13.06.2016Sonstiges

Sparkasse Lebensversicherungsfonds – Handelsblatt titelt, Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen klagt für Anleger

Das Thema Lebensversicherungsfonds wirbelte bereits im Jahr 2012 Staub auf, als Fonds mit US-amerikanischen Policen als „Todeswette“-Kapitalanlagen ins Kreuzfeuer der öffentlichen Kritik gerieten. Das Handelsblatt widmet sich in der Ausgabe vom 13.03.2013 unter der Überschrift „Kundennah, konservativ, kaltblütig“ nun einer weiteren Facette dieser Thematik: Auch Sparkassen empfahlen diese Art von Kapitalanlagen ihren Kunden.

Dass die Empfehlung der Berater, in einen Lebensversicherungsfonds zu investieren, nicht für jeden Sparkassen-Kunden die richtige Empfehlung war, zeigte sich in der Praxis der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen bereits mehrfach. Die Anwälte beraten und vertreten zahlreiche Sparkassen-Kunden, die in einen der insgesamt fünf Prorendita Britische Leben Fonds investierten. Doch auch wegen der Empfehlung, in die verschiedene MPC Leben-Fonds oder HSC Optivita-Fonds zu investieren, wandten sich Sparkassen-Kunden an Dr. Ralf Stoll, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Die ersten Klagen gegen Sparkassen, die ihren Kunden diese Fond empfahlen, sind bereits bei Gericht eingereicht, weitere werden folgen.

Bei den Gerichtsprozessen steht im Mittelpunkt die Frage, ob die Anlageberatung durch die Sparkasse in Ordnung war oder ob Fehler passierten. Wenn die Anlageberatung Defizite aufwies, stehen Schadensersatzansprüche der Anleger im Raum. Wie eine ordnungsgemäße Anlageberatung abzulaufen hat, fasst die Rechtsprechung unter dem Stichwort „anleger- und anlagegerechte Beratung“ zusammen.

Neben der Pflicht zur Prüfung, ob ein Lebensversicherungsfonds überhaupt zu den Wünschen des Sparkassen-Kunden passt, mussten die Sparkassen-Berater auch erklären, wie ein solcher Fonds überhaupt funktioniert und dass erhebliche Risiken wie Verlustrisiken bestehen. Eine sichere Altersvorsorge sind Lebensversicherungsfonds daher nicht – auch wenn Anlegern dies des Öfteren anders dargestellt wurde. Dies ist nur ein Ausschnitt aus den verschiedenen Hinweispflichten einer Sparkasse, wenn es um die anleger- und anlagegerechte Beratung geht. Zu den weiteren Pflichten gehört, dass rechtzeitig ein vollständiger Prospekt des jeweiligen Lebensversicherungsfonds übergeben werden musste. Und die Sparkassen-Kunden mussten zutreffend über Provisionen aufgeklärt werden.

Dass diese und viele weitere Prozesse gegen verschiedene Sparkassen in ganz Deutschland die Gerichte beschäftigen, demonstriert, dass es bei Falschberatungen nicht um Raritäten handelt. Aufgrund der verschiedenen Risiken eignen sich Lebensversicherungsfonds nicht für jeden Anleger. Sparkassen-Kunden, die sich an einem Lebensversicherungsfonds wie den Prorendita-Fonds, MPC Leben-Fonds oder auch den HSC Optivita-Fonds beteiligten und nun befürchten, dass auch sie zum Opfer einer fehlerhaften Beratung wurden, sollten sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.