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Vor den BGH-Terminen gibt es Grund zum Optimismus
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr blickt optimistisch auf die Verhandlungstermine am BGH. Die Verbraucher-Kanzlei hat selbst mittlerweile sieben Verfahren am BGH anhängig, die aber noch nicht terminiert worden sind. Die Chancen generell gegen VW vor deutschen Gerichten zu gewinnen, schätzt die Kanzlei als sehr hoch ein. Der BGH-Hinweisbeschluss vom 8. Januar 2019 (Az. VIII ZR 225/17) hatte eine Trendwende in der Rechtsprechung eingeleitet. Fahrzeuge mit einer manipulierten Abgasreinigung bezeichneten die obersten Richter als einen Mangel. Die Rechtsprechung hat sich insgesamt seit Beginn des Skandals im September 2015 zugunsten der Verbraucher entwickelt. Mittlerweile verurteilen 20 von 24 Oberlandesgerichten und 99 von 115 Landgerichten den VW-Konzern. Die Verurteilung nach § 826 BGB hat sich durchgesetzt.
§ 826 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB): „Wer in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise einem anderen vorsätzlich Schaden zufügt, ist dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet.“
Dr. Stoll & Sauer rät aufgrund dieser Entwicklung, Verbrauchern, die vom Diesel-Abgasskandal betroffen sind, zur einer anwaltlichen Beratung. Die Fahrzeuge sind mangelhaft und damit im Wert gemindert. Den Käufern ist ein Schaden entstanden, für den VW haftbar gemacht werden kann. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich für die Verbraucher der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal von VW finden.
Das erste VW-Verfahren im Diesel-Abgasskandal vor dem BGH
Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer stellt das erste VW-Verfahren vor dem BGH kurz vor: Der Kläger erwarb am 10. Januar 2014 zu einem Preis von 31.490 Euro von einem Autohändler einen Gebrauchtwagen VW Sharan 2.0 TDl match, der mit einem 2,0-Liter Dieselmotor des Typs EA 189, Schadstoffnorm Euro 5 ausgestattet ist.
Die Software im Motor erkennt, ob das Fahrzeug auf einem Prüfstand dem Neuen Europäischen Fahrzyklus (NEFZ) unterzogen wird und schaltet in diesem Fall in den Abgasrückführungsmodus 1. Dabei handelt es ich um ein Stickoxid (NOx)-optimierten Modus. In diesem Modus findet eine Abgasrückführung mit niedrigem Stickoxidausstoß statt. Im normalen Fahrbetrieb außerhalb des Prüfstands schaltet der Motor dagegen in den Abgasrückführungs-Modus 0, bei dem die Abgasrückführungsrate geringer und der Stickoxid-Ausstoß höher ist. Für die Erteilung der Typengenehmigung der Emissionsklasse Euro 5 maßgeblich war der Stickoxidausstoß auf dem Prüfstand.
Im September 2015 räumte die Volkswagen AG öffentlich die Verwendung einer entsprechenden Software ein. Am 15. Oktober 2015 erging gegen VW ein bestandskräftiger Bescheid des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA). Das KBA ging vom Vorliegen einer unzulässigen Abschalteinrichtung aus und gab VW auf, diese zu beseitigen und die Einhaltung der maßgeblichen Grenzwerte zu gewährleisten. Der Autobauer gab mit Pressemitteilung vom 25. November 2015 bekannt, Software-Updates durchzuführen. Damit sollten die vom Diesel-Abgasskandal betroffenen Fahrzeuge im Modus 1 betrieben werden. Der Kläger hat das Software-Update im Februar 2017 durchführen lassen.
Die vorliegende Klage zielt darauf ab, dass der Verbraucher den für das Fahrzeug gezahlte Kaufpreis in Höhe von 31.490 € nebst Zinsen zurückerhält. Er gibt das Fahrzeug im Gegenzug zurück.
Der bisherige Prozessverlauf im ersten VW-Verfahren vor dem BGH
Das Landgericht Bad Kreuznach hatte mit Urteil vom 5. Oktober 2018 (Az. 2 O 250/17) die Klage abgewiesen. Das Oberlandesgericht Koblenz änderte mit Urteil vom 12. Juni 2019 (Az. 5 U 1318/18) unter Zulassung der Revision die Entscheidung des Landgerichts ab. Der Beklagte wurde verurteilt, an den Kläger 25.616,10 Euro nebst Zinsen Zug um Zug gegen Übergabe und Übereignung des Fahrzeugs zu zahlen. Zur Begründung hat das Oberlandesgericht ausgeführt, dem Kläger stehe gegen die Beklagte ein Anspruch auf Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung zu. Nach Anrechnung der vom Kläger gezogenen Nutzungen (Vorteilsausgleich) ergebe sich der ausgeurteilte Anspruch. Dagegen haben beide Parteien Revision eingelegt.
Welche Themen sind vor der BGH-Entscheidung strittig?
Im Diesel-Abgasskandal rund um den VW-Motor EA 189 sind zahlreiche Fragen vor Gericht strittig. Weitere höchstrichterliche Entscheidung werden über den BGH hinaus vom Europäischen Gerichtshof erwartet. Gerade vor den verbraucherfreundlichen Richtern in Luxemburg zittern alle im Diesel-Abgasskandal involvierten Automobilhersteller. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer fasst die wichtigsten Streitpunkte bei der juristischen Aufarbeitung des Skandals zusammen.
- Ganz generell: Die Rechtsprechung hat sich seit Beginn des Skandals im September 2015 zugunsten der Verbraucher entwickelt. Selbst das OLG Braunschweig hat am 18. November bei der zweiten mündlichen Verhandlung über die Musterklage gegen VW angekündigt, bis zum nächsten Termin die Rechtsprechung der verurteilenden OLG genauer studieren zu wollen. Braunschweig hat bisher eine Haftung von VW abgelehnt.
- Das Thema Nutzungsentschädigung hat in den vergangenen Monaten eine neue Dynamik erhalten. Immer mehr Gerichte der ersten Instanz wollen das „sittenwidrige“ Handeln von VW, nicht auch noch mit einer Nutzungsentschädigung honorieren – mehr dazu hier.
- Ob für den Zeitraum zwischen Autokauf und Zustellung der Klage jährlich Zinsen auf den Kaufpreis zu zahlen sind, ist in der Rechtsprechung umstritten. Gerade Landgerichte verurteilen VW zu diesem sogenannten deliktischen Zins. Oberlandesgerichte haben das bislang nicht so gesehen. Doch auch hier ist kürzlich eine Kehrtwende eingetreten. Das OLG Köln hat diese sogenannten deliktische Zinsen 2019 einem Verbraucher zugesprochen. Das OLG Oldenburg zog in einem Verfahren nach. In dem Verfahren (Az. 14 U 166/19) entschied das Gericht am 16. Januar 2020, dass der Kläger für den Zeitraum von der Kaufpreiszahlung bis zur Zustellung der Klage (fast drei Jahre) die begehrten Zinsen erhält. Entscheidet sich der BGH für den deliktischen Zins, kann das für VW richtig teuer werden.
- Käufer, die nach dem Bekanntwerden des Diesel-Abgasskandals ihr Fahrzeug erworben hatten, gingen bei OLG meist leer aus. Wiederum das OLG Oldenburg hat ebenfalls in dem Verfahren (Az. 14 U 166/19) mit der bisherigen Rechtsprechung gebrochen.
- Auch die Verjährung im Diesel-Abgasskandal von VW ist heftig umstritten. VW pocht auf die dreijährige Verjährungsfrist. Normalerweise beginnt die Verjährungsfrist gegen Ende des Jahres zu laufen, in dem das Tatereignis stattfand. 2015 machte VW den Abgasskandal publik. Realistischer weise ging man bisher davon aus, dass allerhöchsten 2016 die Verbraucher vom Skandal informiert gewesen sein könnten. Das Landgericht Duisburg schob am 20. Januar 2020 den Verjährungsbeginn viel weiter hinaus als bisher angenommen worden war (Az. 4 O 165/19).
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Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen VW mit an
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.
In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.