13.06.2016Sonstiges

AXA Immoselect bleibt geschlossen - Klage auf Schadensersatz möglich, Verjährung droht

Der AXA Immoselect bleibt nach Angaben der AXA Investment Managers Deutschland GmbH für bis zu 12 weitere Monate geschlossen. Anteile an dem AXA Immoselect werden daher nicht wie vorgesehen ab dem 16.11.2010 wieder zurückgenommen. Die ersten 12 Monate nach der Schließung sind abgelaufen und Anleger hofften darauf, ihre Anteile wieder verkaufen zu können. Eine Rückgabe der Anteile an dem AXA Immoselect wird nun bis zu 12 weitere Monate nicht möglich sein.

Begründet wird dies damit, dass nicht genügend Liquidität zur Auszahlung aller rückgebenden Anleger des AXA Immoselect vorhanden sei. Die Liquidität läge derzeit bei 250 Mio €, was eine Quote von 9,2 % entspreche. Verkündet wird jedoch, dass das oberste Ziel die Wiedereröffnung des AXA Immoselect ist.

In der letzten Zeit überschlagen sich die Nachrichten zu offenen Immobilienfonds. Anleger müssen nicht nur die Schließung, sondern derzeit auch die Liquidierung dreier Fonds hinnehmen. Anteile können nicht zurückgegeben werden, obwohl viele Anleger auf das Geld angewiesen sind und gerade wegen der jederzeitigen Rückgabemöglichkeit die Anteile an dem AXA Immoselect gekauft haben. Außerdem mussten manche Fonds, wie z.B. der Morgan Stanley P2 Value um bis zu 50% abgewertet werden. Ob dem AXA Immoselect nun auch ein solches Schicksal droht, oder ob er ohne Verluste wieder öffnen kann, ist derzeit nicht absehbar.

Derzeit bereitet der im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der bereits eine Vielzahl von Anlegern offener Immobilienfonds vertritt (auch des AXA Immoselect), eine Klage auf Schadensersatz vor. Anleger wurden über die Risiken des AXA Immoselect nicht aufgeklärt. Außerdem wurde in keinem Fall darauf hingewiesen, dass der AXA Immoselect geschlossen werden und sich eine Öffnung 2 Jahre hinziehen kann. In einem solchen Fall schulden Berater Schadensersatz. Wurde auch nicht über die erhaltenen Kick-Backs und Provisionen hingewiesen, kann sich bereits daraus ein Schadensersatzanspruch ergeben.

Anleger des AXA Immoselect sollten nun dringend handeln und nicht weiter abwarten. Es droht die dreijährige Verjährungsfrist abzulaufen. Diese Frist kann nur ausnahmsweise umgangen werden, dies ist jedoch schwierig.