Empfehlen Berater Anlegern eine bestimmte Kapitalanlage, muss diese zum einen zu den Wünschen des Anlegers passen. Zum anderen müssen die Berater auch umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen umfassend aufklären. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.
Schiffsfonds sind risikobehaftete Unternehmensbeteiligungen und somit keine sicheren Kapitalanlagen
Wurde Anlegern von ihren Beratern die Schiffsbeteiligung BS Invest MS Georg Schulte für die sichere Altersvorsorge empfohlen, handelt es sich um eine falsche Empfehlung. Denn Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen und somit keine sicheren, für die Altersversorge geeigneten Kapitalanlagen. Auch mussten Anleger auf diverse weitere Risiken hingewiesen werden, wie zum Beispiel das Währungsrisiko – es handelt sich um eine Investition in US-Dollar – oder den ungeregelten Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt. Erhielten die Berater für die Vermittlung der Schiffsbeteiligung – wie so oft – hohe Provisionen, mussten sie die Anleger darüber aufklären.
Für Anleger des Schiffsfonds BS Invest MS Georg Schulte, die bei ihrem Anlageberatungsgespräch falsch beraten wurden, bestehen gute Chancen, dass sie sich von ihrer Beteiligung an dem Schiffsfonds trennen können und Schadensersatz fordern können. Anleger können von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ihre individuellen Chancen ausloten lassen, ob sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung BS Invest MS Georg Schulte trennen und erfolgreich Schadensersatz fordern könne.
Weitere Informationen:
www.schiffsfonds.eu/rechtsansprueche