Volkswagen am Pranger: Seit dem Wochenende vom 19. und 20.09.2015 füllt VW die internationalen Schlagzeilen. Es wurde öffentlich, dass der Autobauer im Visier von US-Behörden steht. VW wird von der Umweltbehörde EPA vorgeworfen, dass über Jahre hinweg die Abgaswerte von Dieselfahrzeugen gezielt verfälscht worden sein sollen. Am darauffolgenden Sonntag räumte der Wolfsburger Konzern gegenüber der US-Behörde ein, dass die Vorwürfe zutreffend seien. Es drohen nun nicht nur Imageschäden, sondern es stehen auch Strafzahlungen in Milliardenhöhe im Raum.
Seitdem dem ersten Bekanntwerden der Abgasmanipulationen hat sich die Abgasaffäre deutlich ausgeweitet. Es kristallisiert sich heraus, dass nicht nur VW-Dieselfahrzeuge betroffen sind, sondern auch Autos von Audi und wohl auch Seat und Skoda. In der Schweiz gilt in der zweiten Wochen nach dem Start der Abgasaffäre sogar ein Zulassungsverbot. Es steht auch der Vorwurf im Raum, dass der Autobauer bereits seit 2011 (oder ggf. auch bereits seit 2007) konzernintern von den Manipulationen gewusst haben solle.
Nachdem die Vorwürfe am Wochenende publik wurden, startete der Kurs der Volkswagen Aktie am Montag mit erheblichen Verlusten in die Börsenwoche. Die Süddeutsche Zeitung berichtet unter Berufung auf US-Medien, dass in den USA strafrechtliche Untersuchungen eingeleitet worden seien. Auch vom Bundesumweltministerium wird in einer Pressemitteilung Aufklärung über das Ausmaß der Manipulationen gefordert. Die Abgasmanipulation wird den Konzern und somit auch die Aktionäre wohl noch einige Zeit beschäftigen.
Und je mehr Details der Abgasmanipulationen ans Tageslicht gelangen, desto größer wird der Kreis der Betroffenen. Mittlerweile zählen die Käufer von VW-Dieselfahrzeugen, Aktionäre und Derivate-Inhaber zu den Betroffenen. Dem Thema "Rechte der Autokäufer, Anleger und Aktionäre in der Abgasaffäre" hat die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer eine eigene Internetseite gewidmet: www.vw-schaden.de
Interessengemeinschaft und kostenlose Erstberatung
So mancher Betroffen will einerseits nichts überstürzen und andererseits seine oder ihre Rechte wahren. Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bietet daher interessierten Anleger, Aktionäre und Autokäufer Interessengemeinschaften an. Betroffene Anleger und Aktionäre können von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht eine kostenlose Erstberatung haben. Auch für die Käufer von betroffenen Dieselfahrzeugen von VW, Audi, Skoda und Seat bietet die Kanzlei Interessengemeinschaften.
FAQ zu diesem Thema
Welche Schadensersatzansprüche kommen für deutsche Aktionäre in Betracht?
Nach dem Kurssturz und den ggf. sehr teuren Folgen der Abgasmanipulation stellt sich für Aktionäre die Frage, ob sie deswegen Schadensersatz fordern können. Jenen Aktionären, die ihre VW Aktien nach dem Beginn der Manipulationen erworben haben, können wegen falscher bzw. unterlassener Kapitalmarktinformationen Schadensersatzansprüche zustehen. Bei der derzeitigen Sachlage lassen sich zwei Ansatzpunkte erkennen: Schadensersatz wegen unterlassene bzw. nicht rechtzeitige Informationen der Kapitalmärkte und möglicherweise Schadensersatz wegen strafbarer Handlungen.
Die Abgaswerte von bestimmten Dieselfahrzeugen sollen seit mehr als fünf Jahren manipuliert worden sein. Die Affären um mangelhafte Zündschlösser und defekte Airbags haben in der Vergangenheit gezeigt, dass Fehlverhalten und Regelverstöße in den USA drastische Strafzahlungen nach sich ziehen. Durch die langjährigen Eingriffe ist Volkswagen daher ein erhebliches Risiko eingegangen. Dies zieht die Frage nach sich, ob der VW Konzern Aktionäre zutreffend über die angesammelten Risiken informierte. Im Hinblick darauf, dass die US-Ermittlungen laut Presseberichten der US-Tochter von VW bereits länger bekannt sein sollen, stellt sich auch die Frage, ob Volkswagen die Kapitalmärkte rechtzeitig über die Vorwürfe der US-Behörden unterrichtete.
Börsennotierte Unternehmen müssen kapitalmarktrelevante Informationen unverzüglich mitteilen. In Deutschland ist diese Mitteilungspflicht im Wertpapierhandelsgesetz festgeschrieben. Kommt ein Unternehmen den gesetzlichen Mitteilungspflichten nicht nach, dann stellt dies einen Verstoß gegen das Wertpapierpapierhandelsgesetz dar. Die Abgasmanipulationen betreffen daher nicht nur die US-Tochter, sondern auch den Konzern und dessen (deutsche) Aktionäre.
Die strafrechtliche Aufarbeitung der Abgasmanipulationen steht erst am Anfang. Sollten sich strafrechtliche Vorwürfe erhärten, können sie ebenfalls ein Anknüpfungspunkt für Schadensersatzansprüche von Anlegern sein.
Schäden durch Zertifikate und Derivate, die auf VW-Aktien basieren
Der Kurssturz betrifft nicht nur Aktionäre, die VW-Aktien in ihrem Depot haben, sondern auch die Inhaber von Derivaten. Denn es gibt viele Zertifikate (vor allem Hebelzertifikate und Discount-Zertifikate) , Optionsscheine (Put-Options, Call-Options) und zahlrieche Aktienanleihen.
Auch für diese Kapitalanlagen hat die Talfahrt Folgen. Wenn beispielsweise durch den Kurssturz ein Zertifikat den Barrierewert durchbrochen und ausgeknockt wurde, dann hat dies für die Anleger direkte Folgen.
Näheres steht hier auf unserer Internetseite
Sind in Deutschland "Sammelklagen" möglich?
In den USA sollen nach Medienberichten die ersten Sammelklagen (class actions) bereits bei Gericht sein. In Deutschland gibt es diese Möglichkeit nicht. Selbst wenn hunderte Autobesitzer dasselbe Problem haben, muss jeder Betroffene selbst seine Rechte geltend machen. Auch Gerichtsverfahren werden getrennt eingeleitet.
Eine Ausnahme gibt es bei Kapitalanlagen. Wenn Anleger beispielsweise Schadensersatzansprüche wegen falscher Kapitalmarktinformationen durchfechten wollen, dann können Musterprozesse durchgeführt werden. Aber auch dort muss zunächst eine separate Klage eingereicht werden. In einem zweiten Schritt kann sich der Anleger an das Musterverfahren anhängen. Dort wird dann die Rechtsfrage für alle betroffenen Anleger geklärt. Das bekannteste Beispiel für KapMuG-Verfahren sind die Prozesse rund um die Telekom-Aktien.
In der Zukunft könnten sich die Klagemöglichkeiten bei Großschadensfällen mit Verbrauchern verändern. Einem Bericht der Wirtschaftswoche zufolge denkt das Justizministerium über eine Einführung von Gruppenklagen für Verbraucher nach. Bereits Anfang 2016 soll ein Gesetzesentwurf vorliegen. Derzeit können Käufer von betroffenen Dieselfahrzeugen aber keine "Sammel- oder Gruppenklage" auf Schadensersatz anstrengen.
Welche Rechte haben die Käufer der betroffenen Autos?
Wegen der Abgas-Affäre haben sich bereits mehrere tausend VW, Audi, Seat und Skoda-Kunden an uns gewandt. Die Kanzlei arbeitet für enttäuschte Käufer bereits an der Rückgabe von betroffenen Fahrzeugen (v.a. VW Golf und VW Tiguan)
Nähere Informationen rund das Thema Käuferrechte haben wir hier und auf der Internetseite www.vw-schaden.de zusammengestellt.
Zahlt die Rechtsschutzversicherung?
Wenn es um Schadensersatzansprüche und Rechte wegen eines betroffenen Dieselfahrzeugs geht, dann reicht oft der Verkehrsrechtsschutz aus. Denn dort sind meistens nicht nur die Abwehr von Bußgeldern oder Unfallfolgen umfasst, sondern auch weitere Rechte „rund um das Auto“. Eine Privatrechtsschutz deckt meistens auch solche Streitigkeiten ab.
Wenn Anleger oder Aktionäre Schadensersatz fordern möchten, dann wird es meistens kniffliger. Denn der Rechtsschutz bei Kapitalanlagen ist komplex. Da sich die Verträge in diesem Bereich im Lauf der Zeit stark verändert haben, muss im Einzelfall festgestellt werden, ob die Rechtsschutzversicherung eintreten muss oder nicht.