Nachrüstung
Software oder Hardware?
Über 100.000 Mandanten vertrauen uns
Knapp 1 Milliarde Schadensersatz gegen VW erstritten
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Was sagt Dr. Stoll & Sauer zur Nachrüstung?
Zwar werden durch eine Hardware-Nachrüstung die schädlichen Stickoxide der manipulierten Dieselfahrzeuge mithilfe eines neuen und leistungsstärkeren Abgasreinigungssystems reduziert, dennoch ist eine solche Nachrüstung der Hardware für Verbraucher meist keine optimale Lösung.
Mehrverbrauch durch die Diesel-Nachrüstung
Um die Stickoxid-Emission (NOx) zu verringern, bedarf es je nach Fahrzeugmodell und Dieselmotor eine Erneuerung verschiedener Hardware-Teile, wie den Austausch des SCR-Katalysators („Selektive katalytische Reduktion“) und des AdBlue-Tanks. Dieser ist zum Beispiel im Falle des EA189-Dieselmotors aus dem VW-Konzern zu klein und versorgt deshalb den Katalysator mit einer unzureichenden Menge Harnstoff, was eine Euro-Norm konforme Reduktion der Abgase durch Harnstoffeinspritzung schier unmöglich macht. Wird die Hardware erneuert, steigen im Zuge dessen die Betriebskosten. Zum einen müssen Sie in diesem Fall zwangsläufig mit einem deutlich erhöhten AdBlue-Verbrauch rechnen, zum anderen mit einem Mehrverbrauch an Sprit, der laut Pkw-Nachrüstrichtlinie bis zu 6% höher sein darf. Das heißt für Sie nicht nur öfter AdBlue nachfüllen, sondern auch dass Sie mehr Geld an der Tankstelle ausgeben müssen.
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Eine Kostenfrage
Hardware-Nachrüstung oder Klage
Mercedes und der VW-Konzern haben zwar zugestimmt, sich an den Kosten einer Diesel Nachrüstung, die durch ihren selbstverschuldeten Abgasskandal den betroffenen Fahrzeughaltern als Lösungsoption offensteht, zu beteiligen. Angesichts der Verurteilung von VW durch den Bundesgerichtshof wegen vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung ist dies kein gutes Geschäft für Millionen von Kunden, welche die Kosten mittragen sollen. Andere Hersteller, wie BMW oder Opel, haben einem finanziellen Entgegenkommen bislang nicht zugestimmt. Stimmen Sie als Verbraucher einer solchen Kostenbeteiligung bei einer Hardware-Nachrüstung zu, verzichten Sie auf einen Schadensersatz, der Ihnen nach einer erfolgreichen Klage zustehen könnte. Der Schadensersatz könnte mit 20% des Kaufpreises für die Automobilhersteller um einiges teurer werden als eine Kostenbeteiligung bei einer Diesel-Nachrüstung, die von dem betroffenen Verbraucher mitfinanziert wird. Das können wir als Verbraucherschutzkanzlei nicht mit ruhigem Gewissen empfehlen.
Resonanz:
So wird die Hardware-Nachrüstung von den Verbrauchern angenommen
Bislang wird die Option einer Hardware-Nachrüstung von den Fahrzeughaltern selten gewählt. 300 Mercedes-Fahrer haben bis Mitte 2020 eine Nachrüstung, an der sich Daimler mit einem Kostenzuschuss beteiligte, vornehmen lassen. Lediglich 30 Anträge auf eine Kostenbeteiligung gingen beim VW-Konzern ein. Dabei zahlte VW durchschnittlich weniger an den Verbraucher, nur 2982 € anstelle der zuvor zugesicherten 3000 €.
Für welche Modelle sind Diesel Nachrüstungen verfügbar?
Im Folgenden erhalten Sie eine Übersicht der Fahrzeugmodelle, für die die Diesel-Nachrüstung zum momentanen Zeitpunkt verfügbar ist:
Geöffnet Konfigurationseinstellungen
Marke | Modelle |
---|---|
Mercedes | C 220/250 CDI, E 220/250 CDI und GLK 220/250 CDI |
Volvo | XC60 / V60 / S60/ XC70 / V70 |
Seat | Altea, Ibiza, Leon, Toledo, Exeo |
Audi | A1, A3, A4 |
Skoda | Fabia, Roomster, Rapid, Octavia, Superb, Yeti |
VW | Polo, Caddy, Golf, Touran, Jetta, Beetle, Passat, Sharan, Tiguan, T5, Amarok |
BMW | 320d / 520d / X1 18d / X1 20d / X3 20d |
Welche Kosten entstehen bei einer Diesel-Nachrüstung?
Auch wenn die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) von Nachrüstungen durch das KBA bereits ein Jahr zurückliegt, beteiligen sich längst nicht alle Hersteller an der Lösung einer Diesel-Nachrüstung. Aktuell ist diese für Fahrzeuge des VW-Konzerns sowie für Modelle von BMW, Mercedes und Volvo möglich. Der VW-Konzern und Mercedes haben auch eine finanzielle Unterstützung der Betroffenen zugesichert. Dennoch sollten Sie aus unserer Sicht keiner Nachrüstung zustimmen, solange Sie diese selbst zahlen sollen.
Wer trägt die Kosten für eine Diesel-Nachrüstung?
Der VW-Konzern und Mercedes kommen dem betroffenen Fahrzeughalter entgegen, indem sie sich an den Kosten einer Hardware-Nachrüstung beteiligen. Die Betroffenheit alleine ist für einen Zuschuss allerdings nicht das einzige Kriterium. Eine Vorprüfung entscheidet darüber, ob der geschädigte Verbraucher auch wirklich finanzielle Unterstützung erhält. Ein ausschlaggebender Faktor ist der Wohnsitz des Fahrzeughalters. Liegt dieser in den von der Bundesregierung 2017 festgelegten Intensivstädten oder -regionen, die verstärkt erhöhten Abgaswerten unterliegen, kann der Antragssteller einen Kostenzuschuss erhalten. Der VW-Konzern unterstützt mit bis zu 3000 €, die allerdings nicht die Gesamtkosten für eine Hardware-Nachrüstung decken.
Selbst für die Diesel Nachrüstung zahlen?
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Sind Verbraucher mit einer Nachrüstung auf der sicheren Seite?
Alleine aus Umweltschutzgründen wird sich selten ein Fahrzeughalter auf eine kostenintensive Hardware-Nachrüstung einlassen. Zumal danach mit einem erhöhten Spritverbrauch zu rechnen ist, was aus Umweltschutzsicht nicht die optimale Lösung darstellt. In der Regel wird als Alternative ein kostenloses Software-Update angeboten. Dieses hat jedoch ebenfalls zahlreiche Nachteile, welche unter anderem ebenfalls einen Mehrverbrauch an Sprit oder sogar ein unruhigeres Laufen des Motors mit sich bringt. Im Falle des EA189 aus dem Hause VW hat der Bundesgerichtshof sogar festgestellt, dass ein Software-Update den Mangel am Fahrzeug nicht beheben kann und VW zu Schadensersatz verpflichtet ist.
Fahrverbot trotz Nachrüstung?
Grundsätzlich sind nach einer Nachrüstung alle Strecken mit Ihrem Fahrzeug befahrbar, allerdings sollten Sie immer im Hinterkopf behalten, dass die Möglichkeit besteht, dass künftig auch Euro-Norm 5 und 6 zertifizierte Fahrzeuge von regionalen Fahrverboten betroffen sein könnten.
Welche Handlungsmöglichkeiten kommen für Sie in Frage?
Vom Dieselskandal betroffene Halter von Fahrzeugen aus dem VW-Konzern (VW, Audi, Seat, Skoda) und einem EA189 Motor können nsollten sich umgehend rechtlich beraten lassen. Gerade bei der Frage, ob die Ansprüche noch geltend gemacht werden können oder schon verjährt sind, gilt es jeden Fall individuell zu prüfen. Jeder Tag zählt! Grundsätzlich haben Sie drei Optionen:
Erstens haben Sie die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug zu behalten und eine Diesel-Nachrüstung vornehmen zu lassen, um Fahrverbote und einen Wertverlust zu umgehen. Dabei laufen Sie allerdings Gefahr, sollten Sie nicht in den Intensivstädten oder -regionen wohnhaft sein, auf den Kosten für die Nachrüstung sitzen zu bleiben. Von dieser Option raten wir dringend ab!
Ihre zweite – deutlich bessere – Option besteht darin, das Fahrzeug an den Hersteller zurückzugeben und den Kaufvertrag rückabzuwickeln, sodass Sie den Kaufpreis, abzüglich einer Nutzungsentschädigung, zurückerhalten. Auch besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Ersatz für den eingetreten Wertverlust zu erhalten.
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So sollten betroffene Fahrzeughalter jetzt vorgehen
Inzwischen ist es aufgrund der vielen Rückrufe für Käufer schier unmöglich geworden, festzustellen, ob ihr Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist. Rückrufschreiben oder eine Abfrage auf der Homepage des Herstellers können einen ersten Hinweis bieten, sind aber längst nicht abschließend. Wir raten hier dringend zu einer anwaltlichen Beratung, um auf „Nummer Sicher“ zu gehen.
Klagen statt nachzurüsten
Mit einer Diesel-Nachrüstung kommen die Hersteller sehr gut weg, da Ihre Kostenbeteiligung in keinem Verhältnis zu dem Schaden steht, der für die Fahrzeughalter mit dem Dieselskandal entstanden ist. Sie wurden wohlwissend geschädigt und um den Wert Ihres Fahrzeuges gebracht. Womöglich sind Sie zudem von einem Fahrverbot betroffen, das Sie stark einschränkt. Mit einer Klage gegen den Hersteller haben Sie die Möglichkeit, Ihr Fahrzeug gegen ein sauberes zu ersetzen und für den Schaden, der Ihnen entstanden ist, finanziell entschädigt zu werden. Alternativ können Sie auch Ihr Fahrzeug behalten und nur finanzielle Entschädigung fordern.
Ihre Rechtschutzversicherung trägt die Kosten
Sofern Sie eine Rechtsversicherung abgeschlossen haben, können Sie risikofrei eine Klage gegen den Hersteller einreichen. Die Rechtsversicherung trägt die Kosten für einen solchen Fall. Sie müssen lediglich die vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung übernehmen. Die Summe, die Sie durch einen Prozess von dem Hersteller erstattet bekommen, bleibt bei Ihnen. Wir unterstützen Sie aktiv bei der Deckungsanfrage bei Ihrer Versicherung. In jedem Fall aber ist unsere Erstberatung für Sie immer kostenlos.
So können Dr. Stoll & Sauer Sie bei Fragen zur Nachrüstung unterstützen
Damit die Automobilhersteller endlich Verantwortung für Ihr Handeln übernehmen und Sie gerecht entschädigt werden, raten wir Ihnen zu einer Klage, in der Sie, je nach Fall, eine Rückabwicklung des Kaufvertrages, eine Neulieferung Ihres Fahrzeuges oder einen Schadensersatz fordern können.
Wir übernehmen die Korrespondenz mit Ihrer Rechtschutzversicherung und halten Sie stets über die Fortschritte Ihrer Individualklage auf dem Laufenden. Lassen Sie sich von der Option einer Nachrüstung nicht beirren und stehen Sie für Ihr Recht auf vollste Entschädigung ein. Vergangene Prozesserfolge zeigen, dass Ihre Chancen sehr gut stehen, für den Dieselskandal fair entschädigt zu werden.
Klagen Sie noch vor Ablauf der Verjährungsfrist
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