13.06.2016Sonstiges

KGAL BA 238 SeaClass 10 in der Insolvenz – Welche Ansprüche haben Anleger?

Der Schiffsfonds KGAL Beteiligungsangebote (BA) 238 SeaClass 10 meldete am 11.01.2013 Insolvenz an. Der erst 2011 aufgelegten und im Sommer 2012 platzierten Schiffsbeteiligung waren damit nur wenige Monate vergönnt, bevor dem Fonds das Schicksal vieler Schiffsfonds widerfuhr. Der Schiffsfonds KGAL SeaClass 10 hatte in einen Frachter namens MV Fearless I investiert. Angesichts der Insolvenzanmeldung stellt sich für die betroffenen Anleger die Frage, ob sie auch außerhalb des Insolvenzverfahrens Ansprüche geltend machen können. Eine Möglichkeit sind Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.

Ein Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht kann ermitteln, ob den Anlegern des KGAL SeaClass 10 entsprechende Ansprüche zustehen und wie gut die Chancen sind, diese erfolgreich durchsetzen zu können. Es ist zu überprüfen, ob die Anlageberatung ordnungsgemäß ablief. Bei einer ordnungsgemäßen Anlageberatung müssen die Wünsche des Anlegers von den Beratern erfasst werden. Dies kann zum Beispiel die Sicherheit des investierten Geldes sein oder eine risikobewusste Renditeorientierung. Erst dann kann von den Beratern eine diesen Wünschen entsprechende Kapitalanlage ausgewählt werden.

In einem nächsten Schritt müssen die Berater umfassend über die Kapitalanlage informieren: Wie funktioniert das Anlagemodell und welche Risiken bestehen? Die Berater dürfen also nicht nur die Vorteile und Chancen eines Finanzprodukts anpreisen, sie müssen auch über Risiken aufklären. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Anleger sich zuvor noch nie an einem geschlossenen Fonds beteiligt hatte. Wurde gegen eine dieser Pflichten verstoßen, bestehen Schadensersatzansprüche wegen falscher Anlageberatung.

Da ein Schiffsfonds von unternehmerischem Erfolg abhängig ist, bestehen neben dem – sich jetzt verwirklichenden - Insolvenzrisiko noch weitere Risiken, wie zum Beispiel das Verlustrisiko, die Betriebsrisiken oder den ungeregelten Zweitmarkt, der keine jederzeitige problemlose Verfügbarkeit des Geldes erlaubt. Ein oft lohnender Ansatzpunkt ist die (mangelnde) Aufklärung über Provisionen. Der Emissionsprospekt muss den Anlegern rechtzeitig zur Verfügung gestellt worden sein. Anleger des Schiffsfonds KGAL SeaClass 10, die wissen möchten, ob ihnen Schadensersatzansprüche zustehen, können sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten lassen und ihre individuellen Chancen ermitteln lassen. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen berät bereits Anleger, die in KGAL SeaClass-Schiffsfonds investierten.