Doch unabhängig davon, ob eine Investition direkt oder über einen Dachfonds erfolgte, mussten Anleger bei der Zeichnung des Fonds MPC Opportunity Amerika 2 bereit sein, unternehmerischen Risiken einzugehen. Es handelt sich bei der Zweite MPC Sachwert Rendite-Fonds Opportunity Amerika GmbH & Co. KG um eine Kommanditgesellschaft, deren Ergebnisse vom wirtschaftlichen Erfolg der Zielfonds abhängen.
Geschlossene Dachfonds eignen sich nicht für Anleger, die ihr Geld keinen Risiken aussetzen wollten – denn es handelt sich um Unternehmensbeteiligungen
Für die Anleger bedeutet dies, dass sie bei einer Beteiligung an dem Fonds MPC Opportunity Amerika 2 eine entsprechende Risikobereitschaft mitbringen mussten. Wurde Anlegern der Fonds von einem Bank- oder Sparkassenberater als eine sichere Kapitalanlage empfohlen, dann sollte das damalige Beratungsgespräch rechtlich überprüft werden. Denn im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung muss ein Bankberater einem Anleger ein umfassendes und realistisches Bild von der Kapitalanlage vermitteln – inklusive der Risiken und Eigenheiten. Wurde hiergegen vorstoßen, stehen Schadensersatzansprüche der Anleger im Raum.
Was zeichnet eine ordnungsgemäße Anlageberatung daher aus? Grob umrissen weist sie zwei Schritte auf: Zunächst müssen die Wünsche und Ziele des Anlegers von den Beratern in Erfahrung gebracht werden; beispielsweise, ob (Nominal)Sicherheit gewünscht wird oder ob das investierte Geld jederzeit verfügbar sein soll. Anhand dieser Vorgaben sollen die Berater anschließend eine passende Kapitalanlage auswählen. Wenn ein Anleger eine sichere Anlage wünschte, dann kann bereits die Empfehlung, in eine unternehmerische Beteiligung zu investieren, einen Beratungsfehler darstellen. Im zweiten Schritte geht es um die nähere Vorstellung der ausgewählten Kapitalanlage: Wie funktioniert sie? Welche Chancen und Risiken wohnen ihr inne? Darüber hinaus mussten Bankberater auch zutreffend über Vergütungen aufklären.
Fehlerhafte Anlageberatung führt zu Schadensersatzansprüchen
Doch nicht jedes Anlageberatungsgespräch wird diesen Anforderungen gerecht. Die Überprüfung der Anlageberatung ist daher immer wieder ein erfolgversprechender Ansatzpunkt, wenn Anleger an ihrer Anlageberatung zweifeln und wissen möchten, welche individuellen Rechte und Ansprüche ihnen zustehen. Anleger des MPC Opportunity Amerika 2, die entsprechende Zweifel hegen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen. Die Anwälte der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertreten und beraten Anleger, die sich an diesem Fonds beteiligten.