12.09.2010Sonstiges

Akzenta AG: Landgericht Aschaffenburg verurteilt Berater zu Schadensersatz, weil er nicht aufgeklärt hat

Das Landgericht Aschaffenburg hat unter dem Aktenzeichen 32 O 568/09 in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil einen Anlageberater zu Schadensersatz verurteilt, der die Anlage in die Akzenta AG empfohlen hatte. Die Anleger hatten einen hohen Geldbetrag in die Akzenta AG investiert und dabei das Geld verloren.

Das Gericht sieh es als erwiesen an, dass die Anleger der Akzenta AG nicht über die Risiken der Anlage aufgeklärt wurden. Insbesondere wurden keine Hinweise auf negative Presseberichte offen gelegt. Außerdem hat der Berater die Risiken der Anlage verharmlost. Die Anleger erhalten jedoch nicht den gesamten Betrag zurück, da sie sich ein Mitverschulden zurechnen lassen müssen. Die Anleger der Akzenta AG hätten aufgrund ihres Bildungsstands erkennen müssen, dass die Anlage risikoreich ist.

Das Urteil in dem Fall Akzenta ist dennoch ein Hoffungsschimmer für die Anleger. Es zeigt, welche Pflichten ein Berater hat und dass diese Pflichten die Rechtsprechung sehr ernst nimmt. Anleger die durch die Akzenta AG geschädigt wurden, sollten sich daher von einem im Kapitalanlagerecht tätigen Rechtsanwalt beraten lassen. Es bestehen gute Aussichten, ohne Schaden aus der Anlage heraus zu kommen.