03.09.2018Abgasskandal

VW Skandal - VW erneut zur Rücknahme eines PKW verurteilt, Landgericht Hagen gibt Klage statt

Erneut wurde die Volkswagen AG im VW Abgasskandal verurteilt, ein Fahrzeug zurück zu nehmen. Das Urteil wurde durch das Landgericht Hagen am 16.03.2017 unter dem Aktenzeichen 4 O 93/16 verkündet. Die Volkswagen AG wurde verurteilt, einen VW Tiguan CUP 4 Motion Bluemotion 2,0l TDI zurück zu nehmen gegen Zahlung von € 26.646,99.

Der Kläger kaufte von der Volkswagen AG direkt das Fahrzeug mit Kaufvertrag vom 16.05.2014. Als er feststellte, dass das Fahrzeug mit dem Motor EA 189 ausgestattet ist, erklärte er mit Schreiben vom 20.01.2016 unter anwaltlicher Hilfe den Rücktritt vom Kaufvertrag und forderte die Volkswagen AG zur Rückzahlung des Kaufpreises auf. Nachdem die Volkswagen AG dem nicht nachkam, reichte er Klage beim Landgericht Hagen ein.

Das Landgericht Hagen verurteilte nunmehr die Volkswagen AG zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung und gegen Rückgabe des VW Tiguan. Zunächst bejahte das Landgericht die Mangelhaftigkeit des Fahrzeugs. Eine Fristsetzung zur Mangelbeseitigung war nach Ansicht des Landgerichts Hagen nicht erforderlich. Da die Volkswagen AG ohnehin nicht innerhalb einer angemessenen Frist den Mangel beseitigen konnte, musste der Kläger keine Frist setzen. Der Mangel ist auch nicht unerheblich, weil nach Ansicht des Landgerichts Hagen negative Auswirkungen auf andere Eigenschaften des Fahrzeugs ernstlich zu befürchten waren. Außerdem dauere der Entwicklungsprozess für die Beseitigung des Mangels mehr als ein Jahr, weshalb ein erheblicher Aufwand notwendig sei.

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der federführend bundesweit mehr als 2.000 Gerichtsverfahren für Geschädigte führt und mehr als 35.000 Geschädigte berät und vertritt, teilt mit: „Erneut ist ein Urteil zu Gunsten der Geschädigten entgangen. Derzeit kann man von einer Urteilsflut sprechen. Die Geschädigten kommen zu Ihrem Recht und sollten deshalb handeln, bevor die Ansprüche verjährt sind."

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