Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg rückt bei der juristischen Aufarbeitung des Diesel-Abgasskandals immer mehr in den Mittelpunkt. Mittlerweile liegen sechs Verfahren aus Deutschland bei den Richtern in Luxemburg zur Vorabentscheidung auf dem Tisch. Besonders spannend erweist sich die Vorlage des Verwaltungsgerichts Schleswig (Az. 3 A 113/18). Hier geht es letztlich um die Zulässigkeit des Software-Updates, das die Volkswagen AG in vom Diesel-Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge mit dem Motor EA 189 aufgespielt hat. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte am 20. Juni 2016 dem Update seinen Segen gegeben und festgestellt, dass das sogenannte Thermofenster keine illegale Abschalteinrichtung im Abgaskontrollsystem darstellt. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) reichte gegen den Zulassungsbescheid Klage ein, weil sie das Update weiterhin für eine illegale Manipulation hält.
Eine neue Dimension im Diesel-Abgasskandal
„Wenn der EuGH das Update für illegal erklärt, bekäme der Diesel-Abgasskandal eine neue Dimension“, sagte Dr. Ralf Stoll von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr. Zum einen müsste der Fall um den betroffen Motor EA 189 juristisch neu aufgerollt werden und zum anderen wären auch alle anderen Fahrzeuge, in die Hersteller wie VW und Daimler ein Thermofenster verbaut haben, nicht mehr zulässig auf deutschen und europäischen Straßen. Da das juristische Aus für das Thermofenster auf europäischer Ebene wahrscheinlich ist, wehrt sich die Automobilindustrie derzeit mit Händen und Füßen dagegen, dass der EuGH im Diesel-Abgasskandal Stellung bezieht (dazu mehr hier). Doch eine Stellungnahme könnte jetzt schneller kommen als gedacht. Ein französisches Gericht lässt vor dem EuGH wichtige Fragen im Zusammenhang mit unzulässigen Abschalteinrichtungen von VW klären (Az.: C-693/18). Am 23. Januar 2020 hält der Generalanwalt seinen Schlussantrag. In der Regel folgt das Gericht in seinem Urteil diesen Ausführungen. Damit ist mit einer baldigen Urteilsverkündung zu rechen. Wie notwendig eine solche juristische Klarstellung ist, zeigt die Tatsache, dass sich die Autohersteller immer raffiniertere Abschalteinrichtungen ausdenken, die anders gestrickt sind wie beim EA 189, aber das gleiche Ergebnis erzeugen – „nämlich EU-Recht zu brechen und die Luft zu verpesten“, fasst Ralf Stoll zusammen. Den Verbrauchern entsteht durch minderwertige Fahrzeuge ein Schaden. „Hier sollte der Klageweg geprüft werden“, sagte Stoll. Im kostenfreien Online-Check (hier) der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal von VW herausfinden. Die Fälle werden kostenlos und individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen die VW AG einigt. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gehört im Diesel-Abgasskandal zu den führenden in Deutschland und vertritt in einer Spezialgesellschaft rund 450.000 Verbraucher in der Musterfeststellungklage gegen VW.
Deutsche Umwelthilfe will Klagerecht durchsetzen
Im vorliegenden Fall klagte der Umweltverband Deutsche Umwelthilfe (DUH) am 24. April 2018 gegen den Bescheid des KBA über die Zulässigkeit des Software-Updates beim EA 189. Die DUH war der Meinung, dass auch die vom KBA als zulässig erachtete Abschalteinrichtung gegen Artikel 5 Absatz 2 Satz 1 der Verordnung (EG) Nr. 715/2007 über die Typengenehmigung von Kraftfahrzeugen hinsichtlich der Emissionen verstößt. Die Abschalteinrichtungen werden laut DUH aktiv, wenn in Deutschland durchschnittliche Temperaturen erreicht werden. Nur in zwei, drei Monaten arbeitet das Abgaskontrollsystem den Normen entsprechend. Die DUH vertrat die Meinung, dass es grundsätzlich technisch möglich ist, die normgerechte Abgasreinigung über einen längeren Zeitraum sicherzustellen. Allerdings war nach Intervention des Bundesverkehrsministeriums im 2017 Umweltverbänden das Klagerecht beschnitten worden. Selbst bei Überprüfung rechtswidriger Pkw-Zulassungen war es Verbänden untersagt, tätig zu werden. Das Verwaltungsgericht Schleswig vertritt daher die Meinung, dass die DUH nach nationalem Recht nicht klagen darf. Die DUH ist der Meinung, dass diese Regelung gegen EU-Recht verstößt. Das VG Schleswig hat deshalb das Verfahren am 20. November 2019 ausgesetzt und dem EuGH Fragen zur Reichweite des Klagerechts von Umweltverbänden vorgelegt (Az. C 873/19).
EuGH muss klären, ob Thermofenster zulässig ist
Sollte jetzt der EuGH die DUH für klagebefugt halten, geht es laut VG auch um die Rechtmäßigkeit der Freigabe des Software-Updates durch das KBA. Deshalb soll der EuGH noch klären, ob das Thermofenster in den VW-Autos – wie vom KBA angenommen – zulässig ist. Das VG stellte noch weitere Fragen zur Auslegung der Emissions-Grundverordnung Nr. 715/2007. Nach dieser sind zwar Abschalteinrichtungen grundsätzlich unzulässig. Die Ausnahme ist jedoch, wenn die Abschaltung den Motor vor Beschädigungen schützen und der sichere Betrieb des Autos gewährleistet werden sollen. Wann dass der Fall ist, regelt die Verordnung allerdings nicht. Hier vertritt das VG Schleswig die Ansicht, dass eine Ausnahme nach der Verordnung nicht in Betracht kommen kann, wenn die Hersteller die Motoren aus Kostengründen mit dem Thermofenster versehen.
Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen VW mit an
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.
In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren