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LAG Hamm sieht eklatanten Vertrauensbruch
Kaffeepause in der Arbeitszeit rechtfertigt fristlose Kündigung

Vorsicht bei der Kaffeepause: Wer während der Arbeitszeit einen Kaffee trinken geht, riskiert im ungünstigsten Fall seinen Job. Das Landesarbeitsgericht Hamm hat eine fristlose Kündigung für rechtens erklärt, weil eine Raumpflegerin sich nicht ausgestempelt hatte. Die Raumpflegerin hatte sich zu Beginn ihrer Arbeitszeit eingestempelt und war kurz danach im gegenüberliegenden Lokal einen Kaffee trinken gegangen, ohne sich auszustempeln. Als der Chef sie darauf ansprach, leugnete sie dies zunächst, gab es aber später zu. Der Arbeitgeber kündigte ihr daraufhin fristlos, was von der Raumpflegerin angefochten wurde. Das LAG entschied jedoch, dass die Kündigung rechtens war, da ein vorsätzlicher Missbrauch der Stempeluhr einen Vertrauensbruch darstellt, der eine fristlose Kündigung rechtfertigt (Az.: 13 Sa 1007/22). Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen arbeitsrechtlichen Fragen eine kostenlose Erstberatung im Online-Check an. Dr. Stoll & Sauer erarbeitet mit erfahrenen Fachanwälten für Arbeitsrecht individuelle und wirtschaftliche Lösungen auf allen Problemfeldern. 

Arbeitsrecht Kündigungsschutzklage
Arbeitsrecht Kündigungsschutzklage

Abmahnung war nach Vertrauensbruch auch nicht nötig

Auf den ersten Blick hört es sich nach einer Bagatelle an: Kaffeepause von zehn Minuten während der Arbeitszeit und schon wird eine fristlose Kündigung fällig. Wie kann das sein? Es geht um Grundsätzliches wie Vertrauen im Arbeitsverhältnis. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst die wichtigsten Fakten zum vorliegenden Fall zusammen: 

  • Eine Raumpflegerin hatte sich zu Beginn ihrer Arbeit eingestempelt und ging dann in ein nahgelegenes Café, um einen Kaffee zu trinken. Dabei stempelte sie sich an der Arbeitszeiterfassung jedoch nicht aus.
  • Ihr Chef bemerkte den Kaffeegang und konfrontierte die Raumpflegerin damit. Zunächst leugnete sie das Fehlverhalten. Erst als der Chef ihr Beweisfotos auf seinem Handy zeigte, gab sie das Fehlverhalten zu. 
  • Der Arbeitgeber kündigte ihr daraufhin fristlos, obwohl die Frau einen Grad der Behinderung von 100 Prozent hatte.
  • Das Inklusionsamt hatte ihre Zustimmung zur Kündigung gegeben.
  • Die Raumpflegerin klagte gegen die Entscheidung und argumentierte, dass es sich um ein einmaliges Vergehen gehandelt habe.
  • Das Landesarbeitsgericht Hamm entschied, dass die Kündigung rechtmäßig war. Ein vorsätzlicher Missbrauch der Stempeluhr sei ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung. Der Vertrauensbruch sei enorm, da der Arbeitgeber auf eine korrekte Arbeitszeitdokumentation durch seine Mitarbeiter angewiesen sei. Obwohl es sich nur um etwa zehn Minuten handelte, sei eine Abmahnung entbehrlich, da dies laut Gericht nicht dazu führen würde, dass die Beschäftigte ihr Verhalten ändert.

Fazit: Aus Sicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer zeigt das Urteil wie wichtig am Arbeitsplatz ehrliches Verhalten ist. Entscheidend für das Urteil war auch, dass die Klägerin zuerst den Betrug geleugnet hatte. Das Gericht wertet das als schwerwiegenden Vertrauensbruch.

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Dr. Stoll & Sauer bietet höchste Expertise rund ums Arbeitsrecht

Der Fall zeigt eines deutlich: Wer seine Rechte und Pflichten kennt, ist klar im Vorteil. Das gilt für Arbeitnehmer wie auch für Arbeitgeber. Hält sich eine der beiden Parteien innerhalb eines Arbeitsverhältnisses nicht an sie, ist ein Anwalt für Arbeitsrecht gefragt. Denn: Konflikte im Arbeitsrecht lösen sich nur professionell. Mandanten der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer genießen individuelle Beratung an den Standorten Lahr, Stuttgart, Ettenheim und Kenzingen. Hier vertreten unsere Fachanwälte Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Führungskräfte sowie Betriebsräte direkt vor Ort, aber auch bundesweit sind wir bei außergerichtlichen und gerichtlichen Verhandlungen für unsere Mandanten da. Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet eine kostenlose Erstberatung im Online-Check an. Gemeinsam und individuell finden wir den richtigen Weg aus jeder heiklen Arbeitsrechtssituation.

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