13.06.2016Sonstiges

Dr. Peters DS-Fonds Nr. 106 VLCC Titan Glory – Hilfe für Anleger

Der Schiffsfonds Dr. Peters DS-Fonds Nr. 106 VLCC Titan Glory wurde im Jahr 2004 auf den Markt gebracht. Die 813 Anleger des geschlossenen Fonds des Dortmunder Emissionshauses legten insgesamt 37,5 Mio. Euro in dem Fonds an. Der Dr. Peters DS-Fonds Nr. 106 VLCC Titan Glory erwarb mit Hilfe dieses Geldes sowie Fremdkapital den bereits im Jahr 2000 gebauten Rohöltanker VLCC Titan Glory für 86 Mio. Euro (entspricht ca. 66 Mio. Euro). Die Ausschüttungen des Schiffsfonds erreichten bislang nicht die in Aussicht gestellte Höhe.

Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 106 VLCC Titan Glory, die mit ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds nicht zufrieden sind, sollten erwägen, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Im Rahmen einer rechtlichen Beratung kann geklärt werden, ob die Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 106 VLCC Titan Glory sich verlustfrei von ihrem Anteil trennen können. Eine Möglichkeit, dies zu erreichen, ist beispielsweise die Überprüfung der Anlageberatung auf Fehler.

Bei den Anlageberatungsgesprächen wurden Anleger, die in Schiffsfonds investierten, häufig nicht ausreichend über die damit verbundenen Risiken aufgeklärt. Daher war nicht jedem Anleger bewusst, dass es sich bei einem Schiffsfonds wie dem Dr. Peters DS-Fonds Nr. 106 VLCC Titan Glory um ein Unternehmen handelt, mit dem entsprechende Risiken verbunden sind. Daher besteht das Risiko, dass das eingesetzte Kapital vollständig verloren gehen kann. Dieses Risiko ist allerdings mit dem Konzept einer sicheren Geldanlage oder einer Altersvorsorge nicht vereinbar. Wegen des nicht geregelten Zweitmarkts für „gebrauchte“ Fondsanteile können Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 106 VLCC Titan Glory sich auch nicht jederzeit von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen. Auch wurden Anleger nicht immer über eventuelle Vermittlungsprovisionen (kick backs), die bei der erfolgreichen Vermittlung von Schiffsfonds oft und üppig flossen, aufgeklärt.

Hilfe für Anleger

Haben Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 106 VLCC Titan Glory das Gefühl, dass bei ihrer Anlageberatung diese oder ähnliche Fehler geschahen, sollten sie nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. In dem Fall, dass Anleger falsch beraten wurden, stehen die Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können, gut. Im Idealfall wird der Schadensersatzbetrag sogar verzinst. Anleger des Dr. Peters DS-Fonds Nr. 106 VLCC Titan Glory sollten sich daher an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden, um ihre Möglichkeiten eines verlustfreien Ausstiegs überprüfen zu lassen.