13.06.2016Sonstiges

DKB-Darlehen: Kammergericht Berlin stuft Widerrufsbelehrung als fehlerhaft ein

Welche Widerrufsbelehrung informieren Kreditnehmer zutreffend über ihr Widerrufsrecht und welche sind fehlerhaft und lassen einen späteren Widerruf zu? Hiermit müssen sich Gerichte immer wieder auf Neue beschäftigen. Das Kammergericht Berlin hat in der zweiter Instanz eine von der DKB verwendete Widerrufsbelehrung als fehlerhaft bewertet (Urteil vom 22.12.2014, Aktenzeichen: 24 U 196/13).

In dem Verfahren stritt eine Kundin der DKB mit dem Kreditinstitut wegen eines kreditfinanzierten Kaufs einer Wohnung. Zunächst hatte die Klägerin vor dem Landgericht Berlin wegen verschiedener Beratungsmängel beim vom der DKB finanzierten Kaufs der Wohnung geklagt. Nachdem sie in der ersten Instanz keinen Erfolg hatte, legte sie Berufung ein. Zusätzlich widerrief sie den Darlehensvertrag mit der DKB. Der Widerruf des Darlehensvertrags hatte Erfolg.

 

Das Kammergericht beurteilte die von der DKB bei dem Darlehensvertrag verwendete Widerrufsbelehrung als fehlerhaft. Nach verschiedenen rechtlichen Prüfungen gelangte das Gericht zum Ergebnis, dass die Widerrufsbelehrung unter verschiedenen Mängeln leide. Unter anderem lasse sich der konkrete Beginn der eigentlich 14-tägigen Widerrufsfrist aus der Formulierung, die Frist beginne „frühestens mit dem Erhalt dieser Belehrung“ nicht ableiten. Das Gericht rügte des Weiteren verschiedene weitere Mängel. So sei die von der DKB gewählte Überschrift „Widerrufsrecht“ anstatt „Widerrufsbelehrung“ nicht ausreichend deutlich. Denn in einer Belehrung werde der Verbraucher nicht nur über sein Recht belehrt, sondern auch darüber, wie das Recht ausgeübt werden kann und welche Pflichten bestehen.

 

Da die gerichtliche Prüfung ergab, dass die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, war die Widerrufsfrist noch nicht abgelaufen. Sie hat wegen der fehlerhaften Belehrung nicht einmal begonnen zu laufen. Daher konnte die Klägerin den Darlehensvertrag auch noch mehr als fünf Jahre nach dem Vertragsabschluss widerrufen. Die Folge ist, dass die finanzielle Belastung durch den Darlehensvertrag für sie geringer ausgefallen ist als bei einem Weiterführen oder einer Kündigung des Vertrags. Denn bei einer Kündigung wäre eine Vorfälligkeitsentschädigung angefallen. Durch den Widerruf des Darlehens „entfällt“ aber die vertragliche Grundlage für die Vorfälligkeitsentschädigung.

 

Was bedeutet diese Entscheidung für DKB-Kunden, die sich Gedanken machen über eine vorzeitige Trennung von ihrem Darlehen? Die DKB griff bei Vertragsabschlüssen auf vorgefertigte Formulare zurück, sodass in einer Vielzahl von Verträgen sich jene Widerrufsbelehrung findet, die vom Kammergericht als fehlerhaft bewertet wurde. Dennoch ist die Frage, ob eine bestimmte Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist, nur eine – wenn auch sehr wichtige – Facette. Wenn DKB-Kreditnehmer ihren Fall rechtliche überprüfen lassen möchten, dann sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden.