Der Anleger des AXA Immoselect wurde nicht über die Risiken aufgeklärt. Er wollte jederzeit an sein Geld kommen und dieses sicher anlegen. Dies war eine Grundvoraussetzung für die Anlage in den AXA Immoselect. Der Berater stellte die Anlage als sicher dar und gab ansonsten keine Hinweise auf Risiken. Dies stellt nach Ansicht von Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer eine Falschberatung dar. Der Anleger kann daher ohne Schaden aus der Anlage herauskommen mit einer Klage auf Schadensersatz. Ziel ist es, dass der Anleger das gesamte eingezahlte Kapital zzgl. Zinsen von 3% p.a. zurück erhält. Er muss dann die Anteile an den Berater abtreten. Der Berater hat den Anleger des AXA Immoselect außerdem nicht über die erhaltenen Provisionen aufgeklärt. Auch dies kann den Schadensersatzanspruch voll begründen. Es bleibt abzuwarten, wie die Gerichte entscheiden werden.
Anleger des AXA Immoselect sollten die Anlage und die dahingehende Beratung von einem im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Es ist stets eine Prüfung des Einzelfalls notwendig, da eine Sammelklage in Deutschland nicht möglich ist. Dabei ist auf die 3-jährige Verjährung der Ansprüche zu achten, die den Anlegern droht. Eine andere Frist gilt womöglich dann, wenn Kick-Backs verschwiegen wurden. Dennoch sollten die Anleger des AXA Immoselect nicht weiter zusehen, sondern handeln. Derzeit ist nicht absehbar, wann und wieviel Geld die Anleger des AXA Immoselect erhalten werden.