14.01.2020Abgasskandal

Diesel-Abgasskandal: Automobilindustrie versucht Justiz zu unterwandern / Kanzlei Dr. Stoll & Sauer wehrt sich in den Fällen Reuschle und Harbarth

Der Justizskandal am Landgericht Stuttgart um den sogenannten Diesel-Richter Dr. Fabian Richter Reuschle zeigt deutlich, dass die Automobilindustrie mit allen Mitteln versucht, ihre Interessen auch vor Gericht durchzusetzen. Auf den ersten Blick wirkt der Befangenheitsantrag gegen den verbraucherfreundlichen Richter Reuschle wie ein kleines, aber normales Scharmützel in einem Gerichtsverfahren. Insgesamt bewertet die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer die Vorgehensweise der Automobilindustrie jedoch als einen Großangriff auf Recht und Gesetz.

Denn eine der größten Unterwanderung des Rechtsystems könnte gerade am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe über die Bühne gehen. Dort soll mit Stephan Harbarth ein aktueller Verfassungsrichter, ehemaliger Bundestagsabgeordneter und Anwalt der Kanzlei Schilling, Zutt & Anschütz (SZA) Präsident des Bundesverfassungsgerichts werden. Hier sieht Ralph Sauer, Mitinhaber von Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr, die Gefahr, dass die Industrielobby direkt am Richtertisch sitzt und das Recht zu Ungunsten der Verbraucher zurechtbiegen könnte. Und deshalb hat die Kanzlei im Namen von Mandanten am 29. November 2019 Verfassungsbeschwerde gegen die Ernennung Harbarths zum Richter am Bundesverfassungsgericht eingereicht (hier). Bisher hat sich das Gericht in der Sache noch nicht geäußert. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Verbraucher-Sozietäten im Diesel-Abgasskandal. In einer Spezialgesellschaft vertreten die beiden Inhaber rund 450.000 Verbraucher für den Verbraucherzentrale Bundesverband vzbv in der Musterfeststellungsklage gegen VW.

Gemeinsamer roter Faden zwischen Harbarth und Reuschle

Die Fälle Harbarth und Reuschle haben in der Tat einen gemeinsamen roten Faden – und das sind die Kanzleien, die für die Automobilindustrie tätig sind. Auf der einen Seite ist SZA aus Mannheim. Gut zehn Jahre war Stephan Harbarth als Vorstand bzw. als Geschäftsführer für die Kanzlei tätig. Sein Jahreseinkommen über eine Million Euro – das hat das Magazin DER SPIEGEL ermittelt und die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer nachgerechnet. Beinahe zeitgleich übte er sein Mandat als Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Rhein-Neckar aus. Wie beide Full-Time-Jobs unter einen Hut zu bringen waren, ist Anwälten und Politikern noch heute ein Rätsel. Zudem hat Harbarth zweimal Gehalt von der SZA bezogen. Einmal sein Vorstandsgehalt und dann noch für die Betreuung von Mandaten. Und beides ist in der Branche in dieser Kombination völlig unüblich. SZA vertritt die Großindustrie und natürlich Autobauer wie beispielsweise VW.

Und hier kommt der Schrecken der Automobilbranche ins Spiel: Dr. Fabian Richter Reuschle führte im Diesel-Abgasskandal am Landgericht Stuttgart zahlreiche Verfahren gegen die VW AG und deren Tochterunternehmen. Im Herbst 2018 verurteilte der Richter den Volkswagen-Eigentümer Porsche SE zu 47 Millionen Schadensersatz. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Richter Reuschle wollte auch einen großen Prozess, in dem VW-Vorstände vorgeladen werden sollten, damit sie die entscheidenden Fragen beantworten, wer was angeordnet und vor allem, wer alles über die Softwaremanipulation Bescheid gewusst hatte. Daraufhin drängte ihn unter anderen die Kanzlei SZA mit einem Befangenheitsantrag aus den knapp 200 Verfahren. Die Ehefrau von Richter Reuschle hatte Ende 2018 VW auf Rückabwicklung eines Fahrzeugkaufs verklagt. Der Diesel-Richter hatte den Streit seiner Ehefrau mit VW frühzeitig öffentlich gemacht. Lange Zeit hatte sich VW in den anhängigen Verfahren aber nicht für die Privatfehde der Ehefrau interessiert. Erst als ein anderer Befangenheitsantrag gescheitert war, verlagerte sich die Auseinandersetzung zwischen Autobauer und Richter auf die private Ebene. Am Gericht übernahem Reuschle dann die Daimler-Fälle im Abgasskandal.

 

Reuschle wollte EuGH wichtige Fragen im Diesel-Skandal vorlegen

Auch im Diesel-Abgasskandal der Daimler AG votierte der Richter anschließend in der Regel für die Verbraucher. Im November 2019 wollte er 21 am Landgericht Stuttgart anhängige Verfahren zusammenfassen und darin entscheidende Fragen dem Europäischen Gerichtshof EuGH in Luxemburg zu Vorabentscheidung vorlegen. Die juristischen Vertreter der Daimler AG reagierten Anfang Dezember 2019 mit einem Befangenheitsantrag und argumentierten unter anderem mit dem Verfahren gegen VW, das die Ehefrau des Richters angestrengt hatte. Richter Reuschle musste nun die Daimler-Verfahren abgegeben. Richter Dr. Sebastian Sonn übernahm die Regie am Landgericht. Doch Sonn selbst muss als befangen angesehen werden. Denn Zwischen Sonn und Daimler gibt es eine direkte Verbindung. Sonn war zwischen April 2013 bis September 2016  für die Kanzlei Gleiss Lutz Hootz Hirsch aus Stuttgart tätig und offensichtlich auf kartellrechtliche Fragen spezialisiert (hier). Er arbeitete für den Gleiss-Lutz-Partner Ulrich Denzel am Standort Stuttgart. Gleiss Lutz hat Daimler im Jahr 2016 in einem kartellrechtlichen Verfahren zur Abgastechnik beraten und wohl auch für den Autobauer eine Selbstanzeige auf den Weg gebracht. In dem Verfahren wird Autobauern wie VW und Daimler vorgeworfen, Absprachen über die Größe der Adblue-Tanks getroffen zu haben. Nun ist Sonn auch mit einem Befangenheitsantrag konfrontiert. Das Gericht ist sozusagen lahmgelegt, die Verfahren stocken. Das Recht ist ausgebremst (hier).

 

Kanzlei Dr. Stoll & Sauer sorgt sich um Recht und Gesetz

„Die Automobilindustrie versucht das Gericht zu unterwandern“, empörte sich Dr. Ralf Stoll von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, die zu den führenden Verbraucher-Sozietäten im Diesel-Abgasskandal gehört und ebenfalls mit einem Verfahren in den 21 Reuschle-Fällen vertreten ist (Az. 22 O 105/19). In einer Spezialgesellschaft vertreten die beiden Inhaber rund 450.000 Verbraucher für den Verbraucherzentrale Bundesverband vzbv in der Musterfeststellungsklage gegen VW. „Jetzt ist die Politik gefordert, dem Ganzen einen Riegel vorzuschieben.“ In einem Schreiben vom 13. Dezember 2019 an Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) erklärte die Kanzlei den Sachverhalt und forderte das Eingreifen der Politik. Das Staatsministerium sah sich jedoch nicht als zuständig an und leitete das Schreiben an das zuständige Justiz-Ressort weiter. Das Ministerium von Guido Wolf (CDU) übergab den Fall kurz vor Weihnachten 2019 an den Präsidenten des Landgerichts Stuttgart. Hier liegt nun die Forderung der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer, Disziplinarmaßnahmen gegen Richter Sonn einzuleiten, weil er seine Verbindung zur einer Automobil-Kanzlei nicht öffentlich gemacht hat. Bisher Funkstille aus Stuttgart.

„Gerade der Fall Reuschle hat wieder gezeigt, wie intensiv die Automobilindustrie versucht, ihre Interessen durchzusetzen. Auf Recht und Gesetz kommt es da nicht mehr an“, ist sich Ralph Sauer sicher. „Zusätzlich sehen wir durch die Personalie Stephan Harbarth die Gefahr, dass Lobbyisten aus der Automobilindustrie direkt Einfluss auf das Bundesverfassungsgericht ausüben können“, begründete Sauer erneut im Fall Harbarth den Gang ans Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Sauer befürchtet die Eventualität, dass Verfahren im Diesel-Abgasskandal, die vor dem Verfassungsgericht landen, auf einen Richter stoßen, der nicht frei von Fremdeinflüssen ist.

Dr. Stoll & Sauer: Spezialist für Musterfeststellungsklage gegen VW

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG.