13.06.2016Sonstiges

Chorus CleanTech Wind 10 – Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht informiert

Der Fondsanbieter Chorus Gruppe hat sich auf Investitionen im Bereich der erneuerbaren Energien spezialisiert. Dieser Investitionsschwerpunkt spiegelt sich auch bei dem Fonds Chorus CleanTech Wind 10 wider. Der im Jahr 2012 aufgelegte Publikumsfonds investiert in Windkraftanlagen. Die CHORUS CleanTech Wind GmbH & Co. 10. KG ist jedoch mehr als „nur“ eine Kapitalanlage. Wie sich bereits im vollständigen Namen des Fonds zeigt wurde der Chorus CleanTech Wind 10 als Kommanditgesellschaft konzipiert. Dass bei solchen unternehmerischen Gesellschaften auch gesellschaftsrechtliche Fragestellungen und Beschlüssen Teil der Beteiligung sind, zeigte sich im Herbst 2014, als die rechtliche Form des Fonds zur Disposition stand.

Diese Geschehnisse verdeutlichen, dass eine Kommanditgesellschaft mit grundlegende Eigenschaften versehen ist – wie etwa der freien Gestaltbarkeit der rechtlichen Form. Eine solche Beteiligung erfordert von den Anlegern, dass sie mit den grundlegenden Eigenschaften und den damit einhergehenden Risiken einverstanden waren und entsprechende risikobereit sind. Ein grundlegendes Eigenart einer unternehmerischen Gesellschaft ist, dass sowohl Chancen auf Gewinne als auch das Risiko eines Verlusts, bis hin zum Totalverlust, bestehen. Diese Besonderheiten ihrer Kapitalanlage sollte den Anlegern des Fonds Chorus CleanTech Wind 10 bereits vor der Investition bewusst gewesen sein. Insbesondere dann, wenn ihnen der Solarfonds von einem Berater empfohlen wurde.
 
Wenn ein Berater einem Anleger eine Kapitalanlage empfiehlt, dann hat sich diese Empfehlung zunächst an den Wünsche des Anlegers zu orientieren. Denn nicht jeder Anleger wünscht eine unternehmerische Beteiligung. Wenn eine – passende – Kapitalanlage empfohlen wurden, muss in einem nächsten Schritt über Eigenschaften und auch die Risiken dieser Kapitalanlage informiert werden. Es darf im Rahmen einer Beratung also nicht nur die Vorteile und Chancen eingegangen werden – die Kapitalanlage muss umfassend vorgestellt werden. Im Fall einer geschlossenen Beteiligung wie dem Fonds Chorus CleanTech Wind 10 zählen hierzu auch jene Risiken bzw. Eigenschaften, die sich aus der unternehmerischen Kommanditgesellschaft ergeben. An erster Stelle sind hier die bereits angesprochen Verlustrisiken zu nennen.
 
Wurde gegen eine dieser Beratungs- bzw. Hinweispflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung. Denn eine ordnungsgemäße Anlageberatung muss den Anlegern ein umfassendes und realistisches Bild von der Kapitalanlage vermitteln.