MS Stadt Lübeck wechselte für 11,3 Mio. Euro den Eigentümer
Nachdem im Jahr 2009 die Charterrate der MS Stadt Lübeck auf 4.000 US-Dollar pro Tag gefallen war, führte dies zu finanziellen Engpässen. Die anschließend bis einschließlich April 2011erwirtschaftete Charterrate betrug 7.250 US-Dollar pro Tag. Der Schiffsfonds König & Cie. Renditefonds 38 MS Stadt Lübeck musste daher im Jahr 2010 mit Anlegergeld saniert werden. Weiterhin wurden, um die Finanzen des Fonds stabilisieren zu können, mit den Banken Tilgungsstundungen vereinbart. Diese Tilgungsstundungen führten dazu, dass die Ausschüttungen für das Jahr 2010 entfielen. Der Verkauf des Fondsschiffs dürfte aller Voraussicht nach einen Schlussstrich unter die Geschichte der Schiffsbeteiligung König & Cie. Renditefonds 38 MS Stadt Lübeck ziehen.
Was können Anleger des Schiffsfonds König & Cie. Renditefonds 38 MS Stadt Lübeck unternehmen, um die drohende Verluste abzuwenden? Welche Möglichkeiten den Anlegern der Schiffsbeteiligung offen stehen, kann im Rahmen einer rechtlichen Überprüfung der Beteiligung am König & Cie. Renditefonds 38 MS Stadt Lübeck von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ermittelt werden. Ein Fachanwalt kann hierfür beispielsweise prüfen, ob bei der Anlageberatung vor der Investition in den König & Cie. Renditefonds 38 MS Stadt Lübeck passierten, die Schadensersatzansprüche der Anleger auslösen.
Schiffsfonds sind keine sicheren Kapitalanlagen
Ein häufiger Fehler der Beratungsgespräche ist, dass die Berater den Anlegern vor der Investition nicht ausreichend die Funktionsweise und die Risiken eines Schiffsfonds erläuterten. Schiffsfonds sind unternehmerische Beteiligungen mit Verlustrisiken und somit keine sicheren, für die Altersversorge geeigneten Kapitalanlagen. Ein weiterer typischer Fehler eines Anlageberatungsgesprächs ist das Versäumnis, die Anleger über Provisionen aufzuklären, die bei der Vermittlung von geschlossenen Schiffsfonds oft und üppig an die Berater flossen.
Anleger des Schiffsfonds König & Cie. Renditefonds 38 MS Stadt Lübeck sollten in der jetzigen Situation einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aufsuchen, um sich beraten zu lassen. Im Rahmen einer rechtlichen Überprüfung der Kapitalanlage kann geklärt werden, wie gut die individuellen Chancen der Anleger sind, dass sie sich von ihrer Schiffsbeteiligung trennen und erfolgreich Schadensersatz fordern können. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen berät und vertritt bereits Anleger, die in König & Cie. Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen investierten.
Weitere Informationen:
www.schiffsfonds.eu/koenig-a-cie-schiffsfonds