03.06.2019Abgasskandal

Audi Abgasskandal - Landgericht Köln verurteilt Händler zur Rücknahme eines Audi A6 Avant 3,0l TDI

Im Abgasskandal hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH bei einem 3 Liter Fahrzeug einen weiteren Erfolg erzielt. Das Landgericht Köln, 16 O 371/18 hat einen Händler zur Rücknahme eines Audi A6 Avant 3,0l TDI verurteilt gegen Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung.

Die Klägerin erwarb im Jahre 2016 einen neuen Audi A6 zu einem Kaufpreis von ca. 71.000 EUR. Als sie feststellte, dass das Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen und manipuliert ist, entschloss sie sich Ansprüche geltend zu machen. Für die Klägerin machte die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft Ansprüche geltend, die außergerichtlich zurückgewiesen wurden. Es wurde der Rücktritt vom Kaufvertrag erklärt. Dies akzeptierte der Händler jedoch nicht und meinte, es würden keine Ansprüche bestehen. Es wurde dann Klage gegen den Händler erhoben.

Dieser Klage gab das Landgericht Köln in einem Urteil statt. Das Landgericht Köln begründet seine Entscheidung damit, dass das Fahrzeug durch das Verwenden einer illegalen Abschalteinrichtung mangelhaft ist. Die Kaufsache ist nach Ansicht des Landgerichts Köln bezüglich der sogenannten schnellen Motorufwärmefunktion mangelhaft. Das Fahrzeug ist durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) zurückgerufen worden. Der Mangel sei außerdem erheblich. Eine Frist zur Nacherfüllung musste der Käufer nicht setzen, da im Zeitpunkt der Rücktrittserklärung die Software vom Kraftfahrtbundesamt noch überhaupt nicht freigegeben war. Der Rücktritt war daher wirksam und der Kläger muss sein Geld abzüglich einer Nutzungsentschädigung gegen Rückgabe des manipulierten Audi A6 Avant 3,0 Liter TDI zurückerhalten.

Rechtsanwalt Dr. Ralf Stoll, der das Verfahren federführend führt, teilt mit: „Es ist ein weiteres Urteil im Abgasskandal. Zwischenzeitlich wird nicht nur die Volkswagen AG zur Rücknahme von Fahrzeugen verurteilt, sondern auch bei den 3 Liter Fahrzeugen der Audi AG kommt es immer zu mehr Urteilen zugunsten der Geschädigten. Auch diese Geschädigten haben ein Recht darauf, ihr Fahrzeug zurückgeben zu können. Auf ein Software Update muss sich ein getäuschter Käufer nicht einlassen.“