13.06.2016Sonstiges

König & Cie. Suezmax-Tanker-Fonds III – Drohende Insolvenz! Fachanwalt hilft Anlegern

Es sind schwere Zeiten für die Anleger des Schiffsfonds König & Cie. Suezmax-Tanker-Fonds III. Der Fonds ist akut von der Insolvenz bedroht und fordert die Anleger auf, bereits erhaltene Ausschüttungen zurückzuzahlen. Für die Anleger des König & Cie. Suezmax-Tanker-Fonds III ist dies mitten in der Krise der Schifffahrt eine schwierige Entscheidung. Denn die Rahmenbedingungen für eine erfolgreichen Weiterbetrieb der Tanker MT Cape Bantry und MT Cape Balder sind wegen der Krise nicht optimal.

Was können Anleger des 2006 aufgelegten Schiffsfonds König & Cie. Suezmax-Tanker-Fonds III angesichts dieses Dilemmas unternehmen? Eine Option für Anleger ist die rechtliche Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. So kann geklärt werden, ob Anlegern des König & Cie. Suezmax-Tanker-Fonds III ein Ausstieg aus ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds ermöglicht werden kann. Ein Ansatzpunkt hierfür ist beispielsweise die Überprüfung der Anlageberatung auf Fehler. Fehlerhafte Anlageberatungen zeichnen sich dadurch aus, dass Anlegern nicht die Risiken, die mit einer Investition in einen Schiffsfonds einhergehen, erklärt und aufgezeigt wurden.

So mussten Anlegern des König & Cie. Suezmax-Tanker-Fonds III in der Anlageberatung die Funktionsweise eines geschlossenen Schiffsfonds erläutert werden. Bei einem Schiffsfonds handelt es sich um ein Unternehmen. Dass damit ein Totalverlustrisiko einhergeht, mussten die Anleger des König & Cie. Suezmax-Tanker-Fonds III bereits erfahren. Dieses Risiko widerspricht allerdings dem Konzept einer sicheren Kapitalanlage oder gar einer Altersvorsorge. Auch muss Anlegern des König & Cie. Suezmax-Tanker-Fonds III beim Erwerb der Beteiligung bewusst gewesen sein, dass sie sich wegen der langen Laufzeit des Fonds und wegen des nicht geregelten Zweitmarkts für „gebrauchte“ Fondsanteile nicht jederzeit problemlos von ihren Beteiligungen trennen können. Des Weiteren wurden Anleger nicht immer über eventuelle Vermittlungsprovisionen (kick backs), die bei der erfolgreichen Vermittlung von Schiffsfonds oft und üppig flossen, aufgeklärt.

Haben Anleger des König & Cie. Suezmax-Tanker-Fonds III das Gefühl, dass auch ihre Anlageberatung diese oder ähnliche Fehler aufwies, sollten sie sich angesichts der Schieflage des Schiffsfonds von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht helfen lassen. Wurden Anleger falsch beraten, bestehen gute Aussichten, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Anleger des König & Cie. Suezmax-Tanker-Fonds III sollten jetzt nicht zögern, sich an einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden. Die Anlegerkanzlei Dr. Stoll & Kollegen berät bereits Anleger des König & Cie. Suezmax-Tanker-Fonds III.