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Datenleck bei Krankenkasse? Sichern Sie sich Schadensersatz von der AOK
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Bis zu 5.000 € Schadensersatz erhalten
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AOK-Datenleck: Was Kunden jetzt unternehmen sollten
Sie als AOK-Kunde sind durch die Enthüllungen zum AOK-Datenleck verunsichert – und zwar zurecht. Derzeit ist die Situation noch unübersichtlich, auch wenn die AOK betont, dass es zu keinem Abfluss von Sozialdaten gekommen sei. Wirklich beruhigen kann das Verbraucher nicht. Denn die von dem Hackerangriff betroffene Software MOVEit-Transfer wird in tausenden Unternehmen weltweit eingesetzt. Und bei vielen Unternehmen ist es zu einem Datenabfluss gekommen. Nutzen Sie deshalb unsere kostenlose Erstberatung. Derzeit können unsere Anwälte zwar nicht nachprüfen, ob Sie Opfer des AOK-Datenlecks geworden sind. AOK-Daten sind bisher nicht im Darknet aufgetaucht. Aber trotzdem ist es nicht auszuschließen, dass sensible Daten durch die Sicherheitslücke die AOK verlassen haben. Die AOK muss Ihnen schriftlich darüber Auskunft erteilten, ob Ihre personenbezogenen Daten Teil des AOK-Datenlecks sind. Das entsprechende Auskunftsersuchen übernehmen wir gerne für Sie. Danach zeigen wir Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten auf. Schadensersatz bis zu 5000 Euro ist möglich. Gerichte haben Verbrauchern bei vergleichbaren Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hohe Summen an Schadensersatz zugesprochen. Auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat mit Urteil vom 4. Mai 2023 festgestellt, dass Betroffenen Schadensersatz zusteht, wenn ihnen durch ein Datenleck wie bei der AOK oder einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGV) ein Schaden entstanden ist (Az.: C-300/21).

Wir prüfen Ihre Betroffenheit bei den gängigsten Datenlecks
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AOK-Datenleck könnte sich ausweiten
In der Wirtschaftszeitung „Handelsblatt“ warnte der IT-Sicherheitsforscher Martin Tschirsich davor, dass der Schaden durch das Datenleck bei der Software MOVEit-Transfer noch größer werden könnte. Laut Tschirsich konnten Angreifer nicht nur Daten einsehen, kopieren und löschen, sondern auch in die betroffene Software einloggen und tiefer in das System von Unternehmen eindringen, wie er dem Handelsblatt mitteilte. Nicht nur deutsche Krankenkassen wie die AOK sind von unbefugten Zugriffen durch das MOVEit-Datenleck betroffen. Das betroffene Programm "MOVEit-Transfer", das von dem Hersteller Progress Software angeboten wird, wird nach Angaben des Herstellers in "Tausenden Organisationen" weltweit für den Datentransfer eingesetzt. Obwohl der Schwerpunkt vermutlich in den USA liegt, gibt es Kunden auf der ganzen Welt.
Stefan Brink, der ehemalige Datenschutzbeauftragte von Baden-Württemberg, bezeichnet Sicherheitslücken im Bereich von Gesundheits- und Sozialdaten als "besonders schwerwiegend". Brink erklärte gegenüber dem Handelsblatt, dass die betroffenen Daten äußerst aussagekräftig seien. Sie enthalten intime Informationen über den Gesundheitszustand und die soziale Situation der betroffenen Personen. Brink betonte, dass solche Daten einen besonderen Schutz genießen und maximale Sicherheitsvorkehrungen erfordern. In den falschen Händen könnten solche Informationen den Arbeitsplatz gefährden, Anlass für Verleumdungen und Diskriminierung geben und sogar zu Erpressungen führen. Hier Mitglieder der Krankenkassen die Gefahr durch das AOK-Datenleck.
Sind Sie betroffen?
Datenleck bei AOK, Tesla, Deezer, Mastercard, Facebook, Twitter & Co
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer steht Ihnen mit unseren erfahrenen Anwälten für IT-Recht zur Seite. Sie verfügen über jahrelange Erfahrung und nehmen nach einer fachlichen Prüfung und Beratung alle Formalitäten für Sie in die Hand. In unserer kostenlosen Erstberatung können wir für Sie feststellen, ob Sie von einem Datenleck-Skandal wie beispielsweise bei der AOK, Deezer, Mastercard oder Facebook betroffen sind. Im Ernstfall setzen wir Ihre Rechte erfolgreich durch:
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1. Kostenlose Erstberatung
Wir prüfen, ob Sie generell von gängigen Datenlecks bei Deezer, Mastercard, Facebook, LinkedIn & Co betroffen sind und informieren Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten und Erfolgschancen. Bei der AOK können wir derzeit diese Prüfung nicht anbieten, da bisher keine Datensätze öffentlich sind. Gegenüber der AOK haben Sie jedoch als Kunde ein Auskunftsrecht, ob Sie vom Datenleck betroffen sind. Dieses Auskunftsrecht nehmen wir gerne für Sie wahr.
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2. Rechtliche Durchsetzung
Erteilen Sie uns ein Mandat, unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche auf Schadensersatz – kosteneffizient, transparent und effektiv.
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3. Schadensersatz erhalten
Sie lehnen sich entspannt zurück, und wir kämpfen für Ihren Schadensersatz gegen die AOK.
Krankenkassen im Visier von Hackern
In den vergangenen Monaten sind Krankenkassen vermehrt ins Visier von Hackern geraten. Das AOK-Datenleck ist nur eine weitere datenschutzrechtliche Katastrophe. Anfang 2023 flossen durch einen Cyberangriff Daten von Kassenpatienten beim Gesundheits-IT-Dienstleister Bitmarck ab und gelangten ins Darknet. Bitmarck entwickelt und betreibt IT-Anwendungen für rund 80 gesetzliche Krankenkassen, die insgesamt 25 Millionen Menschen versichern. Bitmarck teilte damals mit, dass es sich dabei um allgemeine Angaben wie Vornamen, Nachnamen und Versichertennummern handelt, während Adressdaten nicht enthalten seien. Bitmarck machte keine Angaben zur Anzahl der betroffenen Versicherten. Ende April 2023 wurde Bitmarck erneut Opfer eines Cyberangriffs. Bis heute sind nach einem Handelsblatt-Bericht noch nicht alle Systeme der angeschlossenen Krankenkassen vollständig wiederhergestellt. Das Thema Datenleck bei Krankenkassen könnte in den nächsten Monaten sich ausweiten. Hier muss die Entwicklung des AOK-Datenlecks genau beobachtet werden.
Datenleck bei der Krankenversicherung: Welche Gefahren drohen AOK-Kunden?
Die unmittelbaren Auswirkungen eines Datenlecks sind für betroffene Verbraucher auf den ersten Blick nicht immer ersichtlich. Das gilt auch für die betroffenen Versicherten bei der AOK. Die Krankenkasse behauptet zwar, das eingeleitete Untersuchungen zu dem Ergebnis gekommen seien, dass es zu keinem Abfluss von Sozialdaten gekommen sei. Aber letztlich müssen AOK-Versicherte mit dem Schlimmsten rechnen. In der Regel nutzen die Kriminellen, die hinter dem Cyberangriff stecken, die beim Datenleck erbeuteten Daten für illegale Zwecke – und das natürlich zulasten der Verbraucher Damit könnte den Versicherten durch das AOK-Datenleck ein Schaden entstanden, falls es zu einem Datenabfluss gekommen ist.
Die Wahrscheinlichkeit, dass Kriminelle einmal erbeutete Daten in naher Zukunft missbrauchen, ist sehr hoch. Das gilt möglicherweile auch für das AOK-Datenleck. Insbesondere das Risiko von Phishing-E-Mails hat sich aufgrund des Datenlecks drastisch erhöht. Oft werden bei Datenlecks persönliche Informationen wie vollständige Namen, Geburtsdaten, E-Mail-Adressen, Geschlecht und IP-Adressen erbeutet und im Darknet zum Verkauf angeboten. Mithilfe der gestohlenen Daten können Kriminelle die Verbraucher mit Phishing-E-Mails bombardieren und versuchen, weitere sensible Informationen wie Kontodaten zu erhalten. Ein versehentlicher Klick auf dem Smartphone oder Computer kann dazu führen, dass die Daten-Diebe die Bankkonten komplett leerräumen. Spam- und Phishing-Angriffe sind heutzutage nichts Ungewöhnliches. Die E-Mail-Postfächer sind voll damit. Anfangs sind sie oft nur nervig und ärgerlich. Allerdings besteht die große Gefahr, dass Kriminelle betrügerische Methoden wie SMS, E-Mails oder Malware nutzen.
Besonders im Laufe der Zeit nimmt die Bedrohung für Mitglieder der Krankenkasse AOK zu. Hacker sammeln Daten von verschiedenen Social-Media-Plattformen wie Facebook, Instagram, WhatsApp und Twitter. Natürlich sind auch andere Internetunternehmen betroffen, die persönliche Daten besitzen und Opfer eines Datenlecks sein können oder bereits geworden sind. Diese große Menge an Daten wird kombiniert, was das Risiko erhöht, dass Kriminelle Ihre Identität übernehmen und in Ihrem Namen Transaktionen durchführen, für die Sie die Konsequenzen tragen müssen.
Letztlich besteht Ihr Schaden darin, die Kontrolle über Ihre eigenen Daten zu verlieren. Und das Schlimmste daran ist, dass Kriminelle auch Jahre später noch Betrugsversuche unternehmen können, sobald die Daten einmal im Internet gelandet sind. Das könnte umso gefährlicher beim AOK-Datenleck sein, weil es es sich bei den möglicherweise erbeuteten Datensätze um hochsensible Gesundheitsdaten der Krankenkassen-Mitglieder handeln könnte.

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Der Fall PayPal zeigt die Gefahren von Datenlecks
Das Internet hat eine unvergessliche Natur, das ist allgemein bekannt. Das jüngste Datenleck bei PayPal verdeutlicht die bestehende Gefahr von zukünftigen Datenlecks. In einer sogenannten Credential-Stuffing-Attacke haben Angreifer zahlreiche Zugangsdaten ausprobiert und in knapp 35.000 Fällen erfolgreich auf PayPal-Konten zugegriffen. Credential Stuffing ist eine der häufigsten Methoden bei Cyberangriffen. Dabei werden zuvor gestohlene oder illegal erlangte Anmeldedaten verwendet, um massenhaft unbefugten Zugang zu anderen Diensten zu versuchen. Die Angreifer setzen darauf, dass Benutzer ihre Login-Daten mit denselben Benutzernamen und Passwörtern bei mehreren Diensten gleichzeitig verwenden. Der Vorfall bei PayPal zeigt deutlich, dass Verbraucher niemals dieselben Anmeldedaten für verschiedene Konten verwenden sollten und dass die betroffenen Personen die Ernsthaftigkeit der Situation erkennen sollten.
Wie sieht der effektive Schutz vor kriminellen Daten-Hackern aus?
Die Anzahl der Datenlecks ist inzwischen nicht mehr überschaubar. Nicht nur die Social-Media-Riesen Facebook, Instagram, WhatsApp, LinkedIn und Twitter werden von Hackern angegriffen, sondern auch Versandhändler, Online-Marktplätze und Banken sind Opfer von Internetkriminellen geworden. Und jetzt hat es auch die Krankenkasse AOK und rund 19 Millionen Versicherte getroffen. Es ist mittlerweile sehr wahrscheinlich, dass Verbraucher, die Online-Bankgeschäfte und Einkäufe im Internet tätigen, Opfer eines Datenlecks geworden sind – ohne es zu wissen. Um den Schaden möglichst gering zu halten, können Verbraucher im Voraus einige Schritte ergreifen. Hier sind einige wertvolle Tipps unserer IT-Experten:
• Regelmäßige Änderung von Passwörtern für Online-Konten und Einhaltung der Regeln für starke Passwörter.
• Das Passwort für den E-Mail-Account sollte ebenfalls regelmäßig geändert werden. Generell ist es ratsam, Passwörter regelmäßig zu ändern, insbesondere im Fall von Online-Banking.
• Verwendung mehrerer E-Mail-Accounts für verschiedene Internetaktivitäten wie Einkäufe, soziale Medien oder Kommunikation mit Familie und Freunden. Dadurch wird der Schaden begrenzt, falls ein Konto kompromittiert wird.
• Seien Sie vorsichtig bei E-Mails und SMS von unbekannter Herkunft. Öffnen Sie niemals Links oder Anhänge in solchen Nachrichten und antworten Sie nicht darauf.
• Obwohl es möglicherweise umständlich ist, kann es ratsam sein, die Mobilfunknummer gelegentlich zu ändern.
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News und Urteile zum IT-Recht
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