Geschichte des Kursabsturzes
Im Jahr 2012 musste die SolarWorld AG erhebliche Verluste verzeichnen. Abgesehen von der generellen Krise der Solarbranche führte das Unternehmen laut eigenen Aussagen die finanzielle Schieflage der folgenden Jahre auf den erheblichen Konkurrenzdruck auf dem Markt für Solarmodule zurück.
Zu Beginn des Jahres 2013 schließlich räumte das Unternehmen selbst ein, dass eine Sanierung unumgänglich sei. Der Kurs der Aktie der SolarWorld AG stürzte nach dieser Ankündigung ab. Schnell wurde auch für Anleger offensichtlich, dass die hohe Verschuldung der SolarWorld AG nicht nur für das Unternehmen schwerwiegende Folgen haben würde.
Nur wenige Monate später gab der Vorstand des Unternehmens bekannt, dass ein Verlust in Höhe der Hälfte des Grundkapitals eingetreten sei. Das Eigenkapital der SolarWorld AG wies nun einen negativen Wert auf. In der Bekanntgabe des Vorstandes wurden die Verluste vor allem durch Wertberichtigungen bei Anteilen von verbundenen Unternehmen begründet.
Im Folgenden wurden deshalb Gläubigerversammlungen gehalten. Sie fanden im Mai des Jahres 2013 statt und sollten die Abstimmung über einen gemeinsamen Vertreter für die jeweiligen Anleihen als zentrales Thema haben. Außerdem sollte über den Stand der Restrukturierungen der SolarWorld AG berichtet werden.
Commerzbank Aktienanleihe Protect
Auch Anleger der Commerzbank Aktienanleihe Protect waren vom Kurssturz der SolarWorld-Aktie betroffen. Nach Durchbrechen der Barriere von 70% des Anfangskurses während der 16-monatigen Laufzeit von Protect bekamen Anleger im September 2012 ihr einbezahltes Geld nicht zurück. Stattdessen gab es für sie Aktien der SolarWorld AG, die seit Anfang desselben Jahres stetig an Wert verloren hatten. Trotz der gezahlten Zinsen der Aktienanleihe – 10% p.a. – ist dies nicht das Ergebnis, das sich Anleger erhofft hatten.
Die Möglichkeiten für Besitzer von SolarWorld-Anleihen
Doch auch andere rechtliche Möglichkeiten bestehen für besorgte Anleger. Ein erster Ansatzpunkt ist für uns die Überprüfung der Anlageberatung. Eine ordnungsgemäße Anlageberatung soll die Ziele und Wünsche des Anlegers beachten und aus diesen Informationen eine passende Kapitalanlage auswählen. Jene Anlage muss daraufhin umfassend und realistisch vorgestellt werden, wobei auch mögliche Risiken offengelegt werden müssen. Im Fall einer fehlerhaften Aufklärung steht dem Betroffenen Schadensersatz zu.
Organisieren sich außerdem mehrere Anleger in einer Interessengemeinschaft, kann der Stimme eines einzelnen Anlegers mehr Beachtung geschenkt werden.
Unsere Kanzlei ermöglicht beide Wege. Sind auch Sie ein besorgter betroffener Anleger der SolarWorld AG, so können Sie uns für eine Erstberatung über unser Kontaktformular kontaktieren.