13.06.2016 Sonstiges

MAT Movies, MFP Munich Film Partners KGAL / ALCAS- Anleger sollten wegen drohender Verjährung handeln

AKTUELL 13.11.2011 MAT MOVIES VERJÄHRUNG 2011

Zum Jahresende 2011 werden bei den Filmfonds MAT Movies die Ansprüche teilweise endgültig verjähren. Gerade bei dem Beteiligungsangebot Nr. 126, MAT Movies & Television Productions GmbH & Co. Project I KG i.L., der 2001 vertrieben wurde, werden die Ansprüche 2011 aufgrund einer Änderung des Verjährungsrechts endgültig verjähren. Ansprüche können dann nicht mehr geltend gemacht werden. Aber auch bei den anderen MAT Movies Medienfonds droht der Eintritt der Verjährung. Die Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH vertritt und berät zahlreiche Anleger der MAT Movies und wird noch in diesem Jahre Klagen einreichen und verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen. Erste Verfahren laufen bereits.

Bei den Medienfonds und Filmfonds der KGAL / ALCAS Beteiligungsangebote (MAT Movies and Television, MFP Munich Film Partners, MMDP Munich Movie Development & Production, Macron) droht teilweise in diesem Jahr noch die Verjährung von Schadensersatzansprüchen. Anleger sollten daher nicht länger Steuernachforderungen oder sonstige Vermögenseinbußen abwarten, sondern handeln.

Die KGAL / ALCAS legte folgende Medienfonds und Filmfonds auf:

  1. Beteiligungsangebot Nr. 100, MFP Munich Film Partners GmbH & Co. I. Produktions KG
  2. Beteiligungsangebot Nr. 105, MFP Munich Film Partners GmbH & Co. ROE Productions KG
  3. Beteiligungsangebot Nr. 106, MFP Munich Film Partners GmbH & Co. BTC Productions KG
  4. Beteiligungsangebot Nr. 107, MFP Munich Film Partners GmbH & Co. MI 2 Productions KG
  5. Beteiligungsangebot Nr. 112, MFP Munich Film Partners GmhH & Co. Shaft Productions KG
  6. Beteiligungsangebot Nr. 123, MFP Munich Film Partners GmbH & Co. GHS Productions KG
  7. Beteiligungsangebot Nr. 125, MFP Munich Film Partners GmbH & Co. AZL Productions KG
  8. Beteiligungsangebot Nr. 131, MFP Munich Film Partners New Century GmbH & Co. HAM Productions KG
  9. Beteiligungsangebot Nr. 152, MMDP Munich Movie Development & Production GmbH & Co. Project 1 KG
  10. Beteiligungsangebot Nr. 160, MACRON Filmproduktion GmbH & Co. Projekt 1 KG
  11. Beteiligungsangebot Nr. 126, MAT Movies & Television Productions GmbH & Co. Project I KG i.L.
  12. Beteiligungsangebot Nr. 134, MAT Movies & Television Productions GmbH & Co. Project II KG i.L.
  13. Beteiligungsangebot Nr. 139, MAT Movies & Television Productions GmbH & Co. Project IV KG


Die Medienfonds und Filmfonds der KGAL /ALCAS sehen teilweise eine sogenannte Defeasance-Struktur vor. Bei dieser Konstruktion eines Medienfonds und Filmfonds wird die vom Filmvertrieb zugesagte Minimumgarantie von einer Bank übernommen. Die Auszahlung erfolgt direkt durch die Bank. Die Finanzverwaltung sieht diese Defeasance-Struktur kritisch. Die Garantie der Bank sei nachträglich als Forderung des KGAL /ALCAS Medienfonds in der Bilanz zu aktivieren. Dadurch werden die eingeplanten Anfangsverluste erheblich reduziert und es kommt zu Steuernachforderungen bei dem Medienfonds und dann auch bei den Anlegern. Die Anleger haben nach Auffassung des Fiskus zu hohe Verluste geltend gemacht, was nachträglich korrigiert wird. Es drohen jahrelange Auseinandersetzungen mit dem Fiskus, was natürlich auch für die Medienfonds selbst eine Katastrophe ist.

Anleger sollten sich daher an einen im Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt wenden und sich beraten lassen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten unbeschadet aus den KGAL / ALCAS Medienfonds und Filmfonds heraus zu kommen. Weitere Informationen zu Medienfonds und Filmfonds, insbesondere zu Schadensersatzansprüchen finden Sie hier.