13.06.2016Sonstiges

IVG EuroSelect Balanced Portfolio UK – Wie können sich falsch beratene Anleger wehren?

Ein der zahlreichen Wege, welche Anlegern offenstehen, die in Immobilien investieren möchten, sind Immobilien-Dachfonds. Einer dieser Dachfonds, die das Geld der Anleger in andere Immobilienfonds investieren, ist der 2006 aufgelegte Fonds IVG EuroSelect Balanced Portfolio United Kingdom. Dass jedoch auch diese gestreute Art der Immobilieninvestition kein Selbstläufer ist, mussten die Anleger des IVG EuroSelect Balanced Portfolio UK bereits erfahren. Der Dachfonds wurde von den Problemen seiner Zielfonds nicht ausgenommen: Diese wurden von den Schwierigkeiten der großbritannischen (Immobilien-)Wirtschaft in Mitleidenschaft gezogen.

Anleger des IVG EuroSelect Balanced Portfolio UK, die sich angesichts dieser Entwicklung fragen, ob die Beteiligung an dem Immobilien-Dachfonds die richtige Wahl war, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Solche Zweifel können beispielsweise daher rühren, wenn Anlegern der Fonds als verlässliche oder sichere Immobilieninvestition vorgestellt wurde. In solchen Fällen stellt sich die Frage, ob die Anleger vor ihrer Entscheidung, in den Immobilien-Dachfonds IVG EuroSelect Balanced Portfolio UK zu investieren, ordnungsgemäß beraten wurden. Denn eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss den Anlegern ein umfassendes und realistisches Bild von der Kapitalanlage vermitteln, sodass die Anleger keine „großen Überraschungen“ erleben dürften. Doch nicht jedes Anlageberatungsgespräch wird diesen Anforderungen gerecht.

Grob umrissen weist eine ordnungsgemäße Beratung zwei Schritte auf: Zunächst müssen die Wünsche und Ziele des Anlegers von den Beratern in Erfahrung gebracht werden; beispielsweise, ob (Nominal)Sicherheit gewünscht wird oder ob das investierte Geld jederzeit verfügbar sein soll. Anhand dieser Vorgaben sollen die Berater anschließend eine passende Kapitalanlage auswählen. Über die (passenderweise ausgewählte!) Kapitalanlage muss der Anleger anschließend näher informiert werden. Dabei soll dargelegt werden, wie diese überhaupt funktioniert und welche Chancen und Risiken bestehen.

Haben Anleger das Gefühl, dass bei ihrer Anlageberatung Fehler passiert sein können, kann dies im Rahmen einer rechtlichen Überprüfung festgestellt werden. Da hohe Anforderungen an eine Anlegerberatung gestellt werden, können Fehler passieren, die einen Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche bilden können. Anleger des IVG EuroSelect Balanced Portfolio UK, die wissen möchten, welche individuellen Rechte und Ansprüche ihnen zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.