04.02.2020Abgasskandal

Abgasskandal: Daimler muss vor US-Gericht Namen nennen / Kanzlei Dr. Stoll & Sauer kritisiert deutsche Verhältnisse

Daimler muss im Diesel-Abgasskandal in den USA interne Organisationsstrukturen offenlegen und Verbraucheranwälten einer anhängigen Sammelklage zur Verfügung stellen. Ein Bundesgericht in New Jersey stellte die Interessen der US-Sammelkläger klar über datenschutzrechtliche Bedenken des Autobauers. Wie das Online-Rechtsrecherche-Portal BloombergLaw weiter berichtete, spielt für das Gericht auch das EU-Datenschutzgesetz keine Rolle. Wichtiger sei das Interesse in dem Verfahren daran, die Beweisführung zu erleichtern. Der Daimler AG wird in dem Verfahren vorgeworfen, die Abgaswerte in BlueTec-Dieselmotoren manipuliert zu haben. Der Konzern weist die Vorwürfe seit Jahren zurück. In Deutschland halten Politik und Behörden die Hand schützend über die Autobauer VW und Daimler.

In Deutschland schaut die Politik im Diesel-Abgasskandal weg

„Da kann man nur voller Bewunderung in die USA schauen, kommentierte Dr. Ralf Stoll von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr die neueste Entwicklung in der US-Sammelklage gegen die Daimler AG. In Deutschland bekommen Gerichte von Daimler kein Organigramm zu sehen. Das Kraftfahrt-Bundesamt rückt nicht einmal die Rückrufbescheide gegen VW oder Daimler heraus – selbst wenn Gerichte es wollen. Firmengeheimnisse werden durch Behörden und Politik über Recht und Gesetz gestellt. „Das Bundesministerium unter Andreas Scheuer und dessen Vorgänger Alexander Dobrindt sowie das Kraftfahrt-Bundesamt betreiben zulasten der eigenen Bürger Lobbypolitik zugunsten der Automobilindustrie“, kritisierte Dr. Ralf Stoll weiter. Die Verbraucher-Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal. Die Inhaber vertreten darüber hinaus rund 450.000 Verbraucher in der Musterfeststellungsklage gegen VW. „Der Eindruck der Vetternwirtschaft zwischen Bundesregierung und Automobilindustrie lässt sich kaum noch von der Hand weisen“, sagte Dr. Ralf Stoll. Die Kanzlei macht daher für mehr als 1000 Geschädigte im Abgasskandal Staatshaftungsansprüche geltend – mehr dazu hier.

 

Sammelklage gegen Daimler läuft in den USA seit 2016

Die Daimler AG und die Bosch AG bekommen die Sammelklage im Diesel-Abgasskandal nicht mehr los. 2016 hatte ein zuständiges Gericht in Newark im Teilstaat New Jersey die Sammelklage bereits abgewiesen. Allerdings hatte der Richter den Klägern die Möglichkeit gegeben, ihre Vorwürfe zu überarbeiten. Im Februar 2019 wurde dann die Klage in Teilen doch zugelassen. Im Kern geht es dabei zwar nur um verfahrenstechnische Fragen, die wenig über den Ausgang des Rechtsstreits aussagen. Aber Daimler muss interne Entscheidungsstrukturen offenlegen. Da könnte es durchaus Antworten auf Fragen geben: Wer hat die mögliche Manipulation an den Motoren angeordnete? Wer wusste alles von der möglichen Manipulation? Gab es beispielsweise wie bei Audi einen großen Plan? Die Klage wird von der Kanzlei Hagens Berman geführt, die bereits VW, BMW, Ford, General Motors und Fiat-Chrysler wegen angeblicher Abgasmanipulation verklagt hatte.

Interessant ist die Entscheidung des Bundesgerichts in New Jersey, dass Daimler Organisationsstrukturen offenlegen muss, auch für Deutschland. Denn die Fragen, mit denen sich das US-Gericht beschäftigt, sind auch die Fragen, für die sich deutsche Verbraucheranwälte interessieren. In Deutschland ist der Diesel-Abgasskandal bei Daimler mittlerweile ins Laufen gekommen. Das KBA hat zahlreiche Rückrufe wegen Manipulation am Abgaskontrollsystem von Mercedes-Fahrzeugen erlassen. Auch deshalb sieht Dr. Ralf Stoll gute Chancen für die Verbraucher gegen Daimler gerichtlich vorzugehen. „Denn klar ist, dass die Diesel-Fahrzeuge durch die Manipulation am Motor in ihrem Wert gemindert sind“, betonte der Verbraucher-Anwalt weiter. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden. Die Fälle werden kostenlos und individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen die Daimler AG einigt.

 

Welche juristischen Möglichkeiten hat der Verbraucher, auf den Diesel-Abgasskandal bei Daimler zu reagieren?

Der Verbraucher kann drei Möglichkeiten für sich in Anspruch nehmen, um seine Rechte durchzusetzen.

  1. Der Autoinhaber kann vom Kaufvertrag zurücktreten, weil das gelieferte Auto im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) einen Sachmangel aufwies. Der Bundesgerichtshof hat in seinem Hinweisbeschluss (Az. VIII ZR 225/17) vom 8. Januar 2019 festgehalten, dass Fahrzeuge mit einer Manipulationssoftware mangelhaft sind. Zahlreiche Gerichte haben auch daraufhin entschieden, dass das Fahrzeug ohne eine Fristsetzung zur Nachbesserung zurückgegeben werden kann. Der Kaufvertrag wird dann rückabgewickelt. Der Käufer muss letztlich das Auto mit dem manipulierten Motor zurückgeben, kann aber im Gegenzug den bereits bezahlten Kaufpreis zurückverlangen. Im Abgasskandal bei VW gibt es zahlreich Urteile, bei denen die Rückabwicklung des Kaufvertrags angeordnet worden ist. Möglicherweise muss der Verbraucher jedoch eine Nutzungsentschädigung für die gefahrenen Kilometer bezahlen. Zur Berechnung eine möglichen Nutzungsentschädigung bietet die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer einen Nutzungsentschädigungsrechner (hier) an.
     
  2. Der Verbraucher kann sein Fahrzeug auch behalten und die Daimler AG auf Schadensersatz verklagen. Dieser Anspruch folgt aus der vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung des Konzerns nach § 826 BGB. Daimler muss dann den Minderwert ersetzen, der durch die Manipulation entstanden ist. Verschiedene Gerichte haben im Fall von VW Beträge bis zu 25 Prozent des Kaufpreises ausgeurteilt.
     
  3. Eine dritte Option hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe auch in einem VW-Fall erstritten: Wer sich einen Neuwagen gekauft hat, kann auch die Neulieferung eines neuen Fahrzeuges ohne Manipulationssoftware verlangen - natürlich gegen die Rückgabe des manipulierten Fahrzeugs. Für die gefahrenen Kilometer des alten Fahrzeugs muss der Verbraucher keine Nutzungsentschädigung bezahlen. Nachdem der Bundesgerichtshof in seinem Hinweisbeschluss, den Weg für die Nachlieferung geebnet hat, erstritt die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer am 24. Mai 2019 drei Urteile des Oberlandesgerichts Karlsruhe, durch die die Kläger Neuwagen erhalten und die alten Fahrzeuge über Jahre kostenlos gefahren sind. Mit anderen Worten: Ein neues Auto, ohne für das alte Fahrzeug etwas bezahlt zu haben. Mittlerweile ist das Urteil rechtskräftig (Az. 13 U 144-17), weil das VW-Autohaus die mögliche Revision vor dem BGH nicht wahrgenommen hat – mehr dazu hier.

 

Zu welchen Optionen rät im Daimler-Diesel-Abgasskandal die Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH?

„Die Diesel-Fahrzeuge sind durch die Manipulation am Motor in ihrem Wert gemindert“, stellte Dr. Ralf Stoll klar. Der Fall VW und Daimler unterscheiden sich nur auf der technischen Seite der Manipulation. Das Ergebnis ist identisch: Im Realbetrieb auf der Straße werden die EU-Abgasgrenzwerte nicht eingehalten. An der Wertminderung ändert auch nichts das von Daimler angebotene Software-Update inklusive des 100-Euro-Gutscheins. Mit einem 100-Euro-Gutschein versucht Daimler seit Oktober Kunden das Software-Update schmackhaft zu machen. Dem Update müsse man sehr skeptisch gegenüberstehen. Experten seien der Ansicht, dass ein Software-Update nicht ausreicht, das Problem zu beheben. Außerdem könne ein Software Update folgende erhebliche Nachteile für die Geschädigten mit sich bringen:

  • Niedrigere Lebenserwartung des Motors durch das Software Update
  • Leistungsverluste durch Veränderung des Motorverhaltens
  • Erhöhter Spritverbrauch
  • Erhöhter AdBlue-Verbrauch
  • Bindung an Vertragswerkstätten
  • Minderung des Wiederverkaufswertes
  • Drohende Fahrverbote
  • Zeit und Aufwand, um das Update aufspielen zu lassen
  • Zeit und Aufwand zur Behebung der Probleme, die sich durch das Software Update ergeben können
  • Stilllegung des Fahrzeugs 

„Daher raten wir davon ab, das Software-Update aufspielen zu lassen“, sagte Ralf Stoll. „Daimler muss zur Verantwortung gezogen und Wiedergutmachung leisten“, forderte Stoll, der mit seinem Partner Ralph Sauer in einer Spezialgesellschaft die Musterfeststellungsklage gegen den Autobauer Volkswagen führt.

 

Gute Aussichten auf Schadensersatz im Daimler-Abgasskandal

Geschädigte haben sehr gute Aussichten auf Schadensersatz. In einem von der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Lahr geführten Verfahren (Az. 23 O 127/18 - hier) verurteilte das Landgericht Stuttgart am 25. Juni 2019 die Daimler AG zu Schadensersatz bei einem Mercedes-Benz GLK 250 CDI Euro 5. Das Gericht warf dem Autobauer eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Käufers vor. Daimler hatte in dem Fahrzeug eine unzulässige Abschalteinrichtung installiert. Das Gericht hielt das sogenannte Thermofenster für unzulässig und ging davon aus, dass die verfassungsmäßigen Vertreter der Daimler AG Kenntnisse von der Manipulation an den Motoren hatten.

 

Urteile im Daimler-Abgasskandal zugunsten der Verbraucher

  • Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 5.6.2018, Az. 18 O 24/18 hier, Schadensersatz.
     
  • Landgericht Heilbronn, Urteil vom 1.4.2019, Az. 8 O 120/18, unveröffentlicht.
     
  • Landgericht Flensburg, Urteil vom 18.4.2019, Az. 3 O 48/18 hier, Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung.
     
  • Landgericht Mönchengladbach, Urteil vom 27.6.2019, Az. 1 O 248/18 hier, Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung.
     
  • Landgericht Frankfurt (Main), Urteil vom 18.7.2019, Az. 2 - 10 O 93/19, unveröffentlicht.
     
  • Landgericht Itzehoe, Urteil vom 9.8.2019, Az. 6 O 101/19, unveröffentlicht, Thermofenster wird als unzulässige Abschaltvorrichtung eingestuft.
     

Rege zeigt sich das Landgericht Stuttgart im Diesel-Abgasskandal von Daimler

  • Urteil vom 17.1.2019, Az. 23 O 172/18 hier, Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung.
     
  • Urteil vom 17.1.2019,  Az. 23 O 178/18 hier, Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung.
     
  • Urteil vom 17.1.2019, Az. 23 O 180/18 hier, Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung.
     
  • Urteil vom 9.5.2019, Az. 23 O 220/18 hier, Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung.
     
  • Urteil vom 16.8.2019, Az. 46 O 101/19, unveröffentlicht, Schadensersatz wegen sittenwidriger Schädigung.
     
  • Urteil vom 10.10.2019, Az. 29 O 86/19, unveröffentlicht.
     
  • Urteil vom 26.9.2019, Az. 23 O 112/19, unveröffentlicht.
     
  • Urteil vom 17.10.2019, Az. 20 O 9/18, unveröffentlicht, das Gericht sieht EU-Regeln verletzt und verwies auf den Hinweisentscheid des Bundesgerichtshofes Az. VIII ZR 225/17 hier, dass eine Abschaltvorrichtung als Mangel zu sehen ist.
     
  • Urteil vom 24.10.2019, Az. 20 O 73/19, das Gericht sieht EU-Regeln verletzt und verwies auf den Hinweisentscheid des Bundesgerichtshofes Az. VIII ZR 225/17 hier, dass eine Abschaltvorrichtung als Mangel zu sehen ist.

Alle Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

 

Woher weiß der Verbraucher, ob sein Fahrzeug vom Diesel-Abgasskandal bei der Daimler AG betroffen ist?

Auf der Website von Mercedes kann mithilfe einer Überprüfungsfunktion (hier) festgestellt werden, ob ein Diesel betroffen ist. Dazu muss die Fahrzeugidentifikationsnummer (FIN) auf einer Website eingegeben werden. Dabei ist jedoch auch Vorsicht angesagt: Nur, weil ein Hersteller behauptet, seine Fahrzeuge seien nicht manipuliert, handelt es sich dabei nicht unbedingt um die Wahrheit. Die Vergangenheit hat dies deutlich gezeigt. Über Jahre sind die Verbraucher an der Nase herumgeführt worden. Das Landgericht Stuttgart hat entschieden, dass ein offizieller Rückruf keinen Einfluss auf Schadensersatzansprüche hat. „Wir gehen davon aus, dass eine weitaus größere Zahl der Fahrzeuge betroffen ist, als es Daimler offiziell zugibt“, ist sich Ralf Stoll sicher. „Verbraucher können daher immer dann Ansprüche geltend machen, wenn Sie einen Mercedes Diesel gekauft haben.“

 

Dr. Stoll & Sauer führt Musterfeststellungsklage gegen VW mit an

Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 2000 Verfahren gegen verschiedene Autobanken wegen des Widerrufs von Autokrediten. Im Widerrufsrecht bezüglich Darlehensverträgen wurden mehr als 5000 Verbraucher beraten und vertreten. Daneben führt die Kanzlei mehr als 12.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit und konnte bereits hunderte positive Urteile erstreiten.

In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung - Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führen in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.