13.06.2016Sonstiges

HSC Optivita UK VII – Schadensersatz für Anleger des Lebensversicherungsfonds

Es war kein guter Start ins Jahr 2012 für die Anleger des Lebensversicherungsfonds HSC Optivita UK VII. Sie wurden darüber von HSC darüber informiert, dass die Ausschüttungen hinter den Prognosen bleiben werden. Geplant war, dass die Anleger vom HSC Optivita UK VII im Jahr 2011 bereits 21,5% ihrer Kommanditeinlage in Form von Ausschüttungen zurückerhalten haben sollten. Tatsächlich haben sie bislang nur rund 7% erhalten. Das ist nur ein Drittel des Versprochenen Betrags.

Der Lebensversicherungsfonds HSC Optivita UK VII wurde 2007 vom der Hanseatische Sachwert Concept GmbH, welche eine Tochtergesellschaft der HCI Gruppe ist, auf den Markt gebracht. Die Anleger brachten Eigenkapital im Wert von ca. 50 Mio. Euro in den Fonds ein. HSC Optivita UK VII hat rund 3.900 Police britischer Lebensversicherungen auf dem Zweitmarkt für Lebensversicherungen erworben.

Die reduzierten Ausschüttungen sind vermutlich eine Folge der Finanzkrise, die Lebensversicherungsfonds mit britischen Policen schwer zu schaffen machte und auch immer noch macht. HSC Optivita UK VII ging beim Start des Lebensversicherungsfonds davon aus, dass britische Lebensversicherungen besonders viel wert sind. So wird im Kurzprospekt förmlich damit geworben, dass die Bonität von britischen Lebensversicherungsgesellschaften gesichert sei. Weiterhin wurden in Großbritannien hohe Schlussboni gezahlt. Diese Merkmale waren Grundlage für die Kalkulation von HSC Optivita UK VII. Durch die Finanzkrise wurden die Rahmenbedingungen für britische Lebensversicherung auf den Kopf gestellt. Die Schlussboni sanken dramatisch. Die Rückkaufswerte verminderten sich ebenfalls. Damit wurde der Kalkulation von HSC Optivita UK VII wie so vielen Lebensversicherungsfonds ein Strich durch die Rechnung gemacht. Als Folge davon geriet eine Vielzahl von Fonds in eine finanzielle Schieflage, von der sie sich nur langsam erholen.

Eine Folge dieser finanziellen Verwerfungen sind die reduzierten Ausschüttungen für die Anleger vom HSC Optivita UK VII. Eigentlich hätte 2011 21,5 % des eingelegten Kommanditkapitals bereits wieder an die Anleger ausgekehrt sein sollen. Bislang haben die Anleger aber lediglich 7 % ihres Kapitals wiederbekommen. HSC Optivita UK VII bleibt damit erheblich hinter dem Versprochenen zurück.

Eine besonderer Wermutstropfen für die Anleger

Sowohl der Geschäftsführer von HSC Optivita UK VII als auch die Treuhand erhielten hohe Vergütungen. Zusammengenommen sollen die Vergütungen rund 390.000 Euro betragen haben. Ein Betrag, der in den Augen der Anleger von HSC Optivita UK VII unangemessen ist, insbesondere deshalb weil sie selbst gleichzeitig deutliche Einbußen hinnehmen mussten. Auch wird in jüngster Zeit Kritik am Geschäftsmodell der Lebensversicherungsfonds laut. Vielem Menschen halten es für bedenklich, wenn der frühe Tod eines Versicherten ein lukratives Geschäft für den Fonds darstellt, weil dieser dann höhere Zahlungen aus der Police kassieren kann.

Jene Anleger, die mit den reduzierten Ausschüttungen und der generell dürftigen Entwicklung des Fonds HSC Optivita UK VII nicht abfinden wollen, sollten in Erwägung ziehen, ihre Beteiligung an dem Lebensversicherungsfonds rechtlich überprüfen zu lassen. In der Vergangenheit wurden bei der Anlageberatung von Banken oder Anlageberatern häufig Fehler begangen, die es den Anlegern erlauben können, sich von ihrer Fondsbeteiligung zu lösen und Schadensersatz von Banken oder Beratern zu erlangen. Auch kommt eine Prospekthaftung in Frage, wenn der Prospekt von HSC Optivita UK VII nicht den Mindeststandards entspricht. Anleger von HSC Optivita UK VII sollten daher nicht zögern, sich an einen im Kapitalanlagenrecht tätigen Rechtsanwalt zu wenden, um ihre Fondsbeteiligung rechtlich überprüfen zu lassen.