13.06.2016Sonstiges

HCI Shipping Select XVII – Insolvenzanmeldung – Fachanwalt klagt für Anleger

Kurz nach der Insolvenz des Schiffs MS HR Majesty muss der Schiffsfonds HCI Shipping Select XVII eine erneute Insolvenzanmeldung verkraften. Der Tanker MS Hellespont Triumph meldete am 13.09.2012 ebenfalls Insolvenz an. Das Amtsgericht Hamburg führt das Verfahren unter dem Aktenzeichen 509 IN 50/12. Damit enden die Probleme der MS Hellespont Triumph, die zuvor beschäftigungslos im Hafen lag, auf die schlechteste Weise. Dem Schiffsfonds HCI Shipping Select XVII verbleiben nach den Insolvenzen noch der Mehrzweckfrachter MS Emily C und die beiden Massengutfrachter MS Stadt Solingen und MS Lake St. Clair.

Kurz nach der Insolvenz des Schiffs MS HR Majesty muss der Schiffsfonds HCI Shipping Select XVII eine erneute Insolvenzanmeldung verkraften. Der Tanker MS Hellespont Triumph meldete am 13.09.2012 ebenfalls Insolvenz an. Das Amtsgericht Hamburg führt das Verfahren unter dem Aktenzeichen 509 IN 50/12. Damit enden die Probleme der MS Hellespont Triumph, die zuvor beschäftigungslos im Hafen lag, auf die schlechteste Weise. Dem Schiffsfonds HCI Shipping Select XVII verbleiben nach den Insolvenzen noch der Mehrzweckfrachter MS Emily C und die beiden Massengutfrachter MS Stadt Solingen und MS Lake St. Clair.

2 von 5 Schiffen des Dachfonds sind insolvent

Anleger des HCI Shipping Select XVII, die sich angesichts der geballten Hiobsbotschaften und der drohenden Verluste von ihrer Kapitalanlage lösen möchten, können von einem im Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ihre individuellen Möglichkeiten eines verlustfreien Ausstiegs überprüfen lassen. Um ermitteln zu können, welche Ansprüche den Anlegern des Schiffsfonds zustehen, kann das Beratungsgespräch, welches vor der Investition in den HCI Shipping Select XVII stattfand, überprüft werden.

Schiffsfonds sind mit Risiken behaftet und daher keine sicheren Kapitalanlagen

Häufig versäumten Bankberater und Anlageberater, die Anleger über den unternehmerischen Charakter und die Risiken einer Schiffsbeteiligung aufzuklären. Dabei hätten die Anleger darüber aufgeklärt werden müssen, dass den Beteiligungsgesellschaften wie jedem Unternehmen das Risiko der Insolvenz innewohnt und dass deshalb auf Ebene des Dachschiffsfonds das Risiko eines Totalverlusts besteht. Daher eignen sich Schiffsfonds nicht als sichere Kapitalanlage oder gar als Altersvorsorge. Daneben bestehen noch weitere Risiken. Auch wurden nicht in jedem Beratungsgespräch die Aufklärungspflichten hinsichtlich Vermittlungsprovisionen beachtet.

Passierten im Beratungsgespräch Fehler, bestehen für die Anleger des HCI Shipping Select XVII gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Dachfonds lösen können und Schadensersatz von Banken oder Anlageberatern fordern können. Anleger, die wissen möchten, welche individuellen Rechte und Ansprüche ihnen zustehen, sollten angesichts der aktuellen Probleme nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden.