13.06.2016Sonstiges

Audi A4

Die VW-Tochter Audi stattete von 2009 bis 2014 zahlreiche Modelle mit dem nun in die Schlagzeilen geratenen Dieselmotor EA 189 ausgestattet. Daher endete auch für zahlreiche Besitzer von Audi A4 TDI-Modellen die Internetprüfung mit dem ernüchternden Wissen, dass ihr Auto betroffen ist. Die Reaktionen der Autobesitzer fallen anschließend unterschiedlich aus. Einige wollen sich schon wegen dieses Makels von ihrem A4-Modell trennen. Für andere Betroffene stellt sich die Frage, ob sie zunächst die versprochene Nachbesserung abwarten sollten oder ob sie bereits jetzt ihre Rechte sichern sollten.

Abwarten oder bereits jetzt handeln?

In den Medien ist diese Frage zu einem Streitpunkt geworden. Verschiedene Autoexperten empfehlen, abzuwarten bis die Lage sich klärt. In rechtlicher Hinsicht ist die Empfehlung einfach weiter abzuwarten allerdings mit großen Fragezeichen versehen. Und bei Schäden wie Wertminderungen oder vielleicht sogar der Unverkäuflichkeit des eigenen Fahrzeugs halten sich die verantwortlichen Hersteller bedeckt.

Wenn die Besitzer von betroffenen Audi A4 TDI-Modellen ihre Rechte durchsetzen wollen, dann sollten sie am besten an Fachanwälte wenden, die bereits für Autokäufer wegen der VW-Abgasaffäre tätig sind. Dabei sollten insbesondere jene Autokäufer, die in den letzten 24 Monaten ihr Fahrzeug kauften im Blick behalten, dass Fristen laufen. Denn gesetzliche Käuferrechte wegen Mängeln (u.a. Nachlieferung oder sofortige Nachbesserung, Schadensersatz, Minderung), die hier neben anderen Ansprüchen und Rechten wie Anfechtung und Rücktritt eingreifen, sich nur fristgebunden durchsetzen lassen. Deshalb sollten sich Autokäufer, die sich unsicher sind, an einen Fachanwalt wenden.

Weitere Informationen zu den Rechten von betroffenen Autobesitzern befinden sich auch auf www.audi-schaden.de