13.06.2016Sonstiges

KGAL Schiffsfonds: Commerzbank-Kunden können bei falscher Anlageberatung Schadensersatz fordern

Der Start ins Jahr 2013 war für die Schiffsfonds KGAL SeaClass 9 und KGAL SeaClass 10 ausgesprochen schlecht ausgefallen: Die beiden Fonds meldeten Mitte Januar 2013 Insolvenz an. Und auch bei den weiteren KGAL SeaClass Schiffsfonds steht nicht alles zum Besten. Zwar sind die Probleme dieser Schiffsbeteiligungen sind nicht ganz so dramatisch: Dennoch sind Ausschüttungsausfälle nicht gerade das, was die Kunden der Commerzbank sich von ihrem KGAL SeaClass Schiffsfonds erhofften.

Dies spiegeln auch die Akten der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen wider, an die sich betroffene Commerzbank-Kunden wandten. In den Anlageberatungsgesprächen wurden immer wieder KGAL Schiffsfonds als gute Kapitalanlagen angepriesen. Eine Einschätzung, welche heute nicht mehr alle Anleger, die in Schiffsfonds investierten, teilen. Denn die Schifffahrt hat seit Monaten mit einer schweren Krise zu ringen: Geringe Einnahmen, Probleme bei Schiffskrediten und ähnliches forderten Tribut von den Schiffsfonds bzw. deren Anlegern.

Zu den Krisenopfern zählen, wie bereits gesagt, seit kurzem die beiden Fonds KGAL SeaClass 9 und KGAL SeaClass 10. Für die Anleger, deren KGAL SeaClass Schiffsfonds von Problemen betroffen ist, stellt sich die Frage, was sie unternehmen können. Eine Möglichkeit sind rechtliche Schritte. Zum Beispiel kann ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ermitteln, ob Schadensersatzansprüche bestehen.

Ein Ansatzpunkt für solche Ansprüche ist die Überprüfung der Anlageberatung der Commerzbank auf Defizite und Mängel. Denn die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Anlageberatung sind hoch: Die Gerichte fordern eine anleger- und anlagegerechte Beratung. Grob umrissen weist diese zwei Schritte auf.

Commerzbank musste anleger- und anlagegerecht beraten

Zuerst müssen die Wünsche und Ziele des Anlegers ermittelt werden. Anhand dieser Vorgaben sollen die Berater eine passende Kapitalanlage auswählen. In einem zweiten Schritt müssen die Berater über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über dessen Risiken aufklären. Schiffsfonds als Unternehmensbeteiligungen sind mit einem Insolvenzrisiko, Totalverlustrisiko und so wie diversen Betriebsrisiken behaftet.

Angesichts solcher Risiken war von den Commerzbank-Beratern ein umfassendes und realistisches Bild der KGAL SeaClass Schiffsfonds zu zeichnen, damit die Anleger eine informierte Entscheidung fällen konnten. In diesem Zusammenhang stellt sich auch immer wieder die brisante Frage nach (versäumten) Hinweisen auf Provisionen.

Unterliefen den Commerzbank-Beratern Fehler, können die Kunden Schadensersatz wegen falscher Anlageberatung fordern. Da jedes Anlageberatungsgespräch einen eigenen, einzigartigen Verlauf hatte, bedarf es einer Prüfung des jeweiligen Anlageberatungsgesprächs, um die individuellen Aussichten auf Schadensersatz ermitteln zu können. Commerzbank-Kunden, die auf Empfehlung ihrer Bank in KGAL SeaClass Schiffsfonds investierten und befürchten, dass sie fehlerhaft beraten wurden, sollten nicht zögern, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen vertritt und berät bereits Anleger verschiedener KGAL SeaClass Schiffsfonds.

Weitere Informationen zum Thema Schiffsfonds und Schiffsbeteiligung: www.schiffsfonds.eu