13.06.2016Sonstiges

Hansa Hamburg Shipping MT Wappen von München: Vorläufiges Insolvenzverfahren eröffnet

Seit dem 02.05.2015 befindet sich die Hansa Hamburg Shipping-Schiffsbeteiligung MT Wappen von München in einer misslichen Lage: Das Amtsgericht Niebüll eröffnete unter dem Aktenzeichen 5 IN 49/15 das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Fondsgesellschaft Schiffsgesellschaft MT Wappen von München mbH & Co. KG. Auch Schwesterfonds mussten den Gang zum Insolvenzgericht antreten.

Der 2003 aufgelegte Schiffsfonds MT Wappen von München (Beteiligungsangebot 09) bescherte den Anlegern in den vergangenen Jahren keinen Grund zur Freude. Auch der Tanker MT Wappen von München bekam die Folgen der Finanzkrise verbunden mit sinkenden Charterraten zu spüren. Daher musste 2010 ein Fortführungskonzept zur Aufnahme von neuem Kapital beschlossen werden. Mittelfristig hat diese Maßnahme offenbar aber nicht ausgereicht, um die Insolvenz der Fondsgesellschaft zu vermeiden.

 

Wie wird es für die Anleger nun weitergehen?

 

Derzeit (Stand Juni 2015) befindet sich die die Schiffsgesellschaft Wappen von München mbH & Co. KG noch im vorläufigen Insolvenzverfahren. Denn das Insolvenzgericht nach dem Einreichen des Antrags, ob einer der gesetzlich geregelten Insolvenzgründe vorliegt und ob genügend Vermögen vorhanden ist, um ein Insolvenzverfahren durchzuführen. Wenn dies der Fall ist, dann wird das Insolvenzverfahren eröffnet.

 

Wird das „eigentliche“ Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet, dann müssen sich die Anleger damit abfinden, dass sie in einem Insolvenzverfahren ihre Geldansprüche nur noch nach den Regeln der Insolvenzordnung einfordern können. Hierfür müssen sie ihre Ansprüche beim Insolvenzverwalter anmelden, wenn sie offiziell dazu aufgefordert werden. Angemeldete Ansprüche werden entsprechend der Quote befriedigt – wie hoch die Quote sein wird, kann sich erst im Lauf eines Insolvenzverfahrens herauskristallisieren. Auf besondere Schnelligkeit kommt nicht an – wird eine Forderung nicht angemeldet, dann wird dies auch nicht berücksichtigt.

 

Doch nicht nur die Anleger können Forderungen geltend machen - der Insolvenzverwalter hat in bestimmten Fällen auch die Möglichkeit, sich an die Anleger zu wenden und von diesen Geld zu fordern. Er kann beispielsweise erhaltene Ausschüttungen zurückfordern. Dies ist dann möglich, wenn die Kapitaleinlage an der Schiffsgesellschaft MT Wappen von München mbH & Co. KG wegen Entnahmen nicht vollständig „aufgefüllt“. Allerdings ist nicht jede Ausschüttung eine Entnahme, sodass entsprechenden Forderungen daher auch nicht immer gerechtfertigt sind.

 

Natürlich sind dies nur einige Facetten eines Insolvenzverfahrens und das Insolvenzverfahren kann flexibel gestaltet werden, sodass auch deshalb Unsicherheiten bei Betroffenen entstehen können. Sind Anleger des Schiffsfonds MT Wappen von München sich unsicher, wie sie sich angesichts der Insolvenzanmeldung verhalten sollen, dann sollten sie sich rechtlich beraten lassen.