experten rechnen mit einer enormen Klagewelle. Unsere Kanzlei hilft Ihnen gerne dabei, Ihre Rechte durchzusetzen.

Dabei ist Dr. Stoll & Sauer eine der erfahrensten Kanzleien für Massenschäden im Versicherungsrecht und Verbraucherrecht. So haben wir unter anderem im Diesel-Abgasskandal tausenden Mandanten zu Ihrem Recht verholfen.