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13.06.2016

Victory Media Gruppe Victory Medienfonds und Filmfonds

Die Victory Media Gruppe initiierte seit 1991 insgesamt 24 verschiedene Filmfonds bzw. Medienfonds. Nach eigenen Angaben finanziert, produziert und vermarktet die Victory Media Gruppe Prime-Time-Familienprogramm für den internationalen TV-Markt, hat eine Rechtebibliothek mit über 100 Film- und Medienprojekten, ein 350 Mio. Euro Projektvolumen und insgesamt über 8500 Teilhaber. Auf ihrer Homepage führt die Victory Media Gruppe zahlreiche Trick- und Realfilme auf, an denen sie beteiligt war.

Zur Finanzierung von Filmen wurden verschiedene Beteiligungsgesellschaften gegründet, wie z.B. die VICTORY Medienprogramm (MP) Nr. 2, 3 und 4 errichtet, bei denen es sich um Beteiligungen atypisch stiller Gesellschafter an der VICTORY Children zweite, dritte und vierte tv Production GmbH handelt, oder die VICTORY MultiMediaFonds (MM) Nr. 5 und 6 an der VICTORY Children fünfte, bzw. sechste tv Production GmbH und die MultiMediaFonds Nr. 7 und 8 an der VICTORY Children siebte, bzw. achte tv Production GmbH. Es wurden die MultiMediaFonds Nr. 9 (VICTORY Children neunte tv Production GmbH) und 10 gegründet, sowie die MultiMediaFonds Nr. 11 und 12 sowie der sog. VICTORY Millennium Fonds als atypisch stille Gesellschaft an der VICTORY Millennium tv Production GmbH und die MultiMediaFonds Nr. 16 und 18, der Millenium Fonds II und der sog. Junior Medienfonds an der VICTORY 14. tv Production GmbH. Im Jahre 2001 kam es noch zur Gründung der MultiMediaFonds Nr. 19, 20 (sog. Jubiläumsfonds), 21 und 22 sowie im Jahre 2002 zur Gründung der VICTORY MultiMediaFonds 23 GmbH & Co. KG.

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll von der Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (mit Sitz in Lahr bei Offenburg, Ortenau; Bahlingen bei Freiburg; Seelbach, Ortenaukreis) rät Anlegern daher, sich umgehend von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen. Vielen Anlegern wurden die Filmfonds nur aufgrund der Steuervorteile angeboten, ohne jedoch über die Risiken aufzuklären. Diese sind teilweise beträchtlich. Oft wurde die Einlage nicht voll einbezahlt, sondern ein großer Teil von einer Bank finanziert. Den Anlegern drohen daher nicht nur Steuernachteile, sondern auch Nachforderungen bezüglich der restlichen Einlage und der Totalverlust des bereits eingezahlten Geldes. Darüber wurde nicht immer aufgeklärt, genauso wie über die Tatsache, dass man sich an einem Unternehmen beteiligt mit den entsprechenden Vor- und Nachteilen. Auch wurde der Prospekt oft nicht übergeben bzw. dieser kann fehlerhaft sein. Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll teilt mit, "dass Anleger gute Aussichten haben, bei einer Falschberatung schadlos aus der Anlage herauszukommen. Dabei sollte unbedingt die dreijährige Verjährungsfrist ab Kenntnis berücksichtigt werden, da ansonsten veile Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden können." Geschädigten Anlegern ist daher dringend zu raten, einen im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt mit der Prüfung der Ansprüche zu beauftragen.

Folgende Medienfonds wurden aufgelegt:

  • VICTORY CHILDREN Zweite TV Production GmbH
  • VICTORY CHILDREN Dritte TV Production GmbH
  • VICTORY CHILDREN Vierte TV Production GmbH
  • VICTORY CHILDREN Fünfte TV Production GmbH
  • VICTORY CHILDREN Sechste TV Production GmbH
  • VICTORY CHILDREN Siebente TV Produktion GmbH
  • VICTORY CHILDREN Achte TV Production GmbH
  • VICTORY CHILDREN Neunte TV Production GmbH
  • VICTORY CHILDREN Zehnte TV Produktion GmbH
  • VICTORY CHILDREN 11. TV Production GmbH
  • VICTORY CHILDREN 12. TV Production GmbH
  • VICTORY SHAKA ZULU Produktions GmbH
  • VICTORY Millennium TV Production GmbH
  • VICTORY 14. TV Production GmbH
  • VICTORY 15. TV Production GmbH
  • VICTORY 16. Film Production GmbH
  • VICTORY 17. Film Production GmbH
  • VICTORY 18. Film Production GmbH
  • VICTORY 19. Film Production GmbH
  • VICTORY 20. Film Production GmbH
  • VICTORY 21. Film Production GmbH
  • VICTORY 22. Film Production GmbH
  • VICTORY Multimedia Fonds 23 GmbH & Co. KG

(Stand: 17.08.2010)