13.06.2016Sonstiges

FHH Fonds Nr. 17 MS Aquitania – Anleger des Schiffsfonds sollen erneut zahlen

AKTUELL 17.01.2013 - Schiffsfonds meldet Insolvenz an

Am 15.01.2013 meldeten drei Schiffsfonds des Fondshaus Hamburg (FHH) Insolvenz an. Zu den betroffenen Fonds gehört der FHH Fonds Nr. 17 MS Asturia. Für die betroffenen Anleger stellt sich nun die Frage, ob und in welcher Höhe sie ihr Geld wiedersehen. Anleger des FHH Fonds Nr. 17, die Ansprüche wegen falscher Anlageberatung prüfen lassen möchten, sollten beachten, dass im Jahr 2013 Ansprüche verjähren können. Da der Schiffsfonds 2003 aufgelegt wurde, ist die 10-jährige Höchstverjährungsfrist solcher Ansprüche sehr nahe gerückt. Anleger, die die Verjährung von Ansprüchen befürchten, sollten sich anwaltlich beraten lassen, wie die Verjährung wirksam gehemmt werden kann.

Aktuell: 21.08.2012 - Erneuter Sanierungsbedarf

Die Schiffsbeteiligung FHH Fonds Nr. 17 MS Aquitania ist erneut sanierungsbedürftig und bittet seine Anleger zur Kasse. Sie sollen dem Fonds Geld in Höhe von 15 % ihres Anlagebetrags zur Verfügung stellen. Anderenfalls wird den Anlegern eine mögliche Insolvenz mit entsprechenden Verlusten für die Anleger in Aussicht gestellt. Bereits vor 2 Jahren musste ein Betriebsfortführungskonzept für die Schiffsbeteiligung FHH Fonds Nr. 17 MS Aquitania geschmiedet werden. Ausschüttungen haben die Anleger seit Jahren nicht mehr erhalten.

Die neuerliche Rettungsmaßnahme ist bereits das zweite Betriebsfortführungskonzept der Schiffsbeteiligung. Was können Anleger des Schiffsfonds FHH Fonds Nr. 17 MS Aquitania unternehmen, die nicht einfach weiteres Geld bezahlen möchten? Eine Möglichkeit ist die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. So kann im Rahmen einer Überprüfung der Kapitalanlage ermittelt werden, welche Rechte und Ansprüche den Anlegern des FHH Fonds Nr. 17 MS Aquitania zustehen.

Anleger haben Rechte und können Ansprüche geltend machen

Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann prüfen, was Anleger des FHH Fonds Nr. 17 MS Aquitania unternehmen können. Beispielsweise kann geprüft werden, ob Anleger Schadensersatz wegen Beratungsfehlern fordern können. Die Anlageberatung vor der Investition in einen Schiffsfonds ließ oft zu wünschen übrig, sodass Anleger oft nicht ausreichend über die nicht zu unterschätzenden Risiken einer Schiffsbeteiligung aufgeklärt wurden. Auch musste Anlegern erläutert werden, wie ein geschlossener Schiffsfonds funktioniert. Ein stets brisantes Thema sind auch Provisionen, die nicht selten hinter in stattlicher Höhe dem Rücken der Anleger gezahlt wurden. Angesichts der aktuellen Lage können Anleger des FHH Fonds Nr. 17 MS Aquitania, die wissen möchten, wie gut ihre individuellen Chancen und Möglichkeiten sind, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen.