13.06.2016Sonstiges

Lloyd Fonds LF 37 MS San Vicente: Welche Rechte stehen den Anlegern des Schiffsfonds zu?

Es ist rund ein Jahr her, da gab es bei der Schiffsbeteiligung Lloyd Fonds LF 37 MS San Vicente Trouble. Das Containerschiff des Fonds wurde vorzeitig aus dem Chartervertrag entlassen und musste eine neue Beschäftigung suchen. Diese wurde auch gefunden, jedoch wirkten sich die krisenbedingt niedrigen Charterraten der MS San Vicente auf die Einnahmen des Lloyd Fonds LF 37 MS San Vicente aus. Dementsprechend wurde ein Sanierungskonzept für den Schiffsfonds benötigt. Und dies ist nicht die einzige „Baustelle“ in den Finanzen des Schiffsfonds.

In der aktuellen Leistungsbilanz wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der 105 %-Klausel, auch  loan-to-value-Klausel genannt, droht. Bei der 105 %-Klausel geht es um Wertverhältnis von Schiff und Kredit, das nicht über ein bestimmtes Verhältnis – die  namensgebenden 105 % - steigen darf, da ansonsten Sanktionen drohen. Und es können noch anderer Stelle Überraschungen auf Anleger des Lloyd Fonds LF 37 MS San Vicente lauern. In der aktuellen Leistungsbilanz wird ein „Unterschiedsbetrag“ ausgewiesen, der am Ende der Laufzeit oder bei einer vorzeitigen Auflösung des Schiffsfonds den Anlegern Schwierigkeiten bereiten kann.

Angesichts einer solchen Häufung von nahen und fernen Problemen ist die Ausgangslage des Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 37 MS San Vicente für das Jahr 2013 alles andere als optimal. Da das Jahr 2013 aber eben erst angefangen hat, ist noch offen, welchen Kurs die Schiffsbeteiligung einschlagen wird. Daher kann auch nur abgewartet werden, was sich bei der Sanierung, den Einnahmen und der 105 %-Klausel entwickeln wird.

Überprüfung der Anlageberatung, um Schadensersatz auszuloten

Sollten Anleger sich angesichts der mannigfaltigen Probleme des Lloyd Fonds LF 37 MS San Vicente Gedanken über ihre rechtlichen Ansprüche machen, können sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um klären zu lassen, welche Möglichkeiten ihnen offenstehen. Zum Beispiel kann ermittelt werden, ob Schadensersatzansprüche bestehen. Ein Ansatzpunkt für solche Ansprüche ist die Überprüfung der Anlageberatung auf Fehler.

Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung müssen zuerst die Wünsche und Ziele des Anlegers ermittelt werden und dann eine Kapitalanlage ausgewählt werden, die diese Vorgaben berücksichtigt. In einem zweiten Schritt müssen die Berater umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über dessen Risiken aufklären. Schiffsfonds als Unternehmensbeteiligungen sind mit einem Insolvenzrisiko, Totalverlustrisiko und so wie diversen Betriebsrisiken behaftet.

Anlageberatung durfte Risiken nicht aussparen

Angesichts solcher Risiken war den Anlegern des Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 37 MS San Vicente ein umfassendes und realistisches Bild der Kapitalanlage zu zeichnen, damit sie eine informierte Entscheidung über eine Investition fällen konnten. In diesem Zusammenhang stellt sich auch immer wieder die Frage, ob zutreffend über Provisionen aufgeklärt wurde. Wurde gegen eine Beratungspflicht verstoßen, können die Anleger Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung fordern.

Für falsch beratene Anleger des Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 37 MS San Vicente bestehen gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Da jedes Anlageberatungsgespräch einen eigenen, einzigartigen Verlauf hatte, bedarf es einer Prüfung des jeweiligen Anlageberatungsgesprächs, um die individuellen Aussichten auf Schadensersatz ermitteln zu können. Die Anleger des Lloyd Fonds LF 37 MS San Vicente sollten nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen.

Weitere Informationen zum Thema Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen befinden sich auf www.schiffsfonds.eu.