13.06.2016Sonstiges

Salamon 4 MT Voyager Schiffsfonds – Falsch beratenen Anlegern steht Schadensersatz zu

Die Salamon AG emittierte im Jahr 2003 den Schiffsfonds Salamon 4 MT Voyager, welcher in den Tanker MT Voyager investiert. In den Jahren seit dem Start des Schiffsfonds flossen die Ausschüttungen an die Anleger regelmäßig, aber wechselhaft in der Höhe. Der Festchartervertrag des Tankers lief Ende 2011 aus – damals wie heute steht der Schifffahrtsmarkt unter dem Einfluss der Krise der Schifffahrt, die für schwierige wirtschaftliche Rahmenbedingungen sorgt.

Ob und wie erfolgreich sich der Tanker MT Voyager in dem krisengeschüttelten Schifffahrtsmarkt behaupten kann, wird sich zeigen. Anleger des Salamon 4 MT Voyager, die sich nicht länger an dem Schiffsfonds beteiligen möchten, können von einem Fachanwalt ihre Chancen auf einen verlustfreien Ausstieg ermitteln lassen. Ein oft lohnender Ansatzpunkt ist die Überprüfung der Anlageberatung auf Fehler, da nicht jedes Anlagegespräch den hohen Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung hinsichtlich der Beratung der Anleger gerecht wird. Fehlerhafte Beratungsgespräche sind daher keine Seltenheit.

Anlageberatung muss anleger- und anlagegerecht sein

Empfehlen Berater Anlegern eine bestimmte Kapitalanlage, wie zum Beispiel einen Schiffsfonds, muss diese zu den Wünschen des Anlegers passen. In einem nächsten Schritt müssen die Berater auch umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über Risiken aufklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Anleger sich zuvor noch nie an einem geschlossenen Fonds beteiligt hatte. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.

Wurde Anlegern die Schiffsbeteiligung Salamon 4 MT Voyager von ihren Anlegern als sichere Kapitalanlage oder für die sichere Altersvorsorge empfohlen, handelt es sich um eine falsche Empfehlung. Denn Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen und somit keine sicheren, für die Altersversorge geeigneten Kapitalanlagen. Auch mussten Anleger auf diverse weitere Risiken hingewiesen werden, wie zum Beispiel das Verlustrisiko oder den ungeregelten Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt. Ein heikles Thema ist die (fehlende) Aufklärung über Vertriebsprovisionen.

Falsche Anlageempfehlungen führen zu Schadensersatzansprüchen

Für Anleger des Schiffsfonds Salamon 4 MT Voyager, die bei ihrem Anlageberatungsgespräch falsch beraten wurden, bestehen gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Die Anleger des Salamon 4 MT Voyager können erwägen, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten und ihre individuellen Chancen ausloten lassen, ob sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen und erfolgreich Schadensersatz fordern können.