10.12.2019Abgasskandal

Daimler-Dieselskandal: Neuer Rückruf – Mercedes Benz E 250 CDI 4 Matic, Euro 5

Die Dimension des Diesel-Abgasskandals bei der Daimler AG wird immer größer. Gerade hat die Daimler AG auf ihrer Website einen neuen Rückruf des Kraftfahrt-Bundesamtes veröffentlicht. Das KBA war bisher nicht in der Lage, die Öffentlichkeit über den Rückruf zu informieren. Betroffen ist unter anderem erneut die Modell-Reihe E – diesmal mit Euro 5. Damit die Verbraucher nicht den Durchblick verlieren, welche Modelle mit einem manipulierten Motor auf den Straßen unterwegs sind, gibt die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr seit Wochen einen Überblick über die betroffenen Fahrzeuge. Dr. Stoll & Sauer gehört zu den führenden Kanzleien im Diesel-Abgasskandal und verhilft den Verbrauchern gegen Daimler, VW und Opel zu ihrem Recht. „Denn die Diesel-Fahrzeuge sind durch die Manipulation am Motor in ihrem Wert gemindert“, stellte Dr. Ralf Stoll klar. Im kostenfreien Online-Check (hier) der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal von Daimler herausfinden. Die Fälle werden kostenlos und individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen Daimler einigt.

KBA ruft im Daimler-Abgasskandal Mercedes-Benz-Modell E 250 CDI 4 Matic, Euro 5 zurück

Das KBA hatte Daimler bereits 2018 die Auflage erteilt, gut 680.000 Diesel-Fahrzeuge zurückzurufen. Diesen Juni kamen noch einmal rund 60.000 Geländewagen vom Typ Mercedes-Benz GLK dazu. Auch die E-Klasse musste in die Werkstätten zurückgerufen werden. Laut der Behörde sei in den Fahrzeugen eine unzulässige Abschalteinrichtung bei der Abgasreinigung zum Einsatz gekommen.  Nun ereilte auch ein weiteres E-Modell den Rückruf des KBA – mit Euro 5. Es geht um weniger als 1000 Fahrzeuge in ganz Europa.

→      Es handelt sich um den Motor mit der Bezeichnung OM 651 mit einem Hubraum von 2143 ccm.

→      Folgendes Model ist betroffen:
E 250 CDI 4 Matic Euro 5

→      Der strittige Dieselmotor OM 651 der EU-Emissionsstufe Euro 5 wurde von Daimler zwischen November 2010 bis September 2011 in der E-Klasse verbaut.

→      Der Motor wurde mit 204 PS ausgeliefert.

Daimler wehrt sich bisher gegen die Rückruf-Bescheide des KBA und ist der Ansicht, dass keine Gesetzesverstöße vorliegen. Einen Bußgeldbescheid der Staatsanwaltschaft Stuttgart über 870 Millionen Euro hat die Daimler AG jedoch anstandslos akzeptiert.

 

Welche juristischen Möglichkeiten hat der Verbraucher, auf den Diesel-Abgasskandal bei Daimler zu reagieren?

Der Verbraucher kann drei Möglichkeiten für sich in Anspruch nehmen, um seine Rechte durchzusetzen.

  1. Der Autoinhaber kann vom Kaufvertrag zurücktreten, weil das gelieferte Auto im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) einen Sachmangel aufwies. Der Bundesgerichtshof hat in einem Beschluss festgehalten, dass Fahrzeuge mit einer Manipulationssoftware mangelhaft sind. Zahlreiche Gerichte haben auch daraufhin entschieden, dass das Fahrzeug ohne eine Fristsetzung zur Nachbesserung zurückgegeben werden kann. Der Kaufvertrag wird dann rückabgewickelt. Der Käufer muss letztlich das Auto mit dem manipulierten Motor zurückgeben, kann aber im Gegenzug den bereits bezahlten Kaufpreis zurückverlangen. Im Abgasskandal bei VW gibt es beispielsweise zahlreich Urteile, bei denen die Rückabwicklung des Kaufvertrags angeordnet worden ist. Möglicherweise muss der Verbraucher jedoch eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer bezahlen. Zur Berechnung eine möglichen Nutzungsentschädigung bietet die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer einen Nutzungsentschädigungsrechner (hier) an.
     
  2. Der Verbraucher kann sein Fahrzeug auch behalten und Daimler auf Schadensersatz verklagen. Dieser Anspruch folgt aus der vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung des Konzerns nach § 826 BGB. Daimler muss dann den Minderwert ersetzen, der durch die Manipulation entstanden ist. Verschiedene Gerichte haben hier Beträge bis zu 25 Prozent des Kaufpreises ausgeurteilt.
     
  3. Eine dritte Option hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe erstritten: Wer sich einen Neuwagen gekauft hat, kann auch die Neulieferung eines neuen Fahrzeuges ohne Manipulationssoftware verlangen - natürlich gegen die Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs. Für die gefahrenen Kilometer des alten Fahrzeugs muss der Verbraucher keine Nutzungsentschädigung bezahlen.
    Nachdem der Bundesgerichtshof in einem Hinweisbeschluss, den Weg für die Nachlieferung geebnet hat, erstritt die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH am 24. Mai 2019 drei Urteile des Oberlandesgerichts Karlsruhe, durch die die Kläger Neuwagen erhalten und die alten Fahrzeuge über Jahre kostenlos gefahren sind. Mit anderen Worten: Ein neues Auto, ohne für das alte Fahrzeug etwas bezahlt zu haben.

 

Zu welchen Optionen rät im Daimler-Diesel-Abgasskandal die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH?

„Die Diesel-Fahrzeuge sind durch die Manipulation am Motor in ihrem Wert gemindert“, stellte Dr. Ralf Stoll von der Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr klar. Da helfe auch das von Daimler angebotene Software-Update inklusive des 100-Euro-Gutscheins nichts. Mit einem 100-Euro-Gutschein versucht Daimler seit Oktober Kunden das Software-Update schmackhaft zu machen. Dem Update müsse man sehr skeptisch gegenüberstehen. Experten seien der Ansicht, dass ein Software-Update nicht ausreicht, das Problem zu beheben. Außerdem könne ein Software Update folgende erhebliche Nachteile für die Geschädigten mit sich bringen:

  • Niedrigere Lebenserwartung des Motors durch das Software Update
  • Leistungsverluste durch Veränderung des Motorverhaltens
  • Erhöhter Spritverbrauch
  • Erhöhter AdBlue-Verbrauch
  • Bindung an Vertragswerkstätten
  • Minderung des Wiederverkaufswertes
  • Drohende Fahrverbote
  • Zeit und Aufwand, um das Update aufspielen zu lassen
  • Zeit und Aufwand zur Behebung der Probleme, die sich durch das Software Update ergeben können
  • Stilllegung des Fahrzeugs 

„Daher raten wir davon ab, das Software-Update aufspielen zu lassen“, sagte Ralf Stoll. „Daimler muss zur Verantwortung gezogen und Wiedergutmachung leisten“, forderte Stoll, der mit seinem Partner Ralph Sauer in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen den Autobauer Volkswagen führt.

 

Gute Aussichten auf Schadensersatz im Daimler-Abgasskandal

 

Geschädigte haben sehr gute Aussichten auf Schadensersatz. In einem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr geführten Verfahren (Az. 23 O 127/18 - hier) verurteilte das Landgericht Stuttgart am 25. Juni 2019 die Daimler AG zu Schadensersatz bei einem Mercedes-Benz GLK 250 CDI Euro 5. Das Gericht warf dem Autobauer eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Käufers vor. Daimler hatte in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung installiert. Das Gericht hielt das sogenannte Thermofenster für unzulässig und ging davon aus, dass die verfassungsmäßigen Vertreter der Daimler AG Kenntnisse von der Manipulation an den Motoren hatten.

 

Urteile im Daimler-Abgasskandal zugunsten der Verbraucher

  • Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 5.6.2018, Az. 18 O 24/18 hier, Schadensersatz.
     
  • Landgericht Heilbronn, Urteil vom 1.4.2019, Az. 8 O 120/18, unveröffentlicht.
     
  • Landgericht Flensburg, Urteil vom 18.4.2019, Az. 3 O 48/18 hier, Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung.
     
  • Landgericht Mönchengladbach, Urteil vom 27.6.2019, Az. 1 O 248/18 hier, Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung.
     
  • Landgericht Frankfurt (Main), Urteil vom 18.7.2019, Az. 2 - 10 O 93/19, unveröffentlicht.
     
  • Landgericht Itzehoe, Urteil vom 9.8.2019, Az. 6 O 101/19, unveröffentlicht, Thermofenster wird als unzulässige Abschaltvorrichtung eingestuft.
     

Rege zeigt sich das Landgericht Stuttgart im Diesel-Abgasskandal von Daimler

  • Urteil vom 17.1.2019, Az. 23 O 172/18 hier, Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung.
     
  • Urteil vom 17.1.2019,  Az. 23 O 178/18 hier, Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung.
     
  • Urteil vom 17.1.2019, Az. 23 O 180/18 hier, Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung.
     
  • Urteil vom 9.5.2019, Az. 23 O 220/18 hier, Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung.
     
  • Urteil vom 16.8.2019, Az. 46 O 101/19, unveröffentlicht, Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung.
     
  • Urteil vom 10.10.2019, Az. 29 O 86/19, unveröffentlicht.
     
  • Urteil vom 26.9.2019, Az. 23 O 112/19, unveröffentlicht.
     
  • Urteil vom 17.10.2019, Az. 20 O 9/18, unveröffentlicht, das Gericht sieht EU-Regeln verletzt und verwies auf den Hinweisentscheid des Bundesgerichtshofes Az. VIII ZR 225/17 hier, dass eine Abschaltvorrichtung als Mangel zu sehen ist.
     
  • Urteil vom 24.10.2019, Az. 20 O 73/19, das Gericht sieht EU-Regeln verletzt und verwies auf den Hinweisentscheid des Bundesgerichtshofes Az. VIII ZR 225/17 hier, dass eine Abschaltvorrichtung als Mangel zu sehen ist.

Alle Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Woher weiß der Verbraucher, ob sein Fahrzeug vom Diesel-Abgasskandal bei der Daimler AG betroffen ist?

Auf der Website von Mercedes kann mithilfe einer Überprüfungsfunktion (hier) festgestellt werden, ob ein Diesel betroffen ist. Dazu muss die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) auf einer Website eingegeben werden. Dabei ist jedoch auch Vorsicht angesagt: Nur, weil ein Hersteller behauptet, seine Fahrzeuge seien nicht manipuliert, handelt es sich dabei nicht unbedingt um die Wahrheit. Die Vergangenheit hat dies deutlich gezeigt. Über Jahre sind die Verbraucher an der Nase herumgeführt worden. Das Landgericht Stuttgart hat entschieden, dass ein offizieller Rückruf keinen Einfluss auf Schadensersatzansprüche hat. „Wir gehen davon aus, dass eine weitaus größere Zahl der Fahrzeuge betroffen ist, als es Daimler offiziell zugibt“, ist sich Ralf Stoll sicher. „Verbraucher können daher immer dann Ansprüche geltend machen, wenn Sie einen Mercedes Diesel gekauft haben.“

 

 

Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal der Volkswagen AG und Daimler AG. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.