Die unternehmerische Natur der Kapitalanlage selbst ergibt sich daraus, dass es sich bei der MIG AG & Co. Fonds 3 KG um eine Kommanditgesellschaft handelt. Dementsprechend mussten die Anleger bei der Zeichnung bereit sein, die unternehmerischen Eigenschaften wie die Gewinnchancen, aber auch das Risiko eines Verlustes oder die Haftung auf Gesellschaftsebene einzugehen. Den Anleger sollte bei der Investition bewusst gewesen sein, dass eine Beteiligung am MIG Fonds 3 sowohl wegen des Investitionsziel als auch der Eigenschaften einer Kommanditgesellschaft eine alles andere als geringe Risikobereitschaft erfordert. Wenn die Beteiligung von einem Anlageberater empfohlen wurde, sollten Anleger dies ebenfalls vor der Zeichnung bewusst gewesen sein. Wenn Anleger des MIG Fonds 3 sich bei einer Kapitalanlage nicht auf solche Risiken einlassen wollten, dann stellt sich die Frage, ob die Empfehlung ordnungsgemäß ausgesprochen wurde.
Denn eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss sowohl anlagergerecht als auch objektgerecht sein. Zunächst muss von dem Berater eine Kapitalanlage ausgewählt werden, die zu den Wünschen des Anlegers passt. Wenn ein Anleger beispielsweise keine Risiken eingehen wollte, dann ist eine unternehmerische Beteiligung wie der MIG Fonds 3 keine passende Empfehlung. Wenn eine passende Kapitalanlage ausgesucht wurde, dann muss die Kapitalanlagen mit ihren Besonderheiten vorgestellt werden: Welche Vor- und Nachteile hat die konkrete Kapitalanlage? Es muss objektgerecht beraten werden, also ein umfassendes Bild gezeichnet werden - es darf nicht nur auf die Vorteile einer Investition eingegangen werden. Wurde Beratung verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung. Denn eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss den Anlegern ein umfassendes und realistisches Bild von der Kapitalanlage vermitteln.
Wenn Anleger des MIG Fonds 3 das Gefühl habe, dass sie in der Anlageberatung nicht zutreffend über die Eigenschaften ihrer Kapitalanlage informiert wurden oder in anderer Hinsicht rechtliche Unterstützung wünschen, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.