Ein Vertrag auf einem Klemmbrett. Person deutet mit dem Finger auf eine Stelle. Die andere mit dem Zeigefinger

Leasingrückgabe: Unsere Anwälte an Ihrer Seite

Ford Leasing: Rückgabe, Rückrufe, Kuga, Explorer, Capri und typische Probleme

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Ford Leasing Rückgabe: Zu hohe Nachforderungen müssen Sie nicht bezahlen

Ford-Leasing ist nicht nur ein Thema für klassische Rückgabeprobleme. Bei Modellen wie Kuga, Puma, Explorer oder Capri kommen zunehmend auch technische Risiken, Rückrufe und Nutzungseinschränkungen hinzu. Gerade beim Ford Kuga Plug-in-Hybrid haben sich die Probleme zuletzt verdichtet: Die EU-Plattform Safety Gate führt den Rückrufcode 25SC4 wegen möglicher Brandgefahr durch einen internen Kurzschluss in der Hochvoltbatterie; der dort genannte Produktionszeitraum reicht vom 2. August 2019 bis 2. März 2026. Ford selbst weist betroffene Halter an, die Batterie nur bis 80 Prozent zu laden und ausschließlich den Fahrmodus „Auto EV“ zu nutzen, bis eine endgültige Abhilfe verfügbar ist. 

Für Leasingnehmer ist das besonders brisant. Denn hier geht es nicht nur um Lack, Felgen oder Innenraum bei der Rückgabe, sondern um die Frage, ob das Fahrzeug während der Vertragslaufzeit überhaupt so nutzbar war, wie es bei Abschluss des Leasingvertrags erwartet werden durfte. Gerade bei Ford kann sich ein Leasingfall deshalb aus zwei Richtungen zuspitzen: durch die klassische Schlussabrechnung und durch Rückrufe oder technische Einschränkungen während der Nutzung. Gibt es Probleme dabei, stehen unsere Anwälte für Ford Leasing in der kostenlosen Ersteinschätzung im Leasing-Online-Check parat. 

Leasing-Rückgabe: Dr. Stoll & Sauer hilft bei Problemen

Ford-Leasing: Warum Rückrufe hier eine größere Rolle spielen als bei vielen anderen Marken

Bei Ford können Rückrufe das Leasing besonders stark prägen. Das gilt vor allem für den Kuga PHEV, aber nicht nur für ihn. Nach den von Dr. Stoll & Sauer zusammengetragenen KBA-Rückrufen betreffen den Kuga mehrere sicherheitsrelevante Rückrufcodes, darunter 25SC4 (Hochvoltbatterie/Brandgefahr), 25S76 (defektes Hochdruck-Einspritzventil mit Brandrisiko), 25S61 (Motorölleck mit möglichem Antriebsverlust und Brandgefahr) und 25S21 (Wiederholung eines Softwareupdates im Zusammenhang mit einem Kraftstoffleck-Risiko). Zusätzlich nennt die Kanzlei den Code 25S79 für Ford Explorer und Ford Capri, bei dem es um ein falsches Anzugsmoment am Masseanschluss mit möglichen ADAS-Fehlfunktionen und Brandgefahr geht. 

Für Leasingnehmer bedeutet das: Ein Ford-Leasingvertrag kann nicht nur wegen Gebrauchsspuren oder Mehrkilometern problematisch werden, sondern auch, weil das Fahrzeug während der Laufzeit mit Sicherheitswarnungen, Ladebegrenzungen oder Rückrufaktionen belastet ist. Genau das unterscheidet Ford-Leasing derzeit deutlich von einer rein klassischen Rückgabeproblematik. 

Ein Schreibtisch hinter dem ein Mann sitzt und mit dem Kugelschreiber in der Hand auf einen Vertrag deutet, der auf dem Schreibtisch liegt. Darauf liegt ein Autoschlüssel

Wenn die Leasing-Rückgabe zum Problem wird

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Eine Lupe die auf einem Laptop liegt

Ford Leasing Rückgabe: Was vor dem Termin wichtig ist

Natürlich bleibt auch bei Ford die Rückgabe ein zentraler Punkt. Vor dem Termin sollte das Fahrzeug sorgfältig dokumentiert werden. Das gilt für Modelle wie Kuga, Puma, Focus, Explorer oder Capri gleichermaßen. Sinnvoll sind Fotos von:

  • Lack und Karosserie 
  • Felgen und Rädern 
  • Stoßfängern, Scheiben und Spiegeln 
  • Sitzen, Kofferraum und Innenraum 
  • Kilometerstand  
  • Zubehör und vertraglich geschuldeten Bestandteilen 

Gerade bei Ford-Leasing ist zusätzlich wichtig, auch Rückrufschreiben, Werkstattbelege, Hinweise zu Ladebegrenzungen oder sonstige technische Einschränkungen zu sichern. Wenn das Fahrzeug während der Laufzeit nicht uneingeschränkt nutzbar war, kann das für die rechtliche Bewertung des Falls mitentscheidend sein. 

Abzocke beim Leasing: Lassen Sie sich überhöhte Forderungen nicht gefallen

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Bitte um dieses Video zu sehen.

Tipps bei der Ford-Leasing-Rückgabe

Damit aus der Rückgabe keine unnötig teure oder technisch verfälschte Schlussabrechnung wird, sollten Leasingnehmer einige Punkte beachten:

  • Fahrzeug rechtzeitig prüfen: Lack, Felgen, Innenraum und Zubehör am besten einige Tage vor dem Termin kontrollieren. 
  • Rückrufunterlagen bereithalten: Schreiben von Ford, Werkstatttermine und Hinweise auf Nutzungseinschränkungen sollten dokumentiert sein. 
  • Technische Einschränkungen festhalten: Gerade beim Kuga PHEV sind 80-Prozent-Ladegrenze und eingeschränkte Nutzung des Fahrmodus wichtige Umstände. 
  • Rückgabeprotokoll genau lesen: Unklare oder pauschale Beschreibungen sollten nicht ungeprüft akzeptiert werden. 
  • Gutachten nicht vorschnell hinnehmen: Rechtlich zählt nicht automatisch die teuerste Reparatur, sondern der tatsächliche Minderwert. 
  • Bei digitalem Vertrag auch den Abschluss prüfen: Wurde der Leasingvertrag online oder im Fernabsatz geschlossen, können zusätzlich Widerrufsfragen relevant werden. 

Ford Kuga im Leasing: Wenn Rückruf und Nutzungseinschränkung zusammenkommen

Der Ford Kuga Plug-in-Hybrid ist derzeit der deutlichste Problemfall im Ford-Leasing. Safety Gate nennt beim Rückruf 25SC4 als Risiko einen möglichen internen Kurzschluss in der Hochvoltbatterie, der zu Fahrzeugbrand oder Antriebsverlust führen kann. Ford selbst erklärt auf seiner Rückrufseite, die Fahrzeuge seien weiter sicher zu fahren, wenn die Batterie nur bis 80 Prozent geladen werde und ausschließlich der Fahrmodus „Auto EV“ genutzt werde. 

Für Leasingnehmer ist das alles andere als bloß formal. Wer einen Plug-in-Hybrid least, erwartet gerade die elektrische Nutzbarkeit als Teil des Fahrzeugkonzepts. Wird diese Nutzung über Monate eingeschränkt, verändert das den praktischen Wert des Fahrzeugs erheblich. Hinzu kommt, dass der Rückrufzeitraum laut aktualisierter Safety-Gate-Meldung nun bis 2. März 2026 reicht, also auch jüngere Fahrzeuge erfasst. 

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Explorer und Capri im Leasing: neue Modelle, neue Rückrufrisiken

Auch Ford Explorer und Ford Capri sollten auf eurer Leasingseite sichtbar werden. Nach der Darstellung von Dr. Stoll & Sauer betrifft der Rückrufcode 25S79 diese Modelle; Hintergrund sei ein falsches Anzugsmoment am Masseanschluss mit möglichen ADAS-Fehlfunktionen und Brandgefahr. Auch wenn die Zahl der betroffenen Fahrzeuge dort deutlich kleiner ausfällt als beim Kuga, zeigt der Fall, dass sich das Rückrufthema bei Ford nicht auf ein einziges Modell beschränkt. 

Für Leasingnehmer neuer E-Modelle ist das wichtig, weil sich Rückgabefragen und Technikfragen hier besonders eng verschränken. Wenn ein Fahrzeug schon während der Leasinglaufzeit von sicherheitsrelevanten Maßnahmen betroffen ist, kann das nicht nur den Alltag, sondern auch die spätere wirtschaftliche Einordnung beeinflussen. 

Rechtliche Einordnung beim Ford-Leasing

Auch bei Ford gelten die allgemeinen Grundsätze der Leasing-Rückgabe. Nach den auf eurer allgemeinen Leasing-Seite dargestellten Leitlinien sind normale Gebrauchsspuren grundsätzlich nicht ersatzpflichtig. Maßgeblich sind die mietrechtlichen Grundgedanken, insbesondere § 538 BGB. Veränderungen oder Verschlechterungen, die durch vertragsgemäßen Gebrauch entstehen, muss der Leasingnehmer daher nicht gesondert ersetzen. Für die Abrechnung bedeutet das: Nicht jede Alltagsspur darf automatisch als kostenpflichtiger Schaden behandelt werden. 

Hinzu kommt: Selbst wenn ein ersatzfähiger Schaden vorliegt, ist nicht automatisch der volle Reparaturbetrag geschuldet. Entscheidend ist der tatsächliche Minderwert. Das ist bei Ford-Leasing besonders wichtig, wenn hohe Werkstattkosten, Aufbereitung oder mehrere Einzelpositionen zusammenkommen. Und bei Rückrufen oder Nutzungseinschränkungen stellt sich zusätzlich die Frage, ob das Fahrzeug überhaupt die erwartete Gebrauchstauglichkeit geboten hat. 

Ein Richter, der mit dem Richterhammer ein Urteil verkündet.

Rechtsprechung setzt auch bei Ford-Leasing Grenzen

Die Rechtsprechung zeigt, dass Leasinggeber bei der Rückgabe nicht beliebig mit hohen Reparaturkosten, pauschalen Minderwertansätzen oder schematischen Bewertungen arbeiten dürfen. Diese Leitlinien helfen auch im Ford-Leasing, wenn Rückgabeprobleme und technische Belastungen zusammentreffen. 

  • OLG Stuttgart, Urteil vom 28.10.2025 – Az. 6 U 84/24:
    Das OLG Stuttgart hat klargestellt, dass der Minderwert eines Leasingfahrzeugs nicht pauschal aus addierten Reparaturkosten abgeleitet werden darf. Maßgeblich ist der tatsächliche Wertverlust. Gerade bei Ford-Leasing mit mehreren Einzelpositionen und technischen Besonderheiten ist das ein wichtiger Maßstab. 
  • OLG Stuttgart, Urteil vom 19.12.2023 – Az. 6 U 9/23:
    Nach dieser Entscheidung kommt es auf den vertraglich geschuldeten Zustand des Fahrzeugs bei Rückgabe an. Im konkreten Fall ging es um einen fehlenden geschuldeten Radsatz. Für Ford-Leasing kann das bei Rädern, Zubehör oder weiteren geschuldeten Bestandteilen relevant werden. 
  • OLG München, Urteil vom 18.06.2020 – Az. 32 U 7119/19:
    Das OLG München hat entschieden, dass bei einem im Fernabsatz geschlossenen Kilometer-Leasingvertrag ein Widerruf wirksam sein kann, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Das ist gerade bei digital angebahnten Leasingverträgen wichtig. 

Ergänzend stützt auch ältere Instanzrechtsprechung die Position von Leasingnehmern bei normalen Gebrauchsspuren und überhöhten Minderwertforderungen. Diese Linie ist auch für Ford-Leasing relevant, wenn Lack, Felgen oder Innenraumspuren wirtschaftlich zu streng bewertet werden.

Gutachten und Nachforderungen beim Ford-Leasing

Neben Rückrufen bleibt auch die klassische Schlussabrechnung ein wichtiges Thema. Nach der Rückgabe setzen sich Forderungen häufig aus mehreren Punkten zusammen:

  • Mehrkilometer  
  • Lack- und Felgenschäden 
  • Innenraum- oder Kofferraumspuren 
  • Aufbereitungskosten  
  • behaupteter Minderwert 

Bei Ford kann sich diese klassische Rückgabeproblematik mit technischen Problemen überlagern. Dann stellt sich nicht nur die Frage, ob Gebrauchsspuren richtig bewertet wurden, sondern auch, ob der Leasingnehmer für ein Fahrzeug voll zahlen soll, das zuvor nur eingeschränkt nutzbar war oder mehrfach von Rückrufen betroffen war. Genau hier lohnt sich der genaue rechtliche Blick. 

Unser Angebot bei Problemen mit Ford-Leasing

Wer nach der Rückgabe eines Kuga, Puma, Focus, Explorer oder Capri mit einer hohen Abrechnung, einem strengen Gutachten oder Rückrufproblemen konfrontiert ist, sollte die Forderung nicht vorschnell akzeptieren. Nach den von Dr. Stoll & Sauer veröffentlichten Informationen bietet die Kanzlei eine kostenlose Ersteinschätzung an und prüft, ob Rückgabeprotokolle, Gutachten und Schlussabrechnungen rechtlich tragfähig sind. Beim Kuga kommen zusätzlich mögliche Ansprüche wegen Nutzungseinschränkungen, Rückrufen und technischer Mängel in Betracht. 

Dr. Stoll & Sauer unterstützt Betroffene unter anderem bei folgenden Punkten:

  • Prüfung von Rückgabeprotokollen und Gutachten: Wurden Gebrauchsspuren, Felgen, Lack oder Innenraum sachgerecht bewertet? 
  • Kontrolle hoher Nachforderungen: Sind Minderwert, Aufbereitungskosten und weitere Positionen tatsächlich nachvollziehbar berechnet? 
  • Einordnung von Rückrufen und Nutzungseinschränkungen: Gerade beim Kuga PHEV kann die 80-Prozent-Ladegrenze rechtlich relevant sein. 
  • Prüfung von Ansprüchen bei technischen Problemen: Rückrufe, Brandgefahr oder Antriebsverlust können Gewährleistungs-, Minderungs- oder Schadensersatzfragen auslösen. 
  • Prüfung digital abgeschlossener Leasingverträge: Bei online oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen können zusätzlich Widerrufsfragen relevant sein. 
  • Kostenlose Ersteinschätzung im Ford- bzw. Leasing-Online-Check: So lässt sich schnell klären, ob sich ein Vorgehen gegen die Forderung lohnt. 

Völlig überhöhte Forderungen bei Leasing-Rückgabe

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Probleme mit dem Ford Leasing? Die wichtigsten Fragen und Antworten

Beim Kuga PHEV stehen vor allem Rückrufe, Brandgefahr an der Hochvoltbatterie und Nutzungseinschränkungen wie die 80-Prozent-Ladegrenze im Mittelpunkt. 

Ja. Wenn ein Fahrzeug nur eingeschränkt nutzbar ist oder sicherheitsrelevante Rückrufe vorliegen, kann das für die rechtliche Bewertung des Leasingverhältnisses wichtig sein. 

Nein. Maßgeblich ist, ob nur normale Nutzung oder ein ersatzfähiger Schaden vorliegt. Zudem ist nicht automatisch die teuerste Reparatur, sondern der tatsächliche Minderwert entscheidend.

Auch bei diesen Modellen können technische Rückruf- oder Sicherheitsfragen relevant werden. Nach Darstellung von Dr. Stoll & Sauer betrifft der Rückrufcode 25S79 Explorer und Capri. 

Wer nach der Rückgabe eines Ford mit Gutachten, Rückrufproblemen oder einer hohen Nachforderung konfrontiert ist, sollte nicht vorschnell zahlen. Gerade bei Kuga, Explorer oder Capri können Rückrufe, Brandgefahr und Nutzungseinschränkungen den Fall zusätzlich belasten. Eine rechtliche Prüfung kann helfen, überzogene Forderungen zu erkennen und die eigene Position besser einzuschätzen. Dr. Stoll & Sauer bietet dafür eine kostenlose Ersteinschätzung im Leasing-Online-Check an.

Was unsere Mandanten sagen

  • Pia Sielaff

    Pia Sielaff
    5/5

    Frau Martina Eller hat sich sehr viel Zeit genommen für die telefonische Beratung. Sie hat mir zugehört und wertvolle Tips gegeben. Ich kann sie 100% weiterempfehlen. Vielen Dank.
  • Manfred Maier

    Manfred Maier
    5/5

    Ich kann die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer uneingeschränkt weiterempfehlen. Mein Verfahren zur Rückabwicklung meines PHEV-Fahrzeugs wurde innerhalb von nur ca. 8 Wochen erfolgreich beendet. Ein ganz besonderer Dank geht an Frau Rechtsanwältin Brar für die kompetente Unterstützung und die extrem zügige Begleitung durch das gesamte Verfahren. Die Kommunikation war professionell und das Ergebnis ist …
  • P L

    P L
    5/5

    Ich hatte mit Herrn Malleis nur schriftlich Kontakt, bin aber von seiner Ehrlichkeit beeindruckt. Er gab mir den klaren Hinweis, dass mein Fall wenig Aussicht auf Erfolg hat, anstatt mir ein unnötiges Verfahren zu verkaufen. Damit hat er mir viel Geld erspart. Sehr fair, freundlich und absolut seriös – vielen Dank!

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