13.06.2016Sonstiges

Prorendita Fünf - Verluste drohen, Sammelklage möglich?

Fachanwalt informiert Anleger des Prorendita 5 und macht Schadensersatz geltend.

Mit Schreiben des Treuhänders teilt der Lebensversicherungsfonds Prorendita Fünf GmbH & Co. KG mit, dass es mit dem Prorendita Fünf nicht sonderlich gut läuft. Es wird mitgeteilt, dass sich die Lage "schwierig" gestalte, mit einer kurzfristigen Erholung könne nicht gerechnet werden. Anleger müssen am Ende der Laufzeit mit einem Verlust rechnen. Wie es weiter geht, ist ungewiss.

Die Beratung und Vertretung zahlreicher Anleger der Prorendita Fonds durch die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat gezeigt, dass viele Anleger falsch beraten wurden, insbesondere durch die Commerzbank. Anlegern wurde der Prorendita Fünf oft als sichere Anlage zur Altersvorsorge empfohlen. Nunmehr stellt sich heraus, dass der Prorendita Fünf alles andere als eine sichere Anlage ist. Mit dem Prorendita Fünf gehen erhebliche Risiken einher, die bis hin zum Totalverlust des gesamten Geldes der Prorendita Fünf Anleger führen kann.

Für zahlreiche Anleger werden nunmehr Klagen eingereicht. Außerdem wurde eine Interessengemeinschaft gegründet, wodurch geprüft werden soll, ob eine "Sammelklage" möglich ist. Zwar gibt es in Deutschland nicht wirklich eine "Sammelklage", jedoch etwas ähnliches: das Kapitalanlegermusterverfahren. Zahlreiche Anleger haben sich bereits dieser Gemeinschaft angeschlossen. Es ist nunmehr Eile geboten, da die Ansprüche zu verjähren drohen. Anleger des Prorendita Fünf sollten daher schnell handeln und einen Fachanwalt beauftragen.