04.09.2018Abgasskandal

VW-Skandal- Landgericht Tübingen verurteilt VW zu Schadensersatz

In einem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geführten Verfahren hat das Landgericht Tübingen mit Urteil vom 18.05.2018, 4 O 13/18 die Volkswagen AG zum Schadensersatz verurteilt.

Der Kläger erwarb einen VW Passat von einem Händler . Nachdem der Kläger feststellte, dass sein Fahrzeug manipuliert ist, entschloss sich der Kläger gegen VW wegen vorsätzlich sittenwidriger Schädigung zu klagen. Dieser Klage gab das Landgericht nunmehr statt. Die Volkswagen AG hat den Kläger vorsätzlich sittenwidrig geschädigt. Sie ist ihrer sekundären Darlegungslast nicht nachgekommen, weil sie keine Tatsachen offengelegt hat, wer für die Manipulation verantwortlich ist. Deshalb schuldet die Volkswagen AG dem Kläger Schadensersatz. Nach dem Urteil er kann dieser alle Schäden geltend machen, die ihm entstanden sind. Er kann entweder eine Wertminderung verlangen oder die Rückabwicklung des Kaufvertrages.

Es handelt sich damit um ein weiteres Urteil, welches die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH erstritten hat. Die Kanzlei hat zwischenzeitlich mehrere hundert Urteile gegen Händler und VW erstritten. Sie ist damit eine der erfolgreichsten Kanzleien im Abgasskandal. Immer mehr Gerichte geben den Geschädigten Recht.

Downloadbereich